Es gilt als eine Form, seine Sympathie mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine auszusprechen: das Zeigen oder Verwenden des Buchstabens "Z". Wer dies in Deutschland tut, soll künftig unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden.
Wofür steht das Symbol "Z"?
Es gibt verschiedene Lesarten zur Bedeutung des Symbols "Z". Laut Auskunft öffentlicher Stellen in Russland steht es für „Za Pobedu“, das heißt den „Sieg“. Nach anderer Lesart steht es für „Zapad“, den Westen – als der Marschrichtung russischer Truppen. Der Buchstabe selbst kommt im kyrillischen Alphabet allerdings gar nicht vor – in Russland hat er sich in den vergangenen Wochen jedoch zu einem Propaganda-Symbol entwickelt und zu einem allgemeinen Zeichen der Unterstützung für den Krieg in der Ukraine.
Ist das öffentliche zeigen von "Z" in Deutschland strafbar?
Wer das "Z" in Deutschland öffentlich in symbolischer Weise verwendet, könnte damit signalisieren, dass er eine Straftat billigt. Das kann nach Paragraf 140 des Strafgesetzbuches strafbar sein. Doch nicht immer, wenn man eine Straftat gutheißt, gilt dies als strafbar – noch nicht einmal ohne weiteres bei Mord. Das Gesetz beschränkt dies strafbare Billigung auf ganz bestimmte, ganz besonders schwere, das Gemeinwesen schädigende Taten.
Zu solchen besonders gemeinschädlichen Taten gehören jedoch etwa Hochverrat oder die Billigung eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges. Dieser Straftatsbestand galt somit bereits vor Ausbruch des Krieges in der Ukraine.
Ist das "Z" mit dem Hakenkreuz vergleichbar?
Die Nutzung des Symbols „Z“ ist etwas anderes als die Verwendung des nationalsozialistischen Hakenkreuzes. Denn „Z“ steht nicht für eine verbotene Partei oder Organisation, gilt somit auch nicht als verfassungsfeindliches Symbol.
Propaganda mit dem Buchstaben Z - Russische Kriegssymbolik im Netz
Warum gibt es die aktuelle Verbots-Diskussion?
Es mag überflüssig erscheinen, dass in Deutschland derzeit ein Verbot des Symbols "Z" diskutiert wird - denn das Symbol ist ja bereits per Gesetz verboten. Dennoch gibt es Gründe, warum die Diskussion jetzt geführt wird.
Zum einen die aktuellen Vorfälle: In Bayern wurde ein mit einem „Z“ beklebtes Auto gesichtet, zudem wurde die Gethsemane-Kirche in Würzburg mit dem Zeichen beschmiert. Die Generalstaatsanwaltschaft kamen anschließend zu der Einschätzung, dass es sich bei dieser Art der Verwendung von "Z" um die Billigung eines Angriffskrieges handeln könne.
Das Justizminister wies daraufhin die Polizei an, gegebenenfalls Beweise zu sichern und diese an die Staatsanwaltschaften weiterzuleiten. Diese müssen dann ermitteln. Es gilt das Legalitätsprinzip, das heißt: Die Behörden sind dazu verpflichtet, bei Vorliegen eines Verdachts auf eine Straftat zu ermitteln – auch ohne vorliegende Strafanzeige.
Die Diskussion wird also geführt, weil Teile der Politik und der Strafverfolgungsbehörden der Ansicht sind, dass die Polizeibehörden potenzielle Straftaten dieser Art jetzt aktiv im Blick haben sollten.
Quelle: Gudula Geuther, Dlf