"Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, und ergreift sie und belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf."
Das Prinzip der Abrogation - also das Aufheben eines Gesetzes durch ein neues - ist ein zentrales Interpretationsinstrument, um die Botschaften des Islams in Einklang zu bringen. Wenn sich zwei Koranverse widersprechen und durch Interpretation nicht harmonisiert werden können, nimmt man an, dass der später offenbarte Vers den früheren abrogiert. Dieses Prinzip spielt eine entscheidende Rolle für die Doktrin des Dschihads.
Der eingangs zitierte Vers wird fürgewöhnlich als Schwertvers bezeichnet. Er wurde kurz vor dem Ableben Mohammeds offenbart. Die Muslime werden hier bedingungslos aufgerufen, die Polytheisten - arabisch: "muschrikûn" - zu bekämpfen und zu töten.
Frühere Verse indes knüpfen den Kampf gegen die Polytheisten an Rechtfertigungen wie feindliche Aggressionen, Vertragsverletzungen oder die Vertreibung Mohammeds aus Mekka. Die Korankommentatoren und Rechtsgelehrten argumentierten, Sure 9 Vers 5 hebe all diese früheren Verse zur Kriegsführung auf. Sie lasen aus dem Vers sogar eine bedingungslose Pflicht der gesamten Gemeinde zum Kampf gegen die Polytheisten heraus. Demnach wird solange gekämpft, bis die Polytheisten den Islam annehmen - im Fall von Juden und Christen: bis diese die muslimische Herrschaft anerkennen und bereit sind, eine Kopfsteuer zu zahlen. So besagt es Sure 9 Vers 29, der ebenfalls Schwertvers genannt wird: "Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Gott und an den Jüngsten Tag glauben […] bis sie eigenhändig den Tribut in voller Unterwerfung entrichten."
Die Kriegsführung des islamischen Staates wurde hierbei ganz allgemein mit der Ausweitung des muslimischen Territoriums gerechtfertigt. Die Kriegsführung des islamischen Staates wurde ganz allgemein mit der Ausweitung des muslimischen Territoriums gerechtfertigt.
Diskutiert wurde unter den Rechtsgelehrten die Frage, ob die Nicht-Muslime jenseits des muslimischen Territoriums allesamt bekämpft und getötet werden können oder nicht. Einige machten geltend, der Unglaube - arabisch: "kufr" - diene als Begründung für das Bekämpfen und Töten von Nicht-Muslimen.
Gerettet werden könnten die verschiedenen Gruppen der Nicht-Muslime daher nur, wenn es dafür eindeutige Hinweise in den Quellen gebe - also im Koran oder in den Hadithen, den Überlieferungen über das Leben und Handeln Mohammeds. Das ist zum Beispiel kraft mehrerer authentischer und unbestrittener Hadithe bei Frauen und Kindern der Fall.
Andere Rechtsgelehrte verfochten den Standpunkt, nur Kombattanten dürften bekämpft und getötet werden. Zum Beleg verwiesen sie auf Sure 2 Vers 190: "Und kämpft auf dem Weg Gottes gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen, doch übertretet nicht. Wahrlich, Gott liebt nicht diejenigen, die übertreten."
Jene Rechtsgelehrten argumentierten auch, dieser Koranvers biete keine Begründung für den Eintritt in einen Krieg - also kein "ius ad bellum" -, der Vers liefere vielmehr eine Verhaltensmaßregel für diejenigen, die sich bereits im Krieg befänden - also ein "ius in bello".
Die Ansicht einer bedingungslosen Pflicht zum Kampf gegen Nicht-Muslime wurde um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert angezweifelt. Die Islamgelehrten Muhammad Abduh und Rashid Rida führten den Gedanken in ihrem Korankommentar "al-Manâr" aus. Sie hielten es für nicht plausibel, dass allein zwei Schwertverse zig andere Verse abrogieren sollten, die eine Kriegsführung nur dann erlauben, wenn es dafür eine Rechtfertigung gibt.
Abduh und Rida lehnten den Gebrauch der Abrogation in diesem Kontext ab. Kriegsführung ist ihnen zufolge nur legitimiert, wenn zum Beispiel Nicht-Muslime Aggressionen begehen, Verträge verletzen oder Muslime daran hindern, die Botschaft des Islams zu verbreiten. So gesehen muss die Beziehung zwischen dem Islam und dem Rest der Welt auf einer friedlichen Koexistenz basieren.
Heutzutage ist die Vorstellung, dass der Dschihad mit einem gerechtem Krieg identisch ist, unter weiten Teilen der muslimischen Gelehrten verbreitet.
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