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Erfolg für FIFA und UEFA
Rückschlag für Super League vor EuGH

2021 versuchten zwölf europäische Fußball-Clubs, eine Super League zu gründen. Der Versuch scheitert am Widerstand von Verbänden, Fans und Politik. Und auch juristisch vor dem Europäischen Gerichtshof hat jetzt einen Rückschlag gegeben.

Von Maximilian Rieger und Lukas Thiele | 15.12.2022
Zwölf Fußball-Vereine waren es, die im April 2021 eine Super League ausgerufen haben. Eine eigene, größtenteils geschlossene Liga außerhalb der bisherigen Strukturen des europäischen Fußball-Verbands UEFA und des Weltverbandes FIFA. Doch das Projekt scheiterte genauso schnell, wie es auf der Fußballbühne aufgetaucht war. Der Widerstand von Fans, den Verbänden und auch der Politik war zu groß.
Doch drei Vereine - Real Madrid, der FC Barcelona und Juventus Turin - kämpfen seitdem weiter für die Super League. Ein Handelsgericht aus Madrid hatte nach Klage der "European Super League Company" der UEFA zwischenzeitlich verboten, Sanktionen gegen die drei Clubs auszusprechen. Das spanische Gericht hatte daraufhin den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebeten, EU-Recht für das Verfahren auszulegen. Und der Generalanwalt des EuGH hat nun die Position der Verbände gestärkt - ein herber Rückschlag für die Super League.

Worum geht es bei dem Verfahren?

In dem Verfahren geht es um die Grundsätze des europäischen Fußball-Systems, deswegen ist der Fall einer wichtigsten seit dem Bosman-Urteil 1995.
Das Madrider Gericht hat insgesamt sechs Fragen an den EuGH gestellt. Hauptsächlich geht es darum, wie die Artikel 101 und 102 der europäischen Verträge ausgelegt werden sollen. Diese Artikel sollen dafür sorgen, dass es in der EU keine Kartelle gibt und Unternehmen ein mögliches Monopol nicht ausnutzen.
Die wichtigsten Fragen, die der EuGH beantworten soll, sind unter anderem folgende: Verstoßen UEFA und FIFA gegen EU-Recht, weil sie für sich selbst ein Monopol im europäischen Fußball beanspruchen? Und: Ist es in Ordnung, dass die Verbände mit Strafen für Spieler und Vereine drohen, wenn diese eine nicht genehmigte Liga gründen?
Zusammengefasst also: Dürfen UEFA und FIFA die Gründung der Super League überhaupt verbieten und die Teilnehmer auch noch bestrafen?

Welche Position vertritt der Generalanwalt?

EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos hat diese Fragen am Donnerstag (15.12.2022) in seinem Schlussantrag deutlich beantwortet: Ja, die UEFA und die FIFA haben ein Monopol im europäischen Fußball. Und sie können durch ihre Handeln den Zugang zum Markt erschweren.

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Aber: Diese Einschränkung des Wettbewerbs sei im Sport legitim - weil dadurch das Grundprinzip des europäischen Fußballs geschützt werde, nämlich dass Amateur- und Profi-Klubs in einem Pyramidensystem vereint sind, in dem das Geld solidarisch verteilt wird und in dem nur sportliche Resultate darüber entscheiden, ob Vereine auf- oder absteigen.
Dieses Grundprinzip sei in den europäischen Verträgen verankert. Rantos stützt sich dabei vor allem auf Artikel 165 der europäischen Verträge. Dort ist festgehalten, dass die EU das Ziel hat, offene und faire Wettkämpfe in Europa zu ermöglichen und Strukturen zu fördern, die auf freiwilligem Engagement basieren. Dieses Ziel bewertet Rantos in seiner Abwägung offenbar als wichtiger als einen komplett freien Markt im europäischen Sport zu ermöglichen.
"Es ist schon überraschend, wie klar der Generalanwalt hier in seinem Plädoyer, in seinen Schlussanträgen argumentiert hat. Aus meiner Sicht wird die Position, die Monopolstellung der FIFA und der UEFA ganz eindeutig gestärkt", sagt der Sportrechts-Experte Holger Jakob.

Was bedeutet das für die Super League?

Ist die Super League damit endgültig Geschichte? Noch nicht ganz, zumindest in der Theorie. Denn zum einen ist die Einschätzung des Generalanwalts rechtlich nicht bindend. In der Regel folgt das Gericht aber dem Generalanwalt. Das endgültige Urteil soll im Frühjahr fallen.
Und zum anderem dürfen die Vereine immer noch eine Super League gründen, allerdings müsste das nach Einschätzung von Rantos komplett außerhalb der Strukturen von UEFA und FIFA passieren. Die Vereine dürften dann nicht mehr an den nationalen Ligen und auch nicht an den europäischen Wettbewerben wie der Champions League teilnehmen - es sei denn, die UEFA würde dies erlauben.
Ein unwahrscheinliches Szenario. Sportrechlter Jakob sagt deshalb: „Die Super-League wollte den Fußball privatisieren und da hat der Generalanwalt wirklich einen Schlussstrich gezogen.“

Welche Reaktionen gibt es?

Die spanische Sportmarketing-Agentur "A22", hinter der Real Madrid, der FC Barcelona und Juventus stehen sollen, hofft noch, dass das Gericht der Stellungnahme Rantos' nicht folgt.
"Wir sind zuversichtlich, dass die 15 Richter der Großen Kammer, die mit der Prüfung dieses Falles betraut sind, wesentlich weiter gehen und den Vereinen die Möglichkeit geben werden, ihre Zukunft in Europa selbst zu gestalten", sagte Geschäftsführer Bernd Reichart in einer Mitteilung. Reichert freue sich, dass "das Recht Dritter, europäische Vereinswettbewerbe zu veranstalten, anerkannt wurde."

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UEFA, die Klubvereinigung ECA und die nationalen Ligen begrüßen hingegen die Schlussanträge von Rantos. Sie sehen sich in ihrer Opposition gegen eine Super-League gestärkt.
"Die Stellungnahme bekräftigt die zentrale Rolle der Verbände beim Schutz des Sports, bei der Wahrung der Grundprinzipien der Verdienste durch Leistung im Sport und des offenen Zugangs für alle unserer Mitglieder", so die UEFA. Die ECA teilte mit: "Die ECA steht ausdrücklich in Opposition zu den wenigen, in reinem Eigeninteresse handelnden Klubs, die versuchen, den europäischen Klubfußball zu zerstören und die ihm zugrunde liegenden Werte zu untergraben."

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DFB-Präsident Bernd Neuendorf ließ mitteilen: "Ich bin sehr erfreut über diese Einschätzung. Ich halte die Idee der Super League nach wie vor für einen Frontalangriff auf das europäische Sportmodell und die Grundwerte des Sports."