Verwaltungsgerichtshof
SWR muss BSW zur "Wahlarena" einladen

Der Südwestrundfunk muss die Spitzenkandidaten der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, Jessica Tatti und Alexander Ulrich, zu seinen Vorwahlsendungen "Wahlarena" einladen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bestätigte eine vorangegangene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart.

    Man sieht ein Mikrofon mit einem weißen Windschutz, auf dem in roten Buchstaben "SWR Fernsehen" steht.
    Ein Mikrofon mit einem weißen Windschutz, auf dem in roten Buchstaben "SWR Fernsehen" steht. (picture-alliance / dpa / Fredrik von Erichsen)
    Die aktuellen Erfolgsaussichten des BSW bei der vorgezogenen Bundestagswahl rechtfertigten nicht dessen Ausschluss von den Sendungen, hieß es zur Begründung. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
    Knapp zwei Wochen vor der vorgezogenen Bundestagswahl sollen am 12. Februar im SWR-Fernsehprogramm in zwei zeitgleich ausgestrahlten Live-Diskussionen die Spitzenkandidaten der führenden Parteien für beide Länder zu ausgewählten Themen befragt werden und auch miteinander diskutieren. Bereits das Verwaltungsgericht hatte auf einen Eilantrag des BSW hin die Kriterien bemängelt, nach denen der SWR die Teilnehmer der Runde ausgewählt hatte.
    Insbesondere war beanstandet worden, dass die Verantwortlichen für die Wahlsendung neben Politikern der in Umfragen führenden Parteien CDU, AfD, SPD und der Grünen auch die Spitzenkandidaten der FDP eingeladen hatten. Die aktuellen Erfolgschancen von BSW und FDP rechtfertigten die Bevorzugung nur einer der beiden Parteien nicht.
    AZ: 1 S 164/25
    Diese Nachricht wurde am 06.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.