Dem Beschluss zufolge soll innerhalb der UNO eine Stelle eingerichtet werden, die Beweise für mögliche Kriegsverbrechen sammelt. Die Resolution erlaubt darüber hinaus auch Vorarbeiten für spätere Gerichtsverfahren. Finanziert werden soll das durch freiwillige Beiträge der UNO-Mitgliedsstaaten.
Liechtensteins UNO-Botschafter Christian Wenaweser, der den Antrag eingebracht hatte, sagte, das Gremium solle seine Arbeit zügig aufnehmen. 105 Staaten, darunter auch Deutschland, unterstützten den Antrag, 52 enthielten sich. 15 Länder votierten dagegen, unter ihnen waren neben Syrien und Russland auch der Iran und China.
Bisher haben sich die Vereinten Nationen nicht auf eine solche Einrichtung und ein solches Verfahren verständigen können. Weil Russland im UNO-Sicherheitsrat mit seinen Vetos jede Strafverfolgung verhindert hat, nahm sich jetzt die Vollversammlung der Sache an. Die Resolutionen der Generalversammlung sind allerdings völkerrechtlich nicht bindend, so dass sie vor allem politische Funktionen haben.
Fraglich, ob Verfolgung wirklich stattfinden wird
Fraglich ist, ob es jemals zu Prozessen gegen mutmaßliche syrische Kriegsverbrecher kommen wird. Denn Syrien hat mit Russland einen mächtigen Verbündeten im UNO-Sicherheitsrat und ist nicht Vertragsstaat des Internationalen Strafgerichtshofs.
Der syrische UN-Botschafter Baschar al-Dschafari kritisierte, die Resolution stelle eine eklatante Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines UNO-Mitgliedsstaates dar. Sie sei eine direkte Bedrohung für die Lösung des Konflikts.
Lob kam hingegen von der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW). Die UN-Vollversammlung habe gezeigt, dass sie in Fragen der Gerechtigkeit die Zügel in die Hand nehmen könne, wenn der Sicherheitsrat in einer Sackgasse stecke, so die Rechtsexpertin von HRW, Balkees Jarrah. Kenneth Roth, Generaldirektor der Organisation, twitterte: Diejenigen, die gegen die Resolution gestimmt hätten, würden sich allesamt vor der Justiz fürchten: Russland, China, Algerien, Weißrussland, Bolivien, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Kuba, Iran, Kirgistan, Nicaragua, Südsudan, Syrien, Venezuela und Simbabwe.
(hg/vic)