Für die Betroffenen steckt der Teufel noch im Detail. Mag die Suche nach einem Endlager einem Abschluss näherkommen, mag 2031 als Termin heute in Aussicht genommen werden für das Ende des Auswahlverfahrens: Diejenigen, die es bezahlen müssen, sind noch nicht im Boot. Jedenfalls wollen sie sich noch nicht äußern.
In seinem Endlagersuchgesetz hat der Umweltminister zwar eingeplant, dass es etwa eine neue Regulierungsbehörde geben werde. Sie soll das Standortauswahlverfahren koordinieren, also die wissenschaftliche Erarbeitung der Kriterien oder die spätere bergrechtliche Genehmigung erstellen. Diese Behörde wird sicher der Bund finanzieren müssen. Aber aus allen weiteren Kosten soll sich die öffentliche Hand heraushalten. Im Entwurf heißt es:
"Für Bund, Länder und Kommunen fallen durch dieses Gesetz keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand an."
Die Kosten, um die es geht, dürften sich auf rund zwei Milliarden Euro belaufen. Fünf Standorte sollen übertägig untersucht werden: Dafür sind im Gesetzentwurf 100 Millionen Euro angesetzt. Zwei Standorte sollen untertägig untersucht werden. Da geht es also tief in Gesteinsschichten hinein. Das sind zweimal 500 Millionen Euro. Hinzu kommen Kosten dafür, dass etwa das Erkundungsbergwerk Gorleben offengehalten wird. Der Bundesumweltminister hat versichert, dafür müssten die Verursacher geradestehen. Peter Altmaier heute in der ARD:
"Wir haben eine klare Regelung im Gesetz, dass diejenigen, die den Atommüll verursacht haben, auch für seine Entsorgung Sorge tragen müssen, das bezahlen müssen. Und deshalb ist klar, dass die Betreiber auch für die Kosten aufkommen."
Das gilt schon bisher. Den Betreibern der deutschen Kernkraftwerke ist gesetzlich vorgeschrieben, für die Entsorgung von Abfällen Rückstellungen zu bilden. Nach Auskunft des Deutschen Atomforums, in dem sich die Branche zusammengeschlossen hat, sind für Entsorgung, Stilllegung und Rückbau von Kernkraftwerken Rückstellungen von rund 32 Milliarden Euro vorhanden. Vielleicht auch deshalb hat die Börse heute kaum reagiert, als von rund zwei Milliarden Euro Kosten im Rahmen des künftigen Endlagersuchgesetzes die Rede war. Fidel Helmer vom Bankhaus Hauck & Aufhäuser sah die Kurse von E.On und RWE heute steigen und fand das keineswegs irrational:
"Zweifellos werden es neue Kosten. Aber E.ON hat, wie wir wissen, im letzten Jahr vier Milliarden verdient. Ein Teil dieser zwei Milliarden würde E.On grundsätzlich nicht umbringen. Und jetzt kommt man vielleicht auch wieder zur Vernunft und sieht, wie ertragreich diese Aktien generell sind und dass sie eben Verluste nicht unbedingt einstecken müssen. Sondern die werden letzten Endes auf die Verbraucher übertragen."
Doch die Unternehmen nehmen es nicht so leicht. Sie hätten schon 1,6 Milliarden Euro für das Erkundungsbergwerk in Gorleben ausgegeben, heißt es. Wer komme dafür auf, wenn in Gorleben die Erkundung nun unterbrochen werde, ohne auch nur ein vorläufiges Urteil über die Eignung als Endlager' Man denkt an Schadensersatzforderungen. Und man denkt daran, neue Kosten abzulehnen, solange niemand Gründe nennt, die gegen Gorleben sprechen.
In seinem Endlagersuchgesetz hat der Umweltminister zwar eingeplant, dass es etwa eine neue Regulierungsbehörde geben werde. Sie soll das Standortauswahlverfahren koordinieren, also die wissenschaftliche Erarbeitung der Kriterien oder die spätere bergrechtliche Genehmigung erstellen. Diese Behörde wird sicher der Bund finanzieren müssen. Aber aus allen weiteren Kosten soll sich die öffentliche Hand heraushalten. Im Entwurf heißt es:
"Für Bund, Länder und Kommunen fallen durch dieses Gesetz keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand an."
Die Kosten, um die es geht, dürften sich auf rund zwei Milliarden Euro belaufen. Fünf Standorte sollen übertägig untersucht werden: Dafür sind im Gesetzentwurf 100 Millionen Euro angesetzt. Zwei Standorte sollen untertägig untersucht werden. Da geht es also tief in Gesteinsschichten hinein. Das sind zweimal 500 Millionen Euro. Hinzu kommen Kosten dafür, dass etwa das Erkundungsbergwerk Gorleben offengehalten wird. Der Bundesumweltminister hat versichert, dafür müssten die Verursacher geradestehen. Peter Altmaier heute in der ARD:
"Wir haben eine klare Regelung im Gesetz, dass diejenigen, die den Atommüll verursacht haben, auch für seine Entsorgung Sorge tragen müssen, das bezahlen müssen. Und deshalb ist klar, dass die Betreiber auch für die Kosten aufkommen."
Das gilt schon bisher. Den Betreibern der deutschen Kernkraftwerke ist gesetzlich vorgeschrieben, für die Entsorgung von Abfällen Rückstellungen zu bilden. Nach Auskunft des Deutschen Atomforums, in dem sich die Branche zusammengeschlossen hat, sind für Entsorgung, Stilllegung und Rückbau von Kernkraftwerken Rückstellungen von rund 32 Milliarden Euro vorhanden. Vielleicht auch deshalb hat die Börse heute kaum reagiert, als von rund zwei Milliarden Euro Kosten im Rahmen des künftigen Endlagersuchgesetzes die Rede war. Fidel Helmer vom Bankhaus Hauck & Aufhäuser sah die Kurse von E.On und RWE heute steigen und fand das keineswegs irrational:
"Zweifellos werden es neue Kosten. Aber E.ON hat, wie wir wissen, im letzten Jahr vier Milliarden verdient. Ein Teil dieser zwei Milliarden würde E.On grundsätzlich nicht umbringen. Und jetzt kommt man vielleicht auch wieder zur Vernunft und sieht, wie ertragreich diese Aktien generell sind und dass sie eben Verluste nicht unbedingt einstecken müssen. Sondern die werden letzten Endes auf die Verbraucher übertragen."
Doch die Unternehmen nehmen es nicht so leicht. Sie hätten schon 1,6 Milliarden Euro für das Erkundungsbergwerk in Gorleben ausgegeben, heißt es. Wer komme dafür auf, wenn in Gorleben die Erkundung nun unterbrochen werde, ohne auch nur ein vorläufiges Urteil über die Eignung als Endlager' Man denkt an Schadensersatzforderungen. Und man denkt daran, neue Kosten abzulehnen, solange niemand Gründe nennt, die gegen Gorleben sprechen.