Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab in einem Eilverfahren einer Beschwerde der Partei recht. Der Ausschluss der beiden Spitzenkandidaten für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, Tatti und Ulrich, beeinträchtige das Recht des BSW auf Chancengleichheit im Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Insbesondere bemängelte das Gericht, dass die Verantwortlichen des SWR neben Politikern der in Umfragen führenden Parteien CDU, AfD, SPD und der Grünen auch die Spitzenkandidaten der FDP in die Wahlsendung eingeladen hatten. In aktuellen bundesweiten Umfragen erziele das BSW meist Werte über denen der FDP, heißt es in der Entscheidung. Daher sei ein Ausschluss des Antragstellers nicht gerechtfertigt. Von Seiten des Südwestrundfunks liegt bislang keine Stellungnahme vor.
(AZ: 1 K 145/25)
Diese Nachricht wurde am 23.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.