Das Urteil auf fahrlässige Tötung gegen Oscar Pistorius sei einstimmig ergangen, hieß es von dem Gericht in Südafrikas Hauptstadt Pretoria. Eine Entscheidung wurde auch in den drei Nebenanklagepunkten wegen fahrlässigen Schusswaffengebrauchs verkündet: In zwei Fällen sprach das Gericht Pistorius von den Vorwürfen frei. Wegen eines Schuss-Vorfalls in einem Restaurant wurde er dagegen schuldig gesprochen.
Bereits gestern hatte Richterin Thokozile Masipa einen Mord oder Totschlag ausgeschlossen. Pistorius konnte nicht nachgewiesen werden, seine Lebensgefährtin Reeva Steenkamp am 14. Februar vergangenen Jahres absichtlich in seinem Haus erschossen zu haben. Er selbst hatte stets beteuert, er habe einen Einbrecher vermutet und sich und seine Freundin schützen wollen.
In ihrer Urteils-Begründung erklärte Masipa nun, warum sie das damalige Verhalten des beinamputierten Athleten als fahrlässig betrachtet: "Jeder vernünftige Mensch in seiner Lage mit derselben Behinderung hätte die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass wer auch immer sich hinter der Tür aufhielt, von den Schüssen tödlich getroffen werden könnte." Pistorius habe die entsprechenden Konsequenzen aber nicht gezogen, so Masipa.
Pistorius könnte Berufung einlegen
Während der Urteilsverkündung zeigte Pistorius kaum Regungen. Bis zur Bekanntgabe des Strafmaßes am 13. Oktober wird der 27-Jährige gegen Kaution in Freiheit bleiben. Im schlimmsten Fall drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft. Das Gericht könnte ihm aber auch eine Bewährungsstrafe, gemeinnützige Arbeit oder eine Geldstrafe auferlegen. Außerdem haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung bis zu dem Datum die Möglichkeit, weitere Forderungen zu stellen. Sollte es zu einem Berufungsverfahren kommen, könnte dies etwa ein Jahr dauern.
Oscar Pistorius stand seit dem 3. März vor Gericht. Es handelte sich um einen der aufsehenerregendsten Prozesse Südafrikas. Fast 40 Zeugen ließen Anklage und Verteidigung anhören. Teile des Prozesses wurden sogar live im Fernsehen übertragen.
(tj/nin/pr)