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Tag der Menschenrechte
Universelle Rechte - aber nicht für alle

Es war der erste gemeinsame Katalog von Grundrechten bei den Vereinten Nationen, den die Mitgliedsstaaten am 10. Dezember vor 67 Jahren unterzeichneten: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Doch auch heute gibt es noch erhebliche Menschenrechtsverletzungen. Amnesty International sieht diese auch in Deutschland beim Umgang mit Flüchtlingen.

    Bei einer Demonstration in Frankfurt hält eine Frau ein Schild mit der Aufschrift "Menschenrechte sind für alle da".
    Tag der Menschenrechte: Eigentlich sollten sie für alle gleichermaßen gelten. (picture alliance / dpa / Daniel Bockwoldt)
    Zum Tag der Menschenrechte hat UNO-Generalsekretär Ban Ki Moon dazu aufgerufen, beim Schutz der Rechte nicht nur national, sondern vor allem global zu denken. In seinem Appell betont er, dass die Grundprinzipien wie freie Meinungsäußerung und Religionsausübung und die Freiheit von Not und Angst besser geschützt werden müssen.
    Bundespräsident Joachim Gauck schrieb in einem Brief an den Menschenrechtskommissar der Vereinten Nationen: "Der heutige Tag mahnt uns, für Menschenrechte einzutreten - entschlossen, konsequent und nachdrücklich." Aus Sicht des deutschen Staatsoberhauptes hat die Strahlkraft dieser universellen und grundlegenden Werte nicht nachgelassen. Da zeige sich zum Beispiel daran, dass Menschen überall autoritären Regimen den Rücken kehrten und Bürgerkriegsregionen verließen.
    Nach Einschätzung der Menschenrechtler von Amnesty International macht es das für Flüchtlinge aber nicht besser. Die deutsche Chefin der Organisation, Selmin Caliskan, kritisierte Deutschland und die Europäische Union in diesem Punkt. Sie warf der EU vor, mit zweifelhaften Herkunfts- und Transitländern zusammenzuarbeiten, die Menschenrechte verletzten; wie etwa Eritrea, wo viele junge Menschen nach der Schule automatisch in den Militärdienst eingezogen werden - viele von ihnen ein Leben lang.
    Kritik am Umgang mit Flüchtlingen in Deutschland
    Amnesty kritisiert auch deutsche Regelungen im Umgang mit Flüchtlingen und warnte davor, in Zukunft mehr sogenannter Asylschnellverfahren anzuwenden. Dadurch würden Menschenrechte eingeschränkt, so Caliskan. Der Geschäftsführer von Pro Asyl, Günter Burkhardt, hatte sich im Oktober im Deutschlandfunk ebenfalls gegen solche Verfahren ausgesprochen.
    Auch 67 Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bleibt noch viel zu tun. Rechtsverbindlich waren die Regelungen damals ohnehin noch nicht. Das passierte erst 18 Jahre später mit dem Zivilpakt und dem Sozialpakt der UNO. Und selbst heute haben nicht alle Staaten beide Regelungen ratifiziert: Zum Beispiel ist China nicht dem Zivilpakt beigetreten und die USA nicht dem Sozialpakt.
    (pr/jan)