Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat eine Klage des Bundes gegen die Eintragung in die Denkmalliste abgelehnt. Das Schiff mit Heimathafen Duisburg verfügt über eine Taucherglocke, in der Arbeiter auf den Grund des Rheins herabgelassen werden können. Nach Ansicht des Gerichts "liegt es auf der Hand", dass es ein großes öffentliches Interesse an der Erhaltung des 1963 gebauten Schiffs gebe. Es sei in Konstruktion wie Funktion in seiner Zeit einzigartig. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hatte den Denkmalstatus unter anderem wegen der aufwändigen Erhaltung abgelehnt. Gegen das Urteil kann noch Berufung beantragt werden.
Diese Nachricht wurde am 02.03.2023 im Programm Deutschlandfunk Kultur gesendet.