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Koalitionseinigung
Technologie, Förderung, Kosten für Vermieter: Was ist geplant beim "Heizungsgesetz"?

Die Ampelkoalition hat sich nun auch in den Detailfragen beim geplanten Gebäudeenergiegesetz geeinigt, das auch als "Heizungsgesetz" bekannt ist. Was genau ist geplant? Welche Förderung wird es geben? Und was kommt auf Mieter und Vermieter zu? Ein Überblick.

    Eine Heizungs-Anlage in einem Ein-Familien-Haus.
    Die Regierungs-Parteien haben sich endgültig auf das Heizungs-Gesetz geeinigt. (picture alliance / Frank May)

    Die Grundlagen

    Das Ziel des Gesetzes lautet weiterhin: Von 2024 an soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit grüner Energie betrieben werden. Vor allem die FDP forderte aber bis zuletzt Änderungen und mehr Flexibilität. Mitte Juni einigten sich die Koalitionspartner dann auf sogenannte "Leitplanken", die mehr Zeit beim Tausch von Heizungen vorsehen.
    So soll das Heizungsgesetz an ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Vorher soll niemand zur Entscheidung für eine neue Heizung - welcher Art auch immer - verpflichtet werden. Die vorliegenden "Leitplanken" sind nun detaillierter ausgearbeitet worden. Dem Deutschlandfunk liegt das entsprechende Papier aus der FDP-Fraktion vor, aus dem wir zitieren. Die Angaben decken sich weitgehend mit den Informationen der Deutschen Presse-Agentur

    Was wurde für die jeweilige Heizungstechnologie vereinbart?

    Es können überall Gasheizungen eingebaut werden, die auf Wasserstoff umgerüstet werden können. Gasheizungen dürfen auch dann weiterbetrieben werden, wenn der kommunale Wärmeplan kein Wasserstoffnetz vorsieht. In diesem Fall - das ist neu - gelten zeitlich gestaffelte Anforderungen: Die betroffenen Heizungen müssen ab 2029 zu 15 Prozent mit Biogas betrieben werden. Der Wert steigt 2035 auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent.
    In dem FDP-Papier wird nochmals betont, dass auch Holzheizungen die Anforderungen des geplanten Gesetzes erfüllen - ebenso wie etwa Wärmepumpen.

    Welche Förderung soll es geben?

    30 Prozent der Investitionskosten werden einkommensunabhängig vom Staat übernommen. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 40.000 Euro können weitere 30 Prozent Förderung beantragen. Es gibt zudem einen "Geschwindigkeitsbonus" von weiteren 20 Prozent der Kosten. Allerdings wird dieser ab 2028 Stück für Stück reduziert - um drei Punkte pro Jahr. Alles in allem übernimmt der Staat maximal 70 Prozent der Kosten - hier wird gedeckelt.

    Was kommt auf Vermieter und Mieter zu?

    Es soll einen "fairen Ausgleich" geben. Das heißt: Die Pläne für eine Modernisierungsumlage - also der Summe, die Vermieter auf Mieter umlegen dürfen - wurden konkretisiert. Die Umlage liegt bislang bei acht Prozent der Kosten pro Maßnahme.
    Neu ist: Nimmt der Vermieter eine Förderung in Anspruch, darf die Umlage auf zehn Prozent erhöht werden. Das soll den Anreiz zum Heizungstausch vergrößern. Die Mieter würden laut dpa aber auch profitieren: Die Förderung soll nämlich weitergegeben werden. Das würde bedeuten: Die Mieterhöhung soll mit Förderung geringer ausfallen als ohne.
    Zugleich soll die sogenannte Kappungsgrenze gesenkt werden: Die Jahresmiete soll sich durch eine neue Heizung nicht um mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen dürfen.

    Wie geht es nun weiter?

    Die neuen Absprachen müssen in Änderungsanträgen für den vorliegenden Gesetzentwurf formuliert werden. Kommenden Montag soll es im Energieausschuss des Bundestages eine Expertenanhörung geben. Das Parlament könnte die Regelungen dann bis 7. Juli - und damit doch noch vor der Sommerpause verabschieden.

    Mehr zum Thema

    Hören Sie hier ein Gespräch mit unserem Hauptstadt-Korrespondenten Jörg Münchenberg über die Fortschritte beim "Heizungsgesetz".