Die von Yingluck Shinawatra angesetzte Abstimmung sei "nicht gültig", entschied das Verfassungsgericht in der Hauptstadt Bangkok. Die gegen die Ministerpräsidentin kämpfende Opposition hatte die Wahl boykottiert und die Abstimmung in vielen Wahlbezirken behindert. Dadurch konnte nicht überall gleichzeitig gewählt werden. Die Verfassung lege aber fest, dass die Wahl überall am selben Tag stattfinden müsse, erklärten nun die Richter. Sie ordneten an, dass sich Wahlkommission und Regierung auf einen neuen Termin verständigen müssten.
Mitte Februar hatte das Verfassungsgericht noch einen Antrag der Demokratischen Partei (DP) zurückgewiesen, die Abstimmung annullieren zu lassen. Die Eingabe sei unzureichend begründet gewesen, hatte das Gericht argumentiert.
Andauernde Proteste
Das Urteil wird die Bildung einer neuen Regierung weiter verzögern. Seit Monaten fordern Demonstranten den Sturz Yinglucks. Seit Beginn der Proteste Ende 2013 kamen mindestens 20 Menschen ums Leben, bis vergangenen Dienstag hatte die Regierung den Ausnahmezustand für Bangkok verhängt.
Die Demonstranten fordern eine Reform des politischen Systems, eine Änderung des Wahlrechts und die Einrichtung eines nicht gewählten Volksrates. Die Opposition - zumeist Vertreter des Mittelstands und Königstreue - wirft der Regierungschefin vor, eine Marionette ihres Bruder Thaksin zu sein.
Der frühere Ministerpräsident war vor einer Haftstrafe ins Ausland geflüchtet. Ihm wurde Korruption zur Last gelegt. Yingluck hat wie einst ihr Bruder eine große Unterstützung in der armen Landbevölkerung. Bei einer Wahl hat sie daher gute Chancen, über die Opposition zu siegen - daher auch deren Forderung nach Schaffung eines nicht gewählten Volksrates.