Juristisch ist die Bremer Entscheidung ein echter Spagat, wie auch Bremens sozialdemokratischer Wissenschaftssenator Willi Lemke weiß:
"Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ist im Grundgesetz vorbehaltlos gewährleistet. Tierschutz ist ein Staatsziel in Artikel 20a des Grundgesetzes. Hier genau gilt es abzuwägen zwischen der Gewähr der Freiheit der Forschung und der ethischen Vertretbarkeit."
Vier renommierte Neurologen, ein Tierschützer und ein Ethik-Spezialist sollen nun die Arbeit von Kreiter begutachten – und auch Alternativen zu den Tierversuchen abwägen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat auf Bitte der Bremer Wissenschaftsbehörde mitgeholfen, die Kommission zusammenzustellen. Gleichwohl übt die DFG harsche Kritik an der Einflussnahme der Politiker. Sie unterstützt zudem seit Jahren den Sonderforschungsbereich, dem Kreiter angehört. Die Universität Bremen hält sich diplomatisch zurück. Doch wird die Begutachtung als "ganz außergewöhnlicher Vorgang" bezeichnet. Man mache sich Sorgen, dass die Zuverlässigkeit des Forschungsstandortes Bremen beeinträchtigt werde. Kognitionsexperte Andreas Kreiter will die rechtlichen Möglichkeiten notfalls bis zum Letzten ausschöpfen.
"Die Grundrechte sind von fundamentaler Bedeutung in unserer Gesellschaft. Und wenn – wie sich das hier andeutet – beschlossen werden soll, Grundrechte zu beschneiden, dann werde ich dagegen vorgehen."
Die umstrittenen Versuche mit den Äffchen laufen in Bremen nach ähnlichem Muster wie anderenorts ab: Die trainierten Makaken müssen auf bestimmte Figuren auf einem Bildschirm reagieren. Bedienen sie einen Joystick richtig, gibt es Saft zur Belohnung. Zuvor haben die Forscher den Versuchstieren eine Zugangsröhre zum Gehirn in die Schädeldecke eingepflanzt. So können sie eine Sonde direkt zu ausgewählten Zellen einführen und die Hirnströme messen. Für den Laien abstoßend: Damit die Makaken nicht zappeln, wird der Kopf fixiert. Die grundsätzliche Frage soll so gelöst werden: Wie werden Signale im Gehirn kodiert und übertragen? Das Menschenähnliche der Affen ist es, das den Tierversuchsgegnern Zuspruch sichert. Die wissenschaftspolitische Sprecherin der Bremer Grünen, Silvia Schön:
"Das macht auch für uns die große Verwerflichkeit aus: Weil sie in der Lage sind, sehr deutlich Schmerz zu empfinden und das darf nicht sein. Schon gar nicht für Grundlagenforschung, die gar keinen Anwendungsbezug hat."
Die Neurologen entgegnen: Das Gehirn selbst spüre keinen Schmerz. Ohnehin wollen die meisten Politiker aber nicht über fachliche Details diskutieren. Mit dem Bürgerschaftsbeschluss vom März sollte der Ausstieg aus den Affenversuchen in Bremen manifestiert werden. Den Parlamentariern war dabei durchaus klar, dass sie sich rechtlich auf dünnem Eis befinden. Denn eine politische Beteiligung ist im Genehmigungsverfahren für Tierversuche gar nicht vorgesehen. Offiziell drohen die Abgeordneten damit, dem Zentrum für Kognitionswissenschaften den Geldhahn zuzudrehen – wohl wissend, dass die Zuschüsse des Landes vernachlässigbar sind für die Arbeit Kreiters:
"Die Bürgerschaft gibt mir eigentlich so gut wie kein Geld. Wir werden finanziert durch das Bundesministerium für Forschung und Technologie, durch die deutsche Forschungsgemeinschaft, durch die EU, durch diverse Stiftungen, die uns in unserer Forschung unterstützen. Wir haben eine ganze Menge Geld und Stellen auf diese Art und Weise nach Bremen gebracht."
Rund drei Millionen Euro hat Kreiter im vergangenen Jahrzehnt an Drittmitteln eingeworben. Wie viel Geld vom Bundesland direkt in die Tierversuche geflossen ist, lässt sich angeblich nicht genau beziffern. Bremen hat aber einen drei Millionen teuren Kernspintomografen für die Hirnforscher angeschafft – mit dem Hintergedanken, dass diese dann die Affenversuche beenden. Doch so einfach ist es nicht, sagt Kreiter:
"Es ist nicht etwas, wo die Politik nach politischem Willen entscheiden kann. Sondern es ist ein klar geregeltes Verfahren. Und insofern besteht keine Möglichkeit für die Politik, hier ein Verbot auszusprechen."
Sollte die Politik dennoch versuchen, ein Verbot durch Druck auf die Genehmigungsbehörden durchzusetzen, dann wäre das ein Verfassungsbruch allerersten Ranges, meint der Bremer Hirnforscher.
"Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ist im Grundgesetz vorbehaltlos gewährleistet. Tierschutz ist ein Staatsziel in Artikel 20a des Grundgesetzes. Hier genau gilt es abzuwägen zwischen der Gewähr der Freiheit der Forschung und der ethischen Vertretbarkeit."
Vier renommierte Neurologen, ein Tierschützer und ein Ethik-Spezialist sollen nun die Arbeit von Kreiter begutachten – und auch Alternativen zu den Tierversuchen abwägen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat auf Bitte der Bremer Wissenschaftsbehörde mitgeholfen, die Kommission zusammenzustellen. Gleichwohl übt die DFG harsche Kritik an der Einflussnahme der Politiker. Sie unterstützt zudem seit Jahren den Sonderforschungsbereich, dem Kreiter angehört. Die Universität Bremen hält sich diplomatisch zurück. Doch wird die Begutachtung als "ganz außergewöhnlicher Vorgang" bezeichnet. Man mache sich Sorgen, dass die Zuverlässigkeit des Forschungsstandortes Bremen beeinträchtigt werde. Kognitionsexperte Andreas Kreiter will die rechtlichen Möglichkeiten notfalls bis zum Letzten ausschöpfen.
"Die Grundrechte sind von fundamentaler Bedeutung in unserer Gesellschaft. Und wenn – wie sich das hier andeutet – beschlossen werden soll, Grundrechte zu beschneiden, dann werde ich dagegen vorgehen."
Die umstrittenen Versuche mit den Äffchen laufen in Bremen nach ähnlichem Muster wie anderenorts ab: Die trainierten Makaken müssen auf bestimmte Figuren auf einem Bildschirm reagieren. Bedienen sie einen Joystick richtig, gibt es Saft zur Belohnung. Zuvor haben die Forscher den Versuchstieren eine Zugangsröhre zum Gehirn in die Schädeldecke eingepflanzt. So können sie eine Sonde direkt zu ausgewählten Zellen einführen und die Hirnströme messen. Für den Laien abstoßend: Damit die Makaken nicht zappeln, wird der Kopf fixiert. Die grundsätzliche Frage soll so gelöst werden: Wie werden Signale im Gehirn kodiert und übertragen? Das Menschenähnliche der Affen ist es, das den Tierversuchsgegnern Zuspruch sichert. Die wissenschaftspolitische Sprecherin der Bremer Grünen, Silvia Schön:
"Das macht auch für uns die große Verwerflichkeit aus: Weil sie in der Lage sind, sehr deutlich Schmerz zu empfinden und das darf nicht sein. Schon gar nicht für Grundlagenforschung, die gar keinen Anwendungsbezug hat."
Die Neurologen entgegnen: Das Gehirn selbst spüre keinen Schmerz. Ohnehin wollen die meisten Politiker aber nicht über fachliche Details diskutieren. Mit dem Bürgerschaftsbeschluss vom März sollte der Ausstieg aus den Affenversuchen in Bremen manifestiert werden. Den Parlamentariern war dabei durchaus klar, dass sie sich rechtlich auf dünnem Eis befinden. Denn eine politische Beteiligung ist im Genehmigungsverfahren für Tierversuche gar nicht vorgesehen. Offiziell drohen die Abgeordneten damit, dem Zentrum für Kognitionswissenschaften den Geldhahn zuzudrehen – wohl wissend, dass die Zuschüsse des Landes vernachlässigbar sind für die Arbeit Kreiters:
"Die Bürgerschaft gibt mir eigentlich so gut wie kein Geld. Wir werden finanziert durch das Bundesministerium für Forschung und Technologie, durch die deutsche Forschungsgemeinschaft, durch die EU, durch diverse Stiftungen, die uns in unserer Forschung unterstützen. Wir haben eine ganze Menge Geld und Stellen auf diese Art und Weise nach Bremen gebracht."
Rund drei Millionen Euro hat Kreiter im vergangenen Jahrzehnt an Drittmitteln eingeworben. Wie viel Geld vom Bundesland direkt in die Tierversuche geflossen ist, lässt sich angeblich nicht genau beziffern. Bremen hat aber einen drei Millionen teuren Kernspintomografen für die Hirnforscher angeschafft – mit dem Hintergedanken, dass diese dann die Affenversuche beenden. Doch so einfach ist es nicht, sagt Kreiter:
"Es ist nicht etwas, wo die Politik nach politischem Willen entscheiden kann. Sondern es ist ein klar geregeltes Verfahren. Und insofern besteht keine Möglichkeit für die Politik, hier ein Verbot auszusprechen."
Sollte die Politik dennoch versuchen, ein Verbot durch Druck auf die Genehmigungsbehörden durchzusetzen, dann wäre das ein Verfassungsbruch allerersten Ranges, meint der Bremer Hirnforscher.