Die praktische Umsetzung des Gesetzes ist es, was den Arbeitsrechtlern der klagenden Spartengewerkschaften am meisten Angst macht. Was passiert im Kollisionsfall, wenn zwei Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften aufeinanderprallen?
Bei 400 Betrieben der Deutschen Bahn etwa müsste in allen 400 ausgezählt werden, wer der GDL, wer der EVG angehört. Die Gewerkschaften wollen aber ihre Kampfstärke nicht offenbaren. Ein Notar soll kommen, stichprobenartig schätzen, wer die Mehrheitsgewerkschaft ist, deren Tarifvertrag den der kleineren verdrängt. Was passiert, wenn eine Gewerkschaft zum Streik aufruft, nachher stellt sicher heraus: Der war rechtswidrig. Schadenersatz in Millionenhöhe könnte die Gewerkschaft ruinieren.
Kampfbereitschaft bedroht
Was macht das mit der Kampfbereitschaft einer Gewerkschaft, fragt der Anwalt der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Schurkopf. Verdi-Vizevorsitzende Andrea Kocsis dazu:
"Das Streikrecht ist zwar explizit nicht genannt, aber es hat natürlich Auswirkungen, wenn festgestellt wird: Die Gewerkschaft ist die Mehrheitsgewerkschaft, und die kann ihre Interessen vertreten, dann hat das natürlich sofort Auswirkungen auf das Streikrecht der kleineren Organisationen und Gewerkschaften, und deswegen ist es ein indirekter Eingriff auch ins Streikrecht.
Wer tritt denn noch in eine Gewerkschaft ein, die gerade mal den Tarifvertrag einer anderen, der Mehrheitsgewerkschaft, übernehmen darf, fragte der Verdi-Bevollmächtigte Schubert. Der Bevollmächtigte von Cockpit warnt: Jeder Arbeitgeber kann seine Wunschgewerkschaft bevorzugen, und die Gewerkschaften zersplittern. Etwas rätselhaft, wie die ganze Entstehung des Tarifeinheitsgesetzes.
Nahles will Tarifautonomie stärken
Arbeitsministerin Andrea Nahles: Wir haben gute Gründe für einen Strategiewechsel, sagte sie, und weiter:
"Die Tarifeinheit vermeidet Tarifkollisionen. Das ist das Hauptziel des Gesetzes. Wir wollen damit die Tarifautonomie in Deutschland stärker, um die uns viele Länder ja auch beneiden. Und wir sind auch davon überzeugt, dass das Gesetz verfassungskonform ist."
Nach dem zweiten Verhandlungstag morgen nimmt sich der Zweite Senat des Verfassungsgerichts einige Monate Zeit zu entscheiden: Ist das Gesetz verfassungsgemäß? Ist das Grundrecht der Koalitionsfreiheit ausreichend gewahrt? Ist ein solcher Eingriff des Staates in die jahrzehntelang gut funktionierende Tarifautonomie notwendig und gerechtfertigt? Machen die massiven Streiks 2014/15 bei Bahn und Lufthansa wirklich einen Strategiewechsel notwendig?
Die kritischen Fragen von der Richterbank lassen daran zweifeln, dass das Tarifeinheitsgesetz in der Fassung vom Sommer 2015 so überleben wird.