"Der Bischof darf in Limburg sein, er ist auch noch Bischof von Limburg und der Diözese, und nicht suspendiert", sagte der Sprecher. Wenn er sein Bistum besucht, dann wohnt Franz-Peter Tebartz-van Elst in seiner neuen Bischofswohnung. Er komme aber nicht, um Amtsgeschäfte auszuführen, sondern um "persönliche Post zu machen, um vielleicht auch Bücher auszutauschen, Wäsche auszutauschen - ganz praktische persönliche Gründe."
Tebartz-van Elst hält sich seit seiner Beurlaubung die meiste Zeit in einer Benediktinerabtei in Niederbayern auf. Zwischen Metten und Limburg liegen etwa 450 Kilometer. "Das kostet ja alles Geld", sagt ein Limburger, "von Niederbayern nach Limburg, nur zum Wäschewechseln, das ist ja wohl ein Witz."
Der Bistumssprecher dementierte die Vermutung, der Bischof mische sich bei seinen Besuchen in Limburg auch immer wieder in die Amtsgeschäfte von Generalvikar Wolfgang Rösch ein, der die Leitung des Bistums übernommen hat.
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