Bundesjustizminister Heiko Maas nahm Vorwürfe der Opposition vorweg: Natürlich liege nach Anschlägen wie denen in Paris die Vermutung nahe, durch Gesetzesverschärfungen solle Handlungsfähigkeit gezeigt werden, so der SPD-Politiker in der Debatte gleich zu Anfang:
"Der Gesetzesentwurf, der Ihnen jetzt vorliegt, ist wirklich keine hastige Reaktion auf die jüngsten Anschläge, das ist auch kein Aktionismus, das ist einfach daran schon zu erkennen, weil dieser Gesetzesentwurf schon viel länger beraten wird, und zwar seit September vergangenen Jahres – und zwar aus dem einfachen Grund, weil wir eine internationale Verpflichtung umsetzen."
Genauer: Vorgaben der Vereinten Nationen. Wer Anstalten macht, Deutschland zu verlassen, um sich zum Kampf ausbilden zu lassen oder schwere Gewalttaten zu begehen, die den Staat gefährden, soll in Zukunft bestraft werden können. Noch einen zweiten Vorwurf bemühte sich Justizminister Maas vorwegzunehmen und zu entkräften: Wer die Strafbarkeit so weit ins Vorfeld der Tat verlege, könne sie kaum nachweisen.
"Es sind keine geheimen Taten, sondern diejenigen, die dies tun, bekennen sich ganz offen dazu. Deshalb wird es auch möglich sein in solchen Fällen, den Zweck der Reise nachzuweisen, der erforderlich ist, um bestrafen zu können."
Linke: "Sie opfern ein Stück Freiheit und Rechtsstaat"
Die Opposition zeigte sich nicht überzeugt. Alle im Bundestag seien dafür, den Terrorismus zu bekämpfen, befand die Innenpolitikerin der Linksfraktion Halina Wawzyniak:
"Tatsächlich ist aber das, was Sie vorgelegt haben, genau das, was Sie öffentlich immer gesagt haben, dass Sie nicht wollen. Sie opfern weiter ein Stück Freiheit, Sie opfern weiter ein Stück Rechtsstaat. Und das auch noch völlig überflüssigerweise."
"Gefahrenabwehr und Strafrecht unzulässig vermengt"
Schließlich sei es jetzt schon strafbar, eine ausländische terroristische Vereinigung zu unterstützen, schließlich sei es erst vor wenigen Jahren unter Strafe gestellt worden, ein terroristisches Ausbildungslager zu besuchen. Während Wawzyniak kritisierte, die Aufgaben von Gefahrenabwehr und Strafrecht würden unzulässig vermengt, sprach der Grüne Hans-Christian Ströbele von einer Art Gesinnungsstrafrecht.
Scharfe Kritik übte der Oppositionspolitiker Ströbele auch an der zweiten Gesetzesänderung. In Zukunft kann sehr viel früher bestraft werden, wer bewusst für terroristische Organisationen oder Ziele spendet. Ob damit auch die Oma gemeint sei, die den offen islamistischen Enkel beschenke, gehe aus dem Gesetzestext selbst nicht hervor:
"Da haben Sie dann in die Begründung reingeschrieben, das muss man eng auslegen, nur im Tatbestand findet sich nichts. Das heißt: Es ist überhaupt nicht klar, wie verhindert werden soll, dass das Ausufern angewandt wird. Nein, was Sie hier versuchen, ist die Vorverlegung der Strafbarkeit, und das ist mit unserem Grundgesetz und mit unserer rechtlichen und strafrechtlichen Dogmatik nicht in Einklang zu bringen."
CDU fordert weitere Maßnahmen und mehr Prävention
Rechtspolitiker der Union nutzen die Debatte, um weitere Maßnahmen zu fordern, ein strafbewehrtes Verbot der Sympathiewerbung etwa. Das lehnte die SPD ab. Der CDU-Rechtspolitiker Ansgar Heveling forderte außerdem bessere Präventionsarbeit, auch in deutschen Gefängnissen:
"Die Justizvollzugsanstalten dürfen nicht zu Schmieden zur Rekrutierung von religiösen Fanatikern und zu Radikalisierung werden. Da sind natürlich vor allem die Länder gefragt. Allerdings sollten wir die Länder auch mit dieser Maßnahme nicht allein lassen und Präventions- und Deradikalisierungs-Maßnahmen unterstützen."
Heveling und sein Fraktionskollege Alexander Hofmann verwiesen auf gute hessische Erfahrungen. Ohne konkret zu werden betonte auch Bundesjustizminister Maas den Wert von mehr Präventionsarbeit.