Dieser erfolge unabhängig von der derzeitigen gerichtlichen Auseinandersetzung, die eine Testversion von April 2022 zum Gegenstand hat. Die App richtet sich an eine jüngere Zielgruppe.
Streitfrage: Ist die App zu "presseähnlich"?
Presseverlage aus dem Südwesten hatten geklagt, weil sie das Angebot für zu textlastig hielten und als Konkurrenz zu ihrem privatwirtschaftlich finanzierten Angebot ansahen. Öffentlich-rechtliche Sender arbeiten auf Grundlage von Staatsverträgen mit den beteiligten Bundesländern oder dem Bund. Diese untersagen "presseähnliche" Erzeugnisse.
Das Landgericht Stuttgart folgte im Herbst 2022 der Argumentation der Kläger und stoppte die App per einstweiliger Verfügung. Im Sommer 2023 hob dann das Oberlandesgericht Stuttgart das Verbreitungsverbot wieder auf. Allerdings ist noch keine Entscheidung in der Hauptsache, also abseits des Eilverfahrens, gefallen. Beide Seiten hatten sich zu Schlichtungsgesprächen getroffen. Der Rundfunkrat, der den SWR kontrolliert, sprach sich am Freitag ebenfalls dafür aus, die "Newszone"-App zu reaktivieren.
Der SWR ist eine von neun deutschen Landesrundfunkanstalten, die sich gemeinsam in der ARD organisieren. Daneben sind das ZDF sowie das Deutschlandradio auf Bundesebene angesiedelt. Durch die Finanzierung über Rundfunkbeiträge anstatt durch öffentliche Gelder ist das öffentlich-rechtliche System staatsfern organisiert.
Diese Nachricht wurde am 17.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.