Was sich 2025 ändert
Teurere Versicherungen und höherer Mindestlohn

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen im neuen Jahr für vieles mehr zahlen. Krankenversicherungen werden teurer und die CO2-Abgabe steigt. Dafür werden Mindestlohn und Rente erhöht. Ein Überblick.

    Ein Mann und eine Frau sitzen vor einem Stapel Unterlagen zusammen an einem Tisch und lesen einen Brief (gestellte Szene)
    Viele Menschen müssen im kommenden Jahr mehr für Kranken- und Pflegeversicherungen bezahlen. (picture alliance/ dpa/ Christin Klose)

    Was teurer wird:

    Krankenversicherung

    Die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen erhöhen ihre Zusatzbeiträge. Sie steigen im Schnitt um 0,8 Prozentpunkte auf dann 2,5 Prozent. Die Kassen können den Zusatzbeitrag selbst festlegen, deshalb gibt es teils erhebliche Unterschiede. Gezahlt wird er je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
    Für privat Krankenversicherte steigen die Kosten nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW im Schnitt um 18 Prozent.

    Pflegeversicherung

    Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Menschen mit mehr als einem Kind zahlen gestaffelt nach Kinderzahl weniger. Kinderlose zahlen einen zusätzlichen Beitrag von 0,6 Prozent ohne Beteiligung des Arbeitgebers.

    Beitragsbemessungsgrenzen

    Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung steigen an. Künftig werden bis zu einem sozialversicherungspflichtigen Gehalt von 8.050 Euro im Monat Beiträge fällig. Erstmals gilt die Grenze einheitlich in ganz Deutschland.
    Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze ab Januar auf bundesweit 5.512,50 Euro.

    Kfz-Versicherung

    Bei vielen Autofahrerinnen und Autofahrern wird die Kfz-Versicherung kommendes Jahr teurer - laut dem Verbraucherportal Finanztip im Schnitt um 26 Prozent. Grund dafür sind nach Angaben der Versicherer die gestiegenen Reparaturkosten.

    CO2-Abgabe

    Die nationale CO2-Bepreisung für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas steigt ab Januar 2025 von derzeit 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne. Dadurch werden zum Beispiel Heizen und Tanken teurer. Die Abgabe soll Anreize schaffen, um den Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit den CO2-Ausstoß zu verringern.

    Deutschlandticket

    Das Deutschlandticket für den öffentlichen Nahverkehr im gesamten Bundesgebiet kostet ab 1. Januar 58 Euro statt bisher 49 Euro.

    Porto

    Der Versand von Postkarten und Briefen wird ab 2025 teurer: Für beide kostet das Porto dann 95 Cent. Zudem bekommt die Post mehr Zeit: 95 Prozent der Standardbriefe in der Grundversorgung müssen erst am dritten Werktag die Empfängerin oder den Empfänger erreichen, 99 Prozent müssen am vierten Werktag im Briefkasten liegen. Muss es schneller gehen, ist ein Einschreiben nötig.

    Wo es mehr Geld gibt:

    Rente

    Die rund 22 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland können 2025 mit 3,51 Prozent mehr Geld rechnen. Das geht aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts hervor. Endgültig entscheidet sich die Anpassung im Frühjahr.

    Mindestlohn

    Der Mindestlohn steigt zum Jahresstart von 12,41 Euro auf 12,82 Euro brutto pro Stunde. Die Verdienstgrenze für Minijobber erhöht sich um 18 Euro auf 556 Euro. In einigen Branchen gibt es eigene Mindestlöhne - sie steigen 2025 etwa für Dachdecker, Gebäudereiniger und im Elektrohandwerk.

    Wohngeld

    Zum Jahresbeginn wird das Wohngeld erhöht. Empfängerinnen und Empfänger sollen vom 1. Januar an durchschnittlich 15 Prozent beziehungsweise 30 Euro mehr erhalten.

    Was die Digitalisierung verändert:

    Elektronische Patientenakte

    Versicherte können die elektronische Patientenakte schon seit Anfang 2021 freiwillig nutzen, ab 15. Januar 2025 soll sie zum Normalfall werden. Die elektronische Patientenakte wird zunächst in vier Modellregionen eingeführt, vier Wochen später dann bundesweit. Wer sie nicht möchte, kann widersprechen.

    Stromtarife

    Ab Anfang 2025 müssen Deutschlands Stromanbieter verpflichtend dynamische Tarife anbieten. Das sind Tarife, bei denen sich der Preis pro Kilowattstunde flexibel nach dem aktuellen Börsenpreis richtet. Der Strompreis kann so stündlich oder täglich schwanken. Voraussetzung für die Nutzung eines dynamischen Stromtarifs ist ein intelligentes Messsystem, ein sogenanntes Smart Meter.

    Digitaler Arbeitsvertrag

    In den Personalverwaltungen soll die Digitalisierung vorangetrieben werden: Arbeitsverträge müssen künftig nicht mehr mit Tinte unterschrieben werden. Außerdem sieht das sogenannte Bürokratieentlastungsgesetz kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und einen Wegfall der Hotelmeldepflicht für deutsche Gäste vor.

    Jobcenter-App

    Ab 14. Januar des kommenden Jahres soll die App der Jobcenter allen Menschen zur Verfügung stehen. Darüber sollen Termine vereinbart, Anträge hochgeladen und Unterlagen eingereicht werden können.
    Diese Nachricht wurde am 01.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.