Das kalifornische Unternehmen hatte sich vor dem Landgericht Frankfurt gegen dessen Entscheidung zur Wehr gesetzt. Im August hatte das Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen. Darin hieß es, ohne eine offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfe das Unternehmen keine Fahrer mehr vermitteln.
Das Geschäftsprinzip von Uber ist simpel: Per Handy-App werden Fahrgäste, die eine günstigere Konkurrenz zum Taxi suchen, an Privatleute vermittelt, die entweder ohnehin auf einer bestimmten Strecke unterwegs sind oder extra dafür losfahren.
Ordnungsgeld von 250.000 Euro angedroht
Das Taxigewerbe kritisiert an dem neuen Dienst zum einen, dass die Fahrer keinen Personenbeförderungsschein nachweisen müssen: Weiterer Stein des Anstoßes aus Sicht der Taxibranche ist es, dass der Kunde bei einem Unfall nicht ausreichend geschützt sei und das Fahrzeug nicht überprüft werde, weil die Regelungen für Taxifahrer nicht für Uber-Fahrer gälten. Das Gericht hatte Uber die Vermittlung von Fahrten ohne behördliche Zulassung bundesweit untersagt und bei Zuwiderhandlung mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro pro Fahrt gedroht.
Nach der einstweiligen Verfügung im August hatte Uber Widerspruch gegen das bundesweite Verbot seines Angebots eingelegt und beantragt, dass die Verfügung bis zur Verhandlung ausgesetzt wird. Dem gab das Landgericht jetzt statt: In der Sache sei die Verfügung zwar rechtens gewesen, es gebe aber keinen Grund mehr, den Streit per Eilentscheidung zu entscheiden.
Nun müsste die Genossenschaft Taxi Deutschland den Weg über ein Hauptverfahren beschreiten, um Uber zu stoppen.
(stfr/jcs)