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Terrorismus
Maas will das Strafrecht verschärfen

Justizminister Heiko Maas kündigt eine Verschärfung des Strafrechts an. Konkret sollen zwei Dinge geändert werden, um potenzielle Terroristen und ihre Unterstützer bestrafen zu können. Die beiden geplanten Regelungen seien allerdings völlig überflüssig, kritisiert die Opposition.

Von Dirk-Oliver Heckmann |
    Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD)
    Justizminister Heiko Maas will Unterstützer und Mitglieder von Terrororganisationen bestrafen. (dpa/picture alliance/Hannibal Hanschke)
    Mit Entschlossenheit, aber auch mit Augenmaß wolle er das Strafrecht verändern, um den Terror zu bekämpfen. Dazu sollen die zwei heute unterbreiteten Vorschläge dienen. Zum einen will der SPD-Minister einen eigenständigen Straftatbestand der Terror-Finanzierung schaffen. Das bedeutet, dass Personen, die für Terror-Organisationen Geld sammeln, zukünftig strafrechtlich belangt werden können.
    Zum anderen soll sich in Zukunft strafbar machen, wer Deutschland verlassen will, um sich im Ausland am Dschihad, also dem sogenannten "Heiligen Krieg" zu beteiligen - oder wer Deutschland verlassen will, um sich in sogenannten Terror-Camps ausbilden zu lassen - wenn er die Absicht hat, einen Terroranschlag zu begehen oder sich dem Dschihad anzuschließen.
    Gesetzentwurf noch in diesem Jahr
    Beides unter Strafe zu stellen, hatte eine Resolution des UNO-Sicherheitsrats von den Mitgliedsländern der Vereinten Nationen gefordert. Wie aber soll potenziellen Terroristen nachgewiesen werden, dass sie die Absicht haben, sich in ein Terrorlager zu begeben? Das sei Sache der Strafermittlungsbehörden, meint Maas:
    "Schon jetzt ist es so, dass vielfach reisebereite, gewaltbereite Dschihadisten sich aus ihrem persönlichen Umfeld verabschieden über Briefe, über Mails, und insofern ist das jetzt schon nachweisbar und wird in Zukunft noch weiter nachweisbar sein."
    Bis Ende des Jahres will Maas entsprechende Gesetzesentwürfe vorlegen. Bei beiden Punkten sei sich die Koalition einig; weitergehenden Forderungen erteilte der Minister eine Absage - wie etwa der Forderung aus der Union, Terrorverdächtigen mit Doppelpass die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Ein solcher Schritt ergibt aus Sicht des Ministers nur dann Sinn, wenn man entsprechende Personen loswerden wolle. Mit guten Gründen habe sich die Koalition aber darauf verständigt, die Ausreise von Terror-Verdächtigen zu verhindern.
    "Zum Zweiten wird es notwendig machen, dass man eine terroristische Organisation wie den Islamischen Staat behandelt wie anerkannte ausländische Staaten und das halte ich auch nicht für nachvollziehbar."
    Schon heute strafbar?
    Hintergrund ist die Tatsache, dass nach derzeitiger Rechtslage die deutsche Staatsangehörigkeit nur verlieren kann, wer sich den Streitkräften fremder Staaten anschließt. Den selbsterklärten Islamischen Staat aber auch noch offiziell zum Staat zu erklären, hält Heiko Maas für wenig sinnvoll. Nicht nur wenig sinnvoll, sondern: "Völlig daneben" nennt der Bündnisgrüne Hans-Christian Ströbele die präsentierten Vorschläge: Begründung: Weil beides bereits strafbar sei.
    "Es gibt einen Paragrafen 89b im Strafgesetzbuch, der vor einigen Jahren eingeführt worden ist, da steht ausdrücklich drin, dass sich auch strafbar macht, wer zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sich zu einer Vereinigung begibt, um sich ausbilden zu lassen, dass der strafbar ist. Und nun fordert genau das der Justizminister als neueste Errungenschaft."
    Und auch die Unterstützung einer Terror-Organisation - etwa über das Sammeln von Spenden - sei bereits heute strafbewehrt.
    "Wer Geld spendet oder Geld sammelt für eine terroristische Vereinigung, der unterstützt sie. Und es gibt viele Leute in Deutschland, die wegen einer Verurteilung deshalb in Haft sind. Also ich frage mich, warum tut der das? Um zu zeigen, dass er Handlungsfähig und Handlungswillig ist und das ist immer ein ganz schlechter Ratgeber."