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ThyssenKrupp unter Druck

Die Deutsche Bahn verklagt ThyssenKrupp und andere Firmen des sogenannten Schienenkartells auf Schadenersatz. Im Sommer 2012 hatte das Bundeskartellamt gegen das Essener Unternehmen bereits Bußgelder verhängt.

Von Brigitte Scholtes |
    Wegen illegaler Preisabsprachen hat die Deutsche Bahn beim Landgericht Frankfurt Schadenersatzklage erhoben, in welcher Höhe ist in der Klageschrift offenbar nicht konkret beziffert. Angeblich möchte die Bahn 750 Millionen Euro an Schadenersatz einfordern. Dabei richtet sich ihre Klage gegen Thyssen Krupp, Moravia Steel, Vossloh und eine Vossloh-Tochter. Am 5.Juli dieses Jahres hatte das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von 124,5 Millionen Euro gegen das Kartell verhängt, wegen Absprache von Preisen und Mengen bei der Lieferung von Schienen und Weichen für die Deutsche Bahn.

    Das Kartell war im vorigen Jahr aufgeflogen, nachdem es zehn Jahre lang solche illegalen Absprachen praktiziert hatte. Warum ThyssenKrupp davon 103 Millionen Euro tragen musste, hatte Kartellamtspräsident Andreas Mundt damals im Deutschlandfunk so erläutert:

    "Bei ThyssenKrupp ist es so, dass wir damit honoriert haben, dass das Unternehmen mit uns kooperiert hat und dass es hier zu einem einvernehmlichen Verfahrensende gekommen ist. Letzten Endes müssen wir aber im Kopf haben, dass ThyssenKrupp mit über der Hälfte den höchsten Anteil an der Quote hatte, also mit über 50 Prozent am stärksten dann auch letzten Endes von dem Kartell vielleicht profitiert hat."

    Nun rechnet man damit, dass 400 der 750 Millionen Euro Schadenersatz auf ThyssenKrupp entfallen könnten, sollte es zu einem Urteil kommen. Bisher hatten Beobachter mit 100 bis 120 Millionen Euro Schadenersatz gerechnet, die auf den Essener Stahl- und Technologiekonzern zukommen könnten. ThyssenKrupp hat zwar schon Rückstellungen für diesen Fall gebildet, aber die dürften nun bei weitem nicht ausreichen. Somit kommen auf den Konzern weitere Belastungen zu - neben dem Abbau der Milliardenverluste und der Neuordnung der Stahlsparte.

    Schon seit Monaten aber laufen die Gespräche mit der Bahn über einen Schadensausgleich. Sie sollen ThyssenKrupp zufolge im Januar fortgesetzt werden. Doch offenbar ist die Bahn mit dem Fortgang nicht zufrieden. Doch sie sieht gute Erfolgschancen für ihre Klage, denn das Gericht sei an die Feststellungen des Kartellamts gebunden. So hatte der zuständige Bahnvorstand Gerd Becht schon nach der Entscheidung des Bundeskartellamts im Juli gesagt:

    "Mit den heutigen Bußgeldbescheiden des Bundeskartellamts steht zweifelsfrei für uns fest, dass mehrere Schienenlieferanten über Jahre mit ihren kriminellen Machenschaften die Deutsche Bahn und vor allem auch den Steuerzahler massiv geschädigt haben. Der Steuerzahler ist deshalb auch betroffen, da die Schieneninfrastruktur in Deutschland großenteils vom Bund mitfinanziert wird."

    Ein großer Teil des Schadenersatzes wird zurück in die öffentlichen Haushalte fließen, hieß es bei der Bahn heute. Die Klage dient aber ganz offensichtlich dazu, den Druck auf die Beteiligten zu erhöhen. Das zeigt sich auch an Voestalpine: Gegen das österreichische Unternehmen ist nicht Klage erhoben worden, obwohl es ebenfalls dem Kartell angehörte. Doch mit ihm sei man im Gespräch, offenbar erfolgreich, die laufenden Verhandlungen seien jedoch vertraulich, sagte ein Bahn-Sprecher.