Die staatliche Nachrichtenagentur Suna meldete, ein Berufungsgericht habe das Todesurteil gegen Ishak aufgehoben und die Freilassung verfügt. Unabhängige Bestätigungen gab es zunächst nicht.
Das Al-Hadsch-Jusif-Gericht in Khartum hatte Mitte Mai angeordnet, die Frau wegen Gotteslästerung und Glaubensabtrünnigkeit (Apostasie) zu hängen. Sie könne dem nur entkommen, wenn sie ihrem Glauben abschwöre und zum Islam zurückkehre, hieß es. Wenige Wochen später hatte Ischag im Gefängnis eine Tochter zur Welt gebracht - ohne medizinische Hilfe und in Fußketten.
Vater Muslim, Mutter Christin
Nach der im Sudan geltenden Scharia - der islamischen Rechtsprechung - wird jeder als Muslim betrachtet, der mindestens ein muslimisches Elternteil hat.
Ischags Vater ist Muslim, die Mutter eine orthodoxe Christin aus Äthiopien. Die Frau war wegen der weitgehenden Abwesenheit des Vaters als Christin erzogen worden und hatte einen Christen geheiratet. Ihr Mann Daniel Wani ist ein Christ aus dem Südsudan, der seit ein paar Jahren die US-Staatsbürgerschaft hat.
Der Sudan gilt als islamischer Staat
Der Fall hat weltweit Empörung und Proteste ausgelöst. Sudans Regierung hatte jedoch stets betont, nicht in Entscheidungen der Justiz eingreifen zu wollen. Menschenrechtler halten die sudanesische Justiz dagegen nicht für unabhängig.
Die Verteidiger der Frau hatten sich im Berufungsverfahren auf die Verfassung gestützt, die Sudanesen die Religionsfreiheit sichert. Seit dem Putsch durch Omar al-Baschir vor 25 Jahren gilt der Sudan formal als islamischer Staat. Er wird autoritär regiert.
(bor/ach)