Der "Süddeutschen Zeitung" liegen nach eigenen Angaben die Namen von 28 Beamten vor, die bei Warnstreiks im April auf bestreikte Arbeitsplätze geschickt worden seien. Das Bundesverfassungsgericht hatte jedoch den Einsatz von Beamten als Streikbrecher grundsätzlich verboten (Aktenzeichen 1 BvR 1213/85).
Die 28 Beamten seien in den Briefniederlassungen Frankfurt am Main und Gießen, der Zustellbasis Frankfurt sowie im Paketzentrum Rodgau in Hessen beschäftigt. Das Unternehmen informierte die Betriebsräte demnach mit dem Hinweis, die Beamten seien bei den Warnstreiks "freiwillig versetzt worden".
"Weit mehr als 100 Beamte"
Die stellvertretende Verdi-Chefin Andrea Kocsis sagte der Zeitung, der Einsatz von Beamten als Streikbrecher sei "weder 'unfreiwillig' noch 'freiwillig' zulässig - er ist schlicht verboten". Die Post müsse "diese rechtswidrige Praxis sofort unterbinden". Nach Angaben aus der Gewerkschaft habe die Post in der Auseinandersetzung "weit mehr als 100 Beamte" als Streikbrecher eingesetzt.
Die Deutsche Post vertritt nach Darstellung der Zeitung weiterhin die Auffassung, dass der Einsatz rechtmäßig sei. Auf Nachfragen zu den konkreten Fällen habe das Unternehmen allerdings nur ausweichend geantwortet. Der "Einsatz von Beamten auf einem anderen Arbeitsplatz während einer Arbeitskampfmaßnahme" sei "nicht automatisch unzulässig", erklärte demnach ein Postsprecher.