Datiert ist die Fatwa Nummer 64 auf den 29. Januar 2015. US-Soldaten haben sie Reuters zufolge bei einem Einsatz im Mai in Syrien gefunden. Bei einer Fatwa handelt es sich um ein religiöses Gesetz, dass die Anhänger des IS zu befolgen haben. Zu Beginn heißt es in dem Schreiben: "Einige Brüder haben Regeln verletzt beim Umgang mit weiblichen Sklaven." Das sei nicht rechtmäßig - deswegen bedürfe es einiger Erläuterungen.
Im folgenden wird dann erklärt, wann Halter weiblicher Sklaven mit diesen "Geschlechtsverkehr" haben dürfen. Von Vergewaltigungen wird in der IS-Fatwa nicht gesprochen. Ein Halter dürfe zum Beispiel nicht mit einer Mutter und ebenfalls ihrer Tochter Sex haben - nur mit einer von beiden. Analsex ist ebenso verboten wie Geschlechtsverkehr während einer Schwangerschaft. Auch wann Sklavinnen weitergegeben werden dürfen, ist dort erklärt.
Fatwa fordert Mitgefühl gegenüber Sklavinnen
Ehemalige weibliche Gefangene und Menschenrechtsgruppen dürften vor allem die letzten Punkte des von Reuters veröffentlichten Dokuments als Hohn empfinden. Dort heißt es, Halter müssten ihren Sklavinnen Mitgefühl entgegenbringen, nett zu ihnen sein und dürften sie nicht demütigen. Außerdem dürfe niemand eine Frau an jemanden verkaufen, von dem er wisse, dass er sie schlecht behandeln werde.
Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch hatte im April Interviews mit Frauen veröffentlicht, die sich in Gefangenschaft von IS-Kämpfern befunden haben. Sie berichteten von Massen- und Mehrfachvergewaltigungen, anderen körperlichen Misshandlungen und Zwangsheiraten. Human Rights Watch spricht von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Auch die UNO wirft dem IS vor, Vergewaltigungen bewusst als "Terrortaktik" einzusetzen. Dies diene der Rekrutierung von Kämpfern, zur Einschüchterung und dazu, Geld mit dem Handel von Frauen zu verdienen.
Islam-Experten sehen die Fatwa als Beweis dafür an, dass die Terrormiliz IS den Islam für seine Zwecke fehlinterpretiert.
(pr/tzi)