Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Politiker im Mai 2021 auf einer Kundgebung in Merseburg wissentlich die Parole "Alles für Deutschland" benutzte. Dabei handle es sich um das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs.
Höcke bezeichnete sich als unschuldig
Der Vorsitzende Richter erklärte in der Urteilsverkündung, das Gericht sei davon überzeugt, dass Höcke um das Verbot der Parole gewusst und diese trotzdem verwendet habe. Höcke wies dies zurück und bezeichnete sich als unschuldig. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision ist innerhalb von einer Woche möglich.
Höcke will bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei antreten. Der Thüringer Verfassungsschutz stuft den AfD-Landesverband als rechtsextremistisch ein.
Diese Nachricht wurde am 14.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.