In diesem Titel aus den frühen 90er Jahren hatte der Künstler Homosexuellen mit Gewalt und sogar Mord gedroht. Als die Summerjam-Veranstalter im Januar ankündigten, Banton werde dieses Jahr beim Festival auftreten, äußerte der Kölner Schwulen- und Lesben-Tag (KLuST e.V.) dagegen Protest. "Wir waren natürlich entsetzt", sagte KLUST-Sprecher Oliver Lau damals in Corso im Deutschlandfunk. "Künstlerische Freiheit endet ja irgendwo da, wo sie die Freiheit eines anderen Menschen angreift".
Toleranz-Klausel in Künstlerverträgen
Dass jemand deswegen nicht auftrete, sei aber nur der letzte Schritt, so Lau: "Man hofft ja immer, dass man vorher mit den Leuten ins Gespräch kommt". Die Summerjam-Veranstalter verwiesen damals auf eine Vertragsklausel für alle Künstler, die dort auftreten. Diese untersage es, "Statements gegen Homosexuelle auf der Bühne kundzutun oder rassistische oder gewalttätige Aussagen in diesem Zusammenhang zu machen, um ganz klar zu demonstrieren, dass wir das einfach nicht dulden und ein positives Menschenbild einfordern", erklärte Festivalsprecherin Jutta Hackland im DLF.
Gleiches Recht für alle Menschen
Diesen Dienstag äußerte sich Buju Banton zu den Diskussionen um seinen alten Song "Boom Bye Bye". Er gebe zu, dass dieses Lied Zuhörern, seinen Fans, aber auch seiner Familie und ihm selbst viel Leid zugefügt habe. Es gehöre endgültig der Vergangenheit an ("I am determined to put this song in the past"). "Ich möchte ein für alle mal klarstellen, dass alle Menschen das Recht haben, so zu leben, wie sie es für sich entscheiden", hieß es in dem persönlichen Statement weiter.
Nach Angaben des Veranstalters habe der KLuST diese Stellungnahme akzeptiert. Somit stehe Bantons Auftritt nichts mehr im Wege. Außerdem gebe es die Überlegung, beim diesjährigen Summerjam einen Infostand des KLuST zu errichten.