Was dürfen die Öffentlich-Rechtlichen im Netz? Eigentlich hätten die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder schon im März über diese Frage, die der Telemedienauftrag regelt, entscheiden sollen - doch dazu kam es nicht.
Denn nach wie vor streiten sich ARD, ZDF und Deutschlandradio auf der einen Seite sowie Zeitungs- und Zeitschriftenverlage auf der anderen Seite darüber, wie viel Text die Öffentlich-Rechtlichen im Netz anbieten dürfen. Die Verlage sehen ihr Geschäftsmodell durch einige Textangebote der öffentlich-rechtlichen Sender im Netz gefährdet - die seien teilweise eine Art kostenlose Tageszeitung und damit direkte Konkurrenz für die Bezahlmodelle der Verlage. Aufgrund dieses Arguments der "Presseähnlichkeit" gab es schon eine erfolgreiche Klage der Verlage gegen einen Online-Auftritt der Tagesschau.
Die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio dagegen argumentieren: Auch die öffentlich-rechtlichen Sender müssten die digitalen Ausspielwege nutzen können. Und um im Netz durch Suchmaschinen auffindbar zu sein, brauche es nun mal Text.
Durchbruch beim Thema "Presseähnlichkeit"
Die Fronten zwischen Öffentlich-Rechtlichen und Verlagen waren lange Zeit verhärtet, doch nun scheint es einen Kompromiss zu geben. Wie Medienjournalist Christoph Sterz im Deutschlandfunk berichtet, steht der Telemedienauftrag beim Treffen der Ministerpräsidenten am kommenden Donnerstag in Berlin auf der Tagesordnung.
"Das ist eine große Überraschung, denn bisher schien es so, als ob es bei diesem Thema überhaupt keine Einigung gibt - die Sache mit dem Telemedienauftrag ist schon mehrfach besprochen und wieder vertagt worden. Aber: In der Zwischenzeit hat es neue vermittelnde Gespräche gegeben, und zwar mit den Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio zusammen mit Mathias Döpfner, dem Präsidenten des Verbandes der Zeitungsverleger BDZV unter Beteiligung der Länder."
Mit diesem Kompromiss würde zum Beispiel Klarheit geschaffen bei Themen wie der Verweildauer von Videos in den öffentlich-rechtlichen Mediatheken oder der Produktion von öffentlich-rechtlichen Inhalten, die ausschließlich für das Netz gedacht seien. Und auch beim großen Streitpunkt der "Presseähnlichkeit" soll es einen Durchbruch gegeben haben.
Texte sollen nicht im Vordergrund stehen
Laut dem Fachmagazin Horizont könnte in der Einigung von ARD, ZDF, Deutschlandradio und BDZV festgeschrieben sein, dass die öffentlich-rechtlichen Online-Angebote im Schwerpunkt aus Videos oder Audios bestehen sollen und der Text nicht im Vordergrund stehen darf.
Abgetippte Interviews oder Hörfunk-Manuskripte seien dabei allerdings unstrittig, so Christoph Sterz im Gespräch mit dem Medienmagazin @mediasres - die dürften auch weiterhin von den öffentlich-rechtlichen Angeboten online gestellt werden.
"Die spannende Frage ist aber: Was wird aus sogenannten 'sendungsbezogenen Texten' - also längere, einordnende Texte, die nur dann möglich sind, wenn sie sich auf eine bestimmte Sendung beziehen?"
Als Beispiel für so einen "sendungsbezogenen Text" nannte Sterz das laufende Gespräch: "Wenn wir dieses Gespräch beendet haben werden, ist die Frage: Was wird daraus auf deutschlandfunk.de? Fassen wir das zusammen? Wird daraus ein Text, in den auch aktuelle Entwicklungen einfließen dürfen - zum Beispiel Politiker, die sich danach noch zu diesem Thema zu Wort melden? Dürfen wir das danach noch zusätzlich in diesen Text einbauen?"
"Ball liegt nun bei der Politik"
Das sei die große Frage des Sendungsbezugs, auf die sich die Medienpolitikerinnen und -politiker noch verständigen müssten. Denn nun liege der Ball bei der Politik, so Sterz.
Zuerst müssten die Vertreter der Staatskanzleien am Mittwoch dem Kompromiss von BDZV und ARD, ZDF und Deutschlandradio zustimmen - und zwar einstimmig. Danach könnten sich am Donnerstag die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Vorschlag befassen - und müssten ebenfalls einstimmig dafür votieren, um den Telemedienauftrag neu zu formulieren.