Ist Deutschland wegen der Lieferung von Chemikalien an Syrien mitverantwortlich für den verheerenden Giftgaseinsatz vom 21. August?
Noch liegen nicht alle Informationen vor, um diese Frage seriös zu beantworten. Fest steht bisher, dass deutsche Unternehmen von 1998 bis Mai 2011 mindestens 360 Tonnen Chemikalien an die Regierung Assad lieferten. Soviel räumte die Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion der Linkspartei bislang ein. Die nach Syrien gelieferten Chemikalien können sowohl zur Produktion von Zahnpasta oder für andere zivile Zwecke genutzt werden, aber auch zur Herstellung des Nervengifts Sarin, mit dem am 21.August in der Nähe von Damaskus möglicherweise fast 1.500 Menschen getötet wurden.
Deshalb ist der Export dieser sogenannten Dual-Use-Güter in Deutschland und den anderen 188 Unterzeichnerstaaten des internationalen Chemiewaffenverbotsabkommens seit 1997 genehmigungspflichtig.
Erteilt wurden die Ausfuhrgenehmigungen ab 1998 zunächst von der rot-grünen-Regierung, nach 2005 dann von der schwarz-roten und der schwarz-gelben Koalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel. Das war unverantwortlich, kritisiert der Bundestagsabgeordnete und frühere UN-Chemiewaffeninspekteur Jan van Aken:
"Wenn ich weiß, dass das Land das Chemiewaffenverbot nicht unterzeichnet hat. Wenn ich weiß, dass dort Sarin in großen Mengen hergestellt wird, dann darf ich solche Vorläufersubstanzen nicht liefern."
Die Bundesregierungen der letzten 15 Jahre wussten dies alles. Spätestens seit Mitte der 90er Jahre liegen Erkenntnisse des Bundesnachrichtendienstes und anderer westlicher Geheimdienste über das umfangreiche Chemiewaffenprogramm Syriens und die dortige Sarin-Produktion vor. Dennoch zeigt sich Bundeskanzlerin Angela Merkel sicher, dass mit den aus Deutschland gelieferten Chemikalien in Syrien kein Giftgas hergestellt wurde.
"Nach allen Erkenntnissen, die mir zur Verfügung stehen, sind sie für zivile Dinge genutzt worden."
Das Bundeswirtschaftsministerium ist für die Ausfuhrgenehmigung zuständig. Nach seinen Angaben habe die Regierung Assad "eine zivile Nutzung plausibel dargestellt", und es hätten "keine Hinweise auf eine militärische Nutzung vorgelegen".
Die Erklärungen der Bundesregierung im aktuellen Fall Syrien ähneln zum Teil wortgleich den Dementis, mit denen die Regierung von Kanzler Helmut Kohl in den 80er Jahren auf erste Hinweise über deutsche Lieferungen für das Chemiewaffenprogramm des irakischen Diktators Saddam Hussein reagierte.
Erst nachdem Hussein mit diesen Massenvernichtungswaffen im ersten Golfkrieg über 6.000 Iraner und später 5.000 irakische Kurden umgebracht hatte, stellte sich beweiskräftig heraus, dass die umfangreichsten und wichtigsten Zulieferungen für das irakische Giftgasprogramm von deutschen Firmen gekommen waren. Und dies fast immer mit Ausfuhrgenehmigungen der Regierungen von Bundeskanzler Kohl und seines Vorgängers Helmut Schmidt.
Dasselbe Versteckspiel wiederholte sich Anfang der 90er Jahre mit Blick auf die Lieferungen deutscher Firmen zum Bau der Chemiewaffenproduktionsstätte im libyschen Rabta.
Vor dem Hintergrund dieser historischen Erfahrungen plädieren inzwischen auch Unionsabgeordnete im Bundestag für eine Verschärfung der Genehmigungspraxis beim Export von Dual-Use-Gütern. Roland Kiesewetter, Mitglied im Unterausschuss "Abrüstung und Rüstungskontrolle" des Bundestages kann sich
" ... gut vorstellen, dass Staaten, die solchen Abkommen wie dem Chemiewaffenübereinkommen nicht beigetreten sind, dass solchen Staaten zunächst einmal grundsätzlich eine zivile wie eine militärische Verwendung, also ein Missbrauch im Dual-Use unterstellt wird."
Ist der bislang von der Bundesregierung eingeräumte Export von 360 Tonnen Chemikalien nach Syrien nur die Spitze eines Eisberges? Lieferten deutsche Firmen darüber hinaus in den letzten 16 Jahren seit Inkrafttreten des internationalen Chemiewaffenverbots weitere für die Produktion von Giftgas nutzbare Dual-Use-Güter an die syrische Regierung? Und was wurde aus anderen Ländern nach Syrien exportiert?
Antworten auf diese Fragen wird möglicherweise der umfassende Bericht über das syrische Chemiewaffenprogramm geben, den die Regierung Assad bis spätestens Ende Oktober vorlegen muss. Es gibt Hinweise darauf, dass dieser Bericht auch detaillierte Angaben über alle ausländischen Zulieferungen für das C-Waffenprogramm enthalten wird. Genauso wie der Bericht über die irakischen Massenvernichtungsmittel, den Diktator Saddam Hussein Ende 2.002 dem UN-Sicherheitsrat vorlegte.
Noch liegen nicht alle Informationen vor, um diese Frage seriös zu beantworten. Fest steht bisher, dass deutsche Unternehmen von 1998 bis Mai 2011 mindestens 360 Tonnen Chemikalien an die Regierung Assad lieferten. Soviel räumte die Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion der Linkspartei bislang ein. Die nach Syrien gelieferten Chemikalien können sowohl zur Produktion von Zahnpasta oder für andere zivile Zwecke genutzt werden, aber auch zur Herstellung des Nervengifts Sarin, mit dem am 21.August in der Nähe von Damaskus möglicherweise fast 1.500 Menschen getötet wurden.
Deshalb ist der Export dieser sogenannten Dual-Use-Güter in Deutschland und den anderen 188 Unterzeichnerstaaten des internationalen Chemiewaffenverbotsabkommens seit 1997 genehmigungspflichtig.
Erteilt wurden die Ausfuhrgenehmigungen ab 1998 zunächst von der rot-grünen-Regierung, nach 2005 dann von der schwarz-roten und der schwarz-gelben Koalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel. Das war unverantwortlich, kritisiert der Bundestagsabgeordnete und frühere UN-Chemiewaffeninspekteur Jan van Aken:
"Wenn ich weiß, dass das Land das Chemiewaffenverbot nicht unterzeichnet hat. Wenn ich weiß, dass dort Sarin in großen Mengen hergestellt wird, dann darf ich solche Vorläufersubstanzen nicht liefern."
Die Bundesregierungen der letzten 15 Jahre wussten dies alles. Spätestens seit Mitte der 90er Jahre liegen Erkenntnisse des Bundesnachrichtendienstes und anderer westlicher Geheimdienste über das umfangreiche Chemiewaffenprogramm Syriens und die dortige Sarin-Produktion vor. Dennoch zeigt sich Bundeskanzlerin Angela Merkel sicher, dass mit den aus Deutschland gelieferten Chemikalien in Syrien kein Giftgas hergestellt wurde.
"Nach allen Erkenntnissen, die mir zur Verfügung stehen, sind sie für zivile Dinge genutzt worden."
Das Bundeswirtschaftsministerium ist für die Ausfuhrgenehmigung zuständig. Nach seinen Angaben habe die Regierung Assad "eine zivile Nutzung plausibel dargestellt", und es hätten "keine Hinweise auf eine militärische Nutzung vorgelegen".
Die Erklärungen der Bundesregierung im aktuellen Fall Syrien ähneln zum Teil wortgleich den Dementis, mit denen die Regierung von Kanzler Helmut Kohl in den 80er Jahren auf erste Hinweise über deutsche Lieferungen für das Chemiewaffenprogramm des irakischen Diktators Saddam Hussein reagierte.
Erst nachdem Hussein mit diesen Massenvernichtungswaffen im ersten Golfkrieg über 6.000 Iraner und später 5.000 irakische Kurden umgebracht hatte, stellte sich beweiskräftig heraus, dass die umfangreichsten und wichtigsten Zulieferungen für das irakische Giftgasprogramm von deutschen Firmen gekommen waren. Und dies fast immer mit Ausfuhrgenehmigungen der Regierungen von Bundeskanzler Kohl und seines Vorgängers Helmut Schmidt.
Dasselbe Versteckspiel wiederholte sich Anfang der 90er Jahre mit Blick auf die Lieferungen deutscher Firmen zum Bau der Chemiewaffenproduktionsstätte im libyschen Rabta.
Vor dem Hintergrund dieser historischen Erfahrungen plädieren inzwischen auch Unionsabgeordnete im Bundestag für eine Verschärfung der Genehmigungspraxis beim Export von Dual-Use-Gütern. Roland Kiesewetter, Mitglied im Unterausschuss "Abrüstung und Rüstungskontrolle" des Bundestages kann sich
" ... gut vorstellen, dass Staaten, die solchen Abkommen wie dem Chemiewaffenübereinkommen nicht beigetreten sind, dass solchen Staaten zunächst einmal grundsätzlich eine zivile wie eine militärische Verwendung, also ein Missbrauch im Dual-Use unterstellt wird."
Ist der bislang von der Bundesregierung eingeräumte Export von 360 Tonnen Chemikalien nach Syrien nur die Spitze eines Eisberges? Lieferten deutsche Firmen darüber hinaus in den letzten 16 Jahren seit Inkrafttreten des internationalen Chemiewaffenverbots weitere für die Produktion von Giftgas nutzbare Dual-Use-Güter an die syrische Regierung? Und was wurde aus anderen Ländern nach Syrien exportiert?
Antworten auf diese Fragen wird möglicherweise der umfassende Bericht über das syrische Chemiewaffenprogramm geben, den die Regierung Assad bis spätestens Ende Oktober vorlegen muss. Es gibt Hinweise darauf, dass dieser Bericht auch detaillierte Angaben über alle ausländischen Zulieferungen für das C-Waffenprogramm enthalten wird. Genauso wie der Bericht über die irakischen Massenvernichtungsmittel, den Diktator Saddam Hussein Ende 2.002 dem UN-Sicherheitsrat vorlegte.