
Der 29-Jährige muss nicht - wie zuletzt von einem Bundesgericht entschieden - sofort in die USA zurückgeholt werden. Es handelt sich um einen vorläufigen Beschluss des Obersten Gerichts, damit der Fall genauer juristisch überprüft werden kann. Das Justizministerium hatte sich an die höchste Instanz gewandt und argumentiert, der Mann befinde sich nicht mehr im Gewahrsam der Vereinigten Staaten - deshalb gebe es keine Möglichkeit, ihn zurückzubringen.
Der Mann, der seit 2011 in den USA lebte, war wegen eines Verwaltungsfehlers Mitte März in Baltimore festgenommen und in sein Heimatland El Salvador gebracht worden.
Diese Nachricht wurde am 08.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.