Die Justiz sei den Auffassungen der Verfassungsschutzämter gefolgt, wonach es in der AfD offenkundig Bestrebungen gebe, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen, sagte Kramer im Deutschlandfunk (Audio-Link). Durch die Entscheidung des Gerichts werde den Bürgern nun angezeigt, dass es sich bei der AfD um Demokratiefeinde handeln könnte. Wahlentscheidungen könnten nun verantwortungsvoll auf Grundlage einer unabhängigen Bewertung getroffen werden, erklärte Kramer. Das Interview in voller Länge gibt es hier zum Nachlesen.
Die Einstufung der AfD als extremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist rechtens. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte gestern ein Urteil aus der Vorinstanz bestätigt.
Diese Nachricht wurde am 14.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.