"Es ist jedem selbst überlassen, ob er Drogen nimmt oder so. Und man wird ein Gefängnis auch nie drogenfrei bekommen."
"Ich behaupte mal, dass keine Justizvollzugsanstalt frei ist von Suchtmitteln. Man kann es vielleicht in einem geringeren Maß eindämmen."
"Das ist so ein Katz-und-Maus-Spiel - das die Justiz in aller Regel verliert."
Florian ist 29 Jahre alt, kommt aus einem Dorf in Brandenburg und heißt eigentlich anders. Er saß vier Monate im Untersuchungsgefängnis in Berlin-Moabit, wurde wegen räuberischen Diebstahls verurteilt und in die Strafhaftanstalt in Berlin-Tegel verlegt. Dort saß er weitere neun Monate. Drogen habe er das erste Mal genommen, da sei er 13 Jahre alt gewesen, sagt er. "Na, zu meinen besten Zeiten alleine im Monat 150 Gramm Speed. Immer druff, immer druff. Das hat sich dann so entwickelt, dass ich dann nicht schlafen gegangen bin. Ich war ja dann auch immer sieben, acht, neun Tage wach am Stück."
Als er 25 Jahre alt war, starben seine Großeltern. Die Gedanken, den Schmerz, habe er mit Speed weggedrückt, sagt er, jeden Tag. "Nur noch Ballern im Kopf gehabt, und wenn kein Zeug da war, dann gings natürlich auch los. Musste ja Geld ran. Irgendwann hat man sich auch nicht mehr um das Amt gekümmert, ist man auch nicht hin. Und dann, dann hat man angefangen zu klauen."
Etwas mehr als zwei Jahre kam Florian damit über die Runden. Was dann passierte, daran erinnert er sich so: Eines Tages klaut er einen Laptop in einem Elektronikmarkt. Er zieht weiter in einen Handyladen und dann nochmal in einen Elektronikmarkt, wieder mit einem elektrischen Gerät unter der Jacke. Als er den letzten Laden durch den Notausgang verlassen will, hält ihn jemand auf.
"Ich behaupte mal, dass keine Justizvollzugsanstalt frei ist von Suchtmitteln. Man kann es vielleicht in einem geringeren Maß eindämmen."
"Das ist so ein Katz-und-Maus-Spiel - das die Justiz in aller Regel verliert."
Florian ist 29 Jahre alt, kommt aus einem Dorf in Brandenburg und heißt eigentlich anders. Er saß vier Monate im Untersuchungsgefängnis in Berlin-Moabit, wurde wegen räuberischen Diebstahls verurteilt und in die Strafhaftanstalt in Berlin-Tegel verlegt. Dort saß er weitere neun Monate. Drogen habe er das erste Mal genommen, da sei er 13 Jahre alt gewesen, sagt er. "Na, zu meinen besten Zeiten alleine im Monat 150 Gramm Speed. Immer druff, immer druff. Das hat sich dann so entwickelt, dass ich dann nicht schlafen gegangen bin. Ich war ja dann auch immer sieben, acht, neun Tage wach am Stück."
Als er 25 Jahre alt war, starben seine Großeltern. Die Gedanken, den Schmerz, habe er mit Speed weggedrückt, sagt er, jeden Tag. "Nur noch Ballern im Kopf gehabt, und wenn kein Zeug da war, dann gings natürlich auch los. Musste ja Geld ran. Irgendwann hat man sich auch nicht mehr um das Amt gekümmert, ist man auch nicht hin. Und dann, dann hat man angefangen zu klauen."
Etwas mehr als zwei Jahre kam Florian damit über die Runden. Was dann passierte, daran erinnert er sich so: Eines Tages klaut er einen Laptop in einem Elektronikmarkt. Er zieht weiter in einen Handyladen und dann nochmal in einen Elektronikmarkt, wieder mit einem elektrischen Gerät unter der Jacke. Als er den letzten Laden durch den Notausgang verlassen will, hält ihn jemand auf.
Florian wehrt sich, versucht zu entkommen, attackiert einen Angestellten. Mitarbeiter, Security-Kräfte und Ladendetektive überwältigen ihn und rufen die Polizei. Er wird festgenommen, kommt erst in den Polizeigewahrsam, dann in die Untersuchungshaftanstalt in Berlin-Moabit. "Ich war ein, zwei Tage da, da hat mir schon einer Koks angeboten und Speed und so, und ich habe gesagt: 'Ne, will ich nicht. Bin jetzt erstmal raus aus die Nummer auf jeden Fall.'"
Jeder dritte Häftling drogenabhängig
In deutschen Gefängnissen wird alles konsumiert, was es draußen auch gibt: Cannabis, Speed, Methamphetamin, Kokain, Heroin. Viele Inhaftierte nehmen, was gerade verfügbar ist. Rund jeder dritte Inhaftierte in Deutschland ist von einer oder mehreren Drogen abhängig – so wird geschätzt.
Seit 2016 erstellen die Bundesländer jährlich eine Statistik zur Suchtproblematik. In Berlin waren 2018 demnach mehr als 1.000 Inhaftierte drogenabhängig, in Niedersachsen rund 1.500. Die letzten verfügbaren Zahlen aus Bayern für das Jahr 2017 sprechen von mehr als 2.600 drogenabhängigen Gefangenen. Das Dunkelfeld gilt als riesig, sagen sowohl Gefängnisdirektoren als auch Forscher übereinstimmend.
Diese Zahlen veröffentlichen die Landesregierungen nur auf Anfrage von Parlamentariern. Dabei sind sie die Grundlage, um eine wichtige Frage zu beantworten: Erfüllen die Gefängnisse ihren Sicherheitsauftrag?
Denn das Gefängnis muss auch innerhalb der Mauern Sicherheit schaffen, sagt der Leiter der JVA Tegel Martin Riemer. Das gilt umso mehr, wenn man Drogenhändler und Konsumenten auf engstem Raum zusammensperrt. "Unser Auftrag ist es auch, für die Sicherheit der Gesellschaft zu sorgen, indem Menschen entlassen werden, die dann möglichst kein Risiko für die Gesellschaften darstellen. Und je besser wir das hier tun, desto geringer sind natürlich die gesellschaftlichen Folgekosten draußen, die durch neue Kriminalität, aber auch durch weiterhin bestehende Suchterkrankungen oder sonstige sozial unerwünschte Verhaltensweisen entstehen."
Seit 2016 erstellen die Bundesländer jährlich eine Statistik zur Suchtproblematik. In Berlin waren 2018 demnach mehr als 1.000 Inhaftierte drogenabhängig, in Niedersachsen rund 1.500. Die letzten verfügbaren Zahlen aus Bayern für das Jahr 2017 sprechen von mehr als 2.600 drogenabhängigen Gefangenen. Das Dunkelfeld gilt als riesig, sagen sowohl Gefängnisdirektoren als auch Forscher übereinstimmend.
Diese Zahlen veröffentlichen die Landesregierungen nur auf Anfrage von Parlamentariern. Dabei sind sie die Grundlage, um eine wichtige Frage zu beantworten: Erfüllen die Gefängnisse ihren Sicherheitsauftrag?
Denn das Gefängnis muss auch innerhalb der Mauern Sicherheit schaffen, sagt der Leiter der JVA Tegel Martin Riemer. Das gilt umso mehr, wenn man Drogenhändler und Konsumenten auf engstem Raum zusammensperrt. "Unser Auftrag ist es auch, für die Sicherheit der Gesellschaft zu sorgen, indem Menschen entlassen werden, die dann möglichst kein Risiko für die Gesellschaften darstellen. Und je besser wir das hier tun, desto geringer sind natürlich die gesellschaftlichen Folgekosten draußen, die durch neue Kriminalität, aber auch durch weiterhin bestehende Suchterkrankungen oder sonstige sozial unerwünschte Verhaltensweisen entstehen."
Nur weil Drogen im Gefängnis allverfügbar sind, sind sie deswegen nicht günstig. Georg kennt die Preise drinnen und draußen. Er saß wegen Drogenhandels fünf Jahre im Gefängnis. "Umsonst ist nichts, ja. Man muss das Doppelte dafür hinlegen oder das Vierfache. Die Wege sind weiter, die Straßen müssen bezahlt werden. Das ist einfach so."
Straßen, das sind im Gefängnisjargon Lieferketten. Trotz hoher Mauern sind Gefängnisse keine isolierten Systeme. Der Einkauf für die Inhaftierten wird von draußen angeliefert, Besucherinnen und Besucher schmuggeln Drogenpakete in Windeln und Körperöffnungen, auch manche Beamtinnen und Beamte schleusen Drogen in die Anstalt. In Berliner Gefängnissen zudem besonders beliebt: die Drogenpakete einfach über die Mauer werfen. Mehrere Kilogramm Drogen werden jährlich in den Berliner Gefängnissen gefunden: Cannabis, Heroin, Amphetamine.
Haft ist für Suchtkranke nur ein weiteres Problem
Georg, der im Radio ebenfalls nicht mit seinem amtlichen Namen auftauchen möchte, hat seine Haftzeit in einem bayerischen Gefängnis abgesessen. Welches, das sagt er nur, wenn das Mikrofon aus ist. "Ab drei Jahren laufen die Geschäfte, ab drei Jahren funktioniert alles, man weiß, wie die Beamten ticken, man weiß die ganzen Wege, man weiß alles. Man hat einen Funker, ein Telefon. Dann fängt alles nur noch strukturierter an als draußen. Es ist dann nur noch Beschaffung, Überleben, sich gut gehen lassen, Geld machen für die Zeit danach."
Clean sei er im Gefängnis nur offiziell gewesen, sagt Georg. Zwei Wochen, nachdem er das erste Mal entlassen wurde, hätten ihn die Drogen wieder vollends eingeholt. Zurück in seinem alten Job, kam auch der Leistungsdruck zurück - und mit ihm das Methamphetamin. Die "schnelle Schiene", wie er es nennt. Georg musste danach noch einmal ins Gefängnis. Seitdem ist er clean. Er ist jetzt 43 Jahre alt und sagt, er habe keine Lust mehr auf solch ein Leben.
Clean sei er im Gefängnis nur offiziell gewesen, sagt Georg. Zwei Wochen, nachdem er das erste Mal entlassen wurde, hätten ihn die Drogen wieder vollends eingeholt. Zurück in seinem alten Job, kam auch der Leistungsdruck zurück - und mit ihm das Methamphetamin. Die "schnelle Schiene", wie er es nennt. Georg musste danach noch einmal ins Gefängnis. Seitdem ist er clean. Er ist jetzt 43 Jahre alt und sagt, er habe keine Lust mehr auf solch ein Leben.
Ein Gefängnisaufenthalt kann beim Entzug helfen. Für viele suchtkranke Menschen ist die Haft allerdings nur ein weiteres Problem in einer langen Liste. Und nicht selten steht selbst hinter Gittern ganz oben die Sucht, sagt Martin Riemer. "Sie haben Suchtdruck. Sie können mit den ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln ihren Drogenkonsum nicht finanzieren und beteiligen sich dann in irgendeiner Weise am Drogenhandel, am Einbringen, am Aufbewahren."
Inwiefern Drogenschulden mit Gewalt eingetrieben werden, wie es unzählige Filme und Romane nahelegen, darüber gehen die Meinungen in der Verwaltung, unter Sozialarbeitern und Inhaftierten auseinander. Offizielle Angaben für deutsche Gefängnisse gibt es nicht.
Heino Stöver ist Direktor des Instituts für Suchtforschung Frankfurt. Er forscht zu Drogen in Haft, vor allem dazu, wie die Anstalten mit ihren süchtigen Inhaftierten umgehen. Er sagt, Abstinenz sei für viele Drogenabhängige keine Option. "Drogenabhängigkeit ist ein sehr vertracktes Phänomen, das durch häufige Rückfälle begleitet ist. Und selbst Menschen, die sich vornehmen, in Haft nicht zu konsumieren, werden in Haft unter den widrigen Umständen eben besonders häufig rückfällig. Man kann denen ja nicht unterstellen, dass das alles nur aus hedonistischen Gründen passiert. Sondern die Menschen gelten als krank und müssen eben als solche auch behandelt werden."
In der Praxis müssen sich die Gefängnisse am sogenannten Äquivalenzprinzip orientieren. Demnach müssen Inhaftierte genauso umfassend versorgt werden wie Krankenkassenpatientinnen und -patienten außerhalb. "Das heißt, dass alle gängigen State of the art-Therapien und Interventionen und gesundheitlichen Angebote den Gefangenen auch gemacht werden müssen, weil Gesundheit natürlich ein zentraler Baustein und eine Grundlage für eine anschließende Resozialisierung der Gefangenen ist. Die Strafe besteht ja nicht darin, ihnen eine schlechtere gesundheitliche Versorgung zu geben, sondern wir entziehen ihnen die Freiheit für eine gewisse Weile. Das ist die Strafe."
Was "state of the art" ist, gibt unter anderem die Richtlinie der Bundesärztekammer vor. Sie empfiehlt Ärzten bei opioidabhängigen Menschen unter bestimmten Voraussetzungen eine Substitutionsbehandlung, zum Beispiel wenn ein abstinentes Leben nicht möglich ist. Das oberste Ziel lautet Schadensminimierung. Oder anders gesagt: das Überleben der Abhängigen sichern.
Inwiefern Drogenschulden mit Gewalt eingetrieben werden, wie es unzählige Filme und Romane nahelegen, darüber gehen die Meinungen in der Verwaltung, unter Sozialarbeitern und Inhaftierten auseinander. Offizielle Angaben für deutsche Gefängnisse gibt es nicht.
Heino Stöver ist Direktor des Instituts für Suchtforschung Frankfurt. Er forscht zu Drogen in Haft, vor allem dazu, wie die Anstalten mit ihren süchtigen Inhaftierten umgehen. Er sagt, Abstinenz sei für viele Drogenabhängige keine Option. "Drogenabhängigkeit ist ein sehr vertracktes Phänomen, das durch häufige Rückfälle begleitet ist. Und selbst Menschen, die sich vornehmen, in Haft nicht zu konsumieren, werden in Haft unter den widrigen Umständen eben besonders häufig rückfällig. Man kann denen ja nicht unterstellen, dass das alles nur aus hedonistischen Gründen passiert. Sondern die Menschen gelten als krank und müssen eben als solche auch behandelt werden."
In der Praxis müssen sich die Gefängnisse am sogenannten Äquivalenzprinzip orientieren. Demnach müssen Inhaftierte genauso umfassend versorgt werden wie Krankenkassenpatientinnen und -patienten außerhalb. "Das heißt, dass alle gängigen State of the art-Therapien und Interventionen und gesundheitlichen Angebote den Gefangenen auch gemacht werden müssen, weil Gesundheit natürlich ein zentraler Baustein und eine Grundlage für eine anschließende Resozialisierung der Gefangenen ist. Die Strafe besteht ja nicht darin, ihnen eine schlechtere gesundheitliche Versorgung zu geben, sondern wir entziehen ihnen die Freiheit für eine gewisse Weile. Das ist die Strafe."
Was "state of the art" ist, gibt unter anderem die Richtlinie der Bundesärztekammer vor. Sie empfiehlt Ärzten bei opioidabhängigen Menschen unter bestimmten Voraussetzungen eine Substitutionsbehandlung, zum Beispiel wenn ein abstinentes Leben nicht möglich ist. Das oberste Ziel lautet Schadensminimierung. Oder anders gesagt: das Überleben der Abhängigen sichern.
Steriles Spritzbesteck gibt es nur in Berlin-Lichtenberg
Die Substitution soll den Suchtdruck lindern. So soll verhindert werden, dass sich Inhaftierte im Gefängnis Spritzen teilen – und sich so mit Infektionskrankheiten wie Hepatitis C oder HIV anstecken. Dass die Inhaftierten Spritzen nutzen, das lasse sich kaum verhindern, sagt Georg, der ehemals Inhaftierte. "Ich denke mal, es gibt immer Spritzen im Gefängnis, meist viele selbstgebaute aus irgendwelchen Stiften oder aus Strohhalmen irgendwie einen Kolben gebaut und irgendwie eine Nadel von einer Insulinspritze, vom Zuckerstift, diese abgebrochen und irgendwie wieder rangeklebt mit irgendwelchem Sekundenkleber."
Steriles Spritzbesteck, wie es das zum Beispiel in spanischen Gefängnissen gibt, gibt es nur in einer Justizvollzugsanstalt in ganz Deutschland, dem Frauengefängnis in Berlin-Lichtenberg. In anderen Haftanstalten würden Spritzen daher genauso gehandelt wie Drogen, sagt Georg. "Wenn man eine Spritze drinnen bekommt und man bekommt gesagt, die sei frisch oder noch nicht benutzt: Das vergiss mal ganz schnell, dass die nicht benutzt wurde! Ich denke mal, die wurde auf jeden Fall benutzt."
Steriles Spritzbesteck, wie es das zum Beispiel in spanischen Gefängnissen gibt, gibt es nur in einer Justizvollzugsanstalt in ganz Deutschland, dem Frauengefängnis in Berlin-Lichtenberg. In anderen Haftanstalten würden Spritzen daher genauso gehandelt wie Drogen, sagt Georg. "Wenn man eine Spritze drinnen bekommt und man bekommt gesagt, die sei frisch oder noch nicht benutzt: Das vergiss mal ganz schnell, dass die nicht benutzt wurde! Ich denke mal, die wurde auf jeden Fall benutzt."
In der JVA in Berlin-Tegel wurde unter anderem deshalb 2010 eine spezielle Substitutionsabteilung eingerichtet. Sabine Hirschfeld, die Leiterin der Arztgeschäftsstelle der JVA Tegel, führt in eine kleine Kammer mit einem Tresen und zwei massiven Tresoren. Darin lagern die Substitutionsmittel für die ganze Anstalt: Polamidon, Suboxone, Methadon. Die Tresore dürfen immer nur von zwei Beamtinnen und Beamten gleichzeitig geöffnet werden: Vier-Augen-Prinzip.
"Das ist das Pola und das Meta, das trinken die Inhaftierten. Oder wenn der Doktor halt sagt, "sie bekommen das Suboxone". Das ist die Tablette. Ich sag immer, das ist der Mercedes unter den Substituten. Und diese Tabletten werden sozusagen hier reingestellt vom Nachtdienst, in diesen Becher. Jeder Inhaftierte hat dann seinen personengebundenen Mörser und unter ihren Augen sozusagen wird das gemörsert und dann schütten sie sich das unter die Zunge."
Suchtforscher fordert Substition für alle Betroffenen
Einige Inhaftierte werden schon so lange substituiert, dass sie die Dosierung des Methadons an der bläulichen Färbung im Becher erkennen würden, sagt Hirschfeld. Dass mancher Inhaftierte über Jahre hinweg substituiert wird, sieht Anstaltsleiter Martin Riemer pragmatisch. "Er kann vielleicht die Schule besuchen, er kann an berufsqualifizierenden Maßnahmen teilnehmen, er ist empfänglich für ein Gespräch mit dem Schuldnerberater und ist nicht mehr quasi 24 Stunden am Tag damit beschäftigt, seinen Suchtdruck zu lindern."
Ginge es nach Suchtforscher Heino Stöver, würden alle Justizvollzugsanstalten eine Substitution anbieten. "Das ist leider nicht der Fall in Deutschland, sondern da erleben wir eine große gesundheitliche Ungleichheit. Denn etwa zehn bis 20 Prozent aller Gefangenen, die es nötig haben, die infrage kämen, erhalten auch eine Substitutionsbehandlung. Im Gegensatz zu 40 bis 50 Prozent in Freiheit. Also da besteht eine große Lücke und eine gesundheitliche Ungleichheitspolitik."
Nicht nur drinnen und draußen, sondern auch in Nord und Süd würden Inhaftierte unterschiedlich versorgt, sagt Stöver. Die nördlichen Bundesländer verfolgten generell eine liberalere, die süddeutschen eine restriktivere Drogenpolitik. Während in Berlin seit Langem substituiert wird, ist Bayern gerade erst dabei, ein Substitutionsangebot für Inhaftierte aufzubauen. Erst im September 2016 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall eines bayerischen Inhaftierten geurteilt, dass die Verweigerung von Substitution menschenunwürdig ist.
Ein Interview zur bayerischen Drogenpolitik im Justizvollzug lehnt das Justizministerium in München ab. Eine Sprecherin verweist jedoch darauf, dass die Substitution in bayerischen Gefängnissen in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut worden sei. Mittlerweile werde sie in 17 der 36 bayerischen Justizvollzugsanstalten angeboten. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes sind allerdings nur vier Anstalten hinzugekommen.
Ginge es nach Suchtforscher Heino Stöver, würden alle Justizvollzugsanstalten eine Substitution anbieten. "Das ist leider nicht der Fall in Deutschland, sondern da erleben wir eine große gesundheitliche Ungleichheit. Denn etwa zehn bis 20 Prozent aller Gefangenen, die es nötig haben, die infrage kämen, erhalten auch eine Substitutionsbehandlung. Im Gegensatz zu 40 bis 50 Prozent in Freiheit. Also da besteht eine große Lücke und eine gesundheitliche Ungleichheitspolitik."
Nicht nur drinnen und draußen, sondern auch in Nord und Süd würden Inhaftierte unterschiedlich versorgt, sagt Stöver. Die nördlichen Bundesländer verfolgten generell eine liberalere, die süddeutschen eine restriktivere Drogenpolitik. Während in Berlin seit Langem substituiert wird, ist Bayern gerade erst dabei, ein Substitutionsangebot für Inhaftierte aufzubauen. Erst im September 2016 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall eines bayerischen Inhaftierten geurteilt, dass die Verweigerung von Substitution menschenunwürdig ist.
Ein Interview zur bayerischen Drogenpolitik im Justizvollzug lehnt das Justizministerium in München ab. Eine Sprecherin verweist jedoch darauf, dass die Substitution in bayerischen Gefängnissen in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut worden sei. Mittlerweile werde sie in 17 der 36 bayerischen Justizvollzugsanstalten angeboten. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes sind allerdings nur vier Anstalten hinzugekommen.
Birgitta Kraatz-Macek von der Münchener Sozialhilfeeinrichtung Condrobs leitet die externe Suchtberatung in fünf Haftanstalten in Bayern. Zwar gebe es jetzt Substitution in fast der Hälfte aller bayerischen Gefängnisse, aber gerade bei Verlegungen gebe es große Probleme. "Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer sollte Kontinuität der Behandlung gesichert sein. Aber das ist sehr abhängig vom jeweiligen Anstaltsarzt oder -ärztin vor Ort, und da gibt es wirklich eine Schnittstellenproblematik."
Die Entscheidung über eine Substitution treffe alleine der Arzt, heißt es auch aus dem Justizministerium. Einigen Anstaltsärztinnen und -ärzten fehlt aber die nötige Zusatzqualifikation, um Substitution in der Anstalt anbieten zu können, und deren Interesse an vom Land finanzierten Fortbildungen ist gering, wie aus einem Bericht der Landesregierung hervorgeht.
Auch Inhaftierte, die keine Substitution brauchen, wünschten sich eine kontinuierliche Suchtberatung, berichtet Kraatz-Macek. Die externen Suchtberatungen hätten dafür keine Kapazitäten. "Aber der Fokus liegt dann darauf, sechs Monate vor Haftentlassung zu gucken, wie könnte denn, wenn die Haftzeit doch eine Stabilität gebracht hat, auch über den Übergang zur Haftentlassung hinaus mit guten oder mit passgenauen Hilfen diese Stabilität in eine Nachhaltigkeit geführt werden."
Die Entscheidung über eine Substitution treffe alleine der Arzt, heißt es auch aus dem Justizministerium. Einigen Anstaltsärztinnen und -ärzten fehlt aber die nötige Zusatzqualifikation, um Substitution in der Anstalt anbieten zu können, und deren Interesse an vom Land finanzierten Fortbildungen ist gering, wie aus einem Bericht der Landesregierung hervorgeht.
Auch Inhaftierte, die keine Substitution brauchen, wünschten sich eine kontinuierliche Suchtberatung, berichtet Kraatz-Macek. Die externen Suchtberatungen hätten dafür keine Kapazitäten. "Aber der Fokus liegt dann darauf, sechs Monate vor Haftentlassung zu gucken, wie könnte denn, wenn die Haftzeit doch eine Stabilität gebracht hat, auch über den Übergang zur Haftentlassung hinaus mit guten oder mit passgenauen Hilfen diese Stabilität in eine Nachhaltigkeit geführt werden."
Therapie statt Strafe
Die frisch Entlassenen müssen nicht nur eine Krankenkasse, sondern auch eine Wohnung finden und sich beim Jobcenter melden: Nachdem das Gefängnis jahrelang eine Struktur vorgab, fällt es vielen Gefangenen schwer, sich draußen zurechtzufinden – erst recht, wenn sie das Leben draußen nur durch Sucht geprägt kennen. Gerade der Übergang von der Substitution in Haft in eine Substitutionstherapie außerhalb ist schwierig.
"Das Angebot in Deutschland für substitutionsgestützte Therapie oder sozialtherapeutische Maßnahmen ist rar und ist mit einem erheblichen administrativen Aufwand verbunden. Es ist manchmal schon fast ein akrobatischer Akt, um nahtlose Hilfen im Übergang herzustellen."
Georg und Florian, die beiden ehemaligen Insassen aus Bayern und Berlin, sind schon vor dem Ende ihrer Haftstrafe entlassen worden und in eine betreute Wohneinrichtung gekommen. Möglich macht das der Paragraph 35 des Betäubungsmittelgesetzes. Das Prinzip lautet "Therapie statt Strafe". Die Idee dahinter: Eine Therapie dient der Resozialisierung - also dem Zurückfinden in ein straffreies Leben – mehr, als die Haft es vermag.
Entscheiden können darüber die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichte. Zu den Voraussetzungen zählt unter anderem, dass die Haftstrafe vom Zeitpunkt der Entscheidung nicht länger als zwei Jahre dauern darf. Ein wichtiges Konzept, findet die Suchtberaterin Kraatz-Macek von Condrobs, das in Bayern leider immer seltener angewendet werde. "Wenn ich die Zahlen so vergleiche, ist es fast nur noch ein Viertel zu dem, was wir so vor zehn Jahren über den Paragraphen 35 Betäubungsmittelgesetz ‚Therapie statt Strafe’ in Therapie vermittelt haben. Das liegt an verschiedenen Faktoren. Einer ist aber, dass es eine restriktive Entwicklung gibt oder eine Abkehr von diesem Prinzip."
Auch hier zeigt sich das Nord-Süd-Gefälle im deutschen Strafvollzug. In Bayern wird verhältnismäßig seltener Therapie statt Strafe gewährt als in Berlin oder in Niedersachsen. Auch für Georg war es ein langer Weg aus dem Gefängnis in eine Entwöhnungseinrichtung. Ein Jahr lang habe er dafür gekämpft. "Ich hatte echt Glück, dass ich diesen Platz hier bekommen hab. Ich habe natürlich auch viele Briefe an die Staatsanwaltschaft geschrieben. Die haben gesagt, das kannst du vergessen, das glauben wir dir eh nicht, wir kennen dich, ja, guck dir den Schreibtisch mal an, 28 Jahre lang nur Gift, Gift, Gift. Aber ich habe sie wirklich davon überzeugt, dass jetzt mal Schluss ist, und dadurch hatte ich vielleicht das Glück."
"Das Angebot in Deutschland für substitutionsgestützte Therapie oder sozialtherapeutische Maßnahmen ist rar und ist mit einem erheblichen administrativen Aufwand verbunden. Es ist manchmal schon fast ein akrobatischer Akt, um nahtlose Hilfen im Übergang herzustellen."
Georg und Florian, die beiden ehemaligen Insassen aus Bayern und Berlin, sind schon vor dem Ende ihrer Haftstrafe entlassen worden und in eine betreute Wohneinrichtung gekommen. Möglich macht das der Paragraph 35 des Betäubungsmittelgesetzes. Das Prinzip lautet "Therapie statt Strafe". Die Idee dahinter: Eine Therapie dient der Resozialisierung - also dem Zurückfinden in ein straffreies Leben – mehr, als die Haft es vermag.
Entscheiden können darüber die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichte. Zu den Voraussetzungen zählt unter anderem, dass die Haftstrafe vom Zeitpunkt der Entscheidung nicht länger als zwei Jahre dauern darf. Ein wichtiges Konzept, findet die Suchtberaterin Kraatz-Macek von Condrobs, das in Bayern leider immer seltener angewendet werde. "Wenn ich die Zahlen so vergleiche, ist es fast nur noch ein Viertel zu dem, was wir so vor zehn Jahren über den Paragraphen 35 Betäubungsmittelgesetz ‚Therapie statt Strafe’ in Therapie vermittelt haben. Das liegt an verschiedenen Faktoren. Einer ist aber, dass es eine restriktive Entwicklung gibt oder eine Abkehr von diesem Prinzip."
Auch hier zeigt sich das Nord-Süd-Gefälle im deutschen Strafvollzug. In Bayern wird verhältnismäßig seltener Therapie statt Strafe gewährt als in Berlin oder in Niedersachsen. Auch für Georg war es ein langer Weg aus dem Gefängnis in eine Entwöhnungseinrichtung. Ein Jahr lang habe er dafür gekämpft. "Ich hatte echt Glück, dass ich diesen Platz hier bekommen hab. Ich habe natürlich auch viele Briefe an die Staatsanwaltschaft geschrieben. Die haben gesagt, das kannst du vergessen, das glauben wir dir eh nicht, wir kennen dich, ja, guck dir den Schreibtisch mal an, 28 Jahre lang nur Gift, Gift, Gift. Aber ich habe sie wirklich davon überzeugt, dass jetzt mal Schluss ist, und dadurch hatte ich vielleicht das Glück."
Nie vollständig drogenfreie Gefängnisse
Ein Vorschlag, wie man mit diesem Problem umgehen sollte, lautet, gar nicht erst so viele Drogenabhängige zu inhaftieren. Ein Großteil der Betäubungsmitteldelikte würde immerhin von Suchtkranken begangen, sagt Suchtforscher Heino Stöver. "Und ein erheblicher Teil von diesen Menschen wird inhaftiert, verbringt dort im Schnitt, so sagt eine neue Robert-Koch-Studie, etwa drei bis vier Jahre - etwa vier Aufenthalte in diesen drei, vier Jahren. Und das zeigt natürlich, dass diese Kriminalisierung von Drogenabhängigen draußen sich dann drinnen in Haft widerspiegelt und zu ernsthaften Versorgungsproblemen und Gesundheitsproblemen der Menschen führt."
Die Gefängnisse konnten ihren Sicherheitsauftrag mit repressiven Maßnahmen wie hohen Mauern und Kameras, Zellen- und Besucherkontrollen bislang nur zum Teil erfüllen. Natürlich gebe es im bayerischen Strafvollzug auch Präventions- und Hilfsmaßnahmen, schreibt das bayerische Justizministerium. Ein "besonderes Augenmerk" lege man aber seit jeher auf die Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs. Und auch Berlin setzt auf repressive Maßnahmen. 44.000 Haftraumkontrollen wurden dort im vergangenen Jahr durchgeführt.
"Aber wir sind auch Realisten und wissen, dass es uns nie gelingen wird, vollständig drogenfreie Gefängnisse zu haben.", sagt der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt. Der Grünen-Politiker verlegt sich daher auf Pragmatismus. Wie im Fall der im vergangenen Jahr nach langer Debatte eingeführten Spürhundestaffel.
"Interessanterweise finden wir bei den Spürhundeinsätzen so gut wie nie was, weil es spricht sich in den Anstalten dann immer schnell rum und es wird dann regelmäßig intensiv die Klospülung genutzt. Aber sei's drum: Die Drogen, die dann im Klo weggespült werden, die können ja dann auch nicht mehr konsumiert werden."