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Urteil im "Tiergartenmord"-Prozess
Auch Moskau auf der Anklagebank?

Nach mehr als 50 Verhandlungstagen ist der Prozess um den sogenannten Tiergartenmord zu Ende gegangen. Der angeklagte Russe,der im August 2019 einen Georgier am helllichten Tag in Berlin erschossen haben soll, ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Welche Rolle spielt die russische Regierung?

Von Gesine Dornblüth und Sebastian Engelbrecht |
Ein Polizist steht mit dem Rücken zur Kamera hinter einem rot-weißen Absperrband. Er blickt auf ein blaues Zelt und auf Ermittler in weißen Schutzanzügen.
23.08.2019, Berlin: Beamte der Spurensicherung sichern in einem Faltpavillon Spuren an dem Tatort im Kleinen Tiergarten (Christoph Soeder / dpa )
Das Gerichtsgebäude liegt nur wenige hundert Meter vom Tatort, dem sogenannten "Kleinen Tiergarten", entfernt. Im Saal 700 des Kriminalgerichts in Berlin-Moabit sitzt der Angeklagte hinter Panzerglas: Der Russe soll am 23. August 2019 einen 40-jährigen Georgier tschetschenischer Herkunft, Zelimkhan Khangoshvili, mit drei Schüssen aus einer schallgedämpften Pistole getötet haben. Der Generalbundesanwalt wirft dem Angeklagten Mord im Auftrag staatlicher Stellen der Russischen Föderation und illegalen Waffenbesitz vor.
Aus welchen Motiven er getötet haben könnte, fasst die Sprecherin des Berliner Kammergerichts, Lisa Jani, zusammen: "Der Generalbundesanwalt geht davon aus, dass hier entweder das Mordmerkmal der Habgier erfüllt ist. Habgier wäre dann erfüllt, wenn der Angeklagte gehandelt hätte, um einen Lohn für diesen Tötungsauftrag einzustreichen oder alternativ aus niedrigen Beweggründen. Wenn er nämlich gehandelt hätte, weil er die Motive seiner staatlichen Auftraggeber geteilt hat."

Aber wer ist der Angeklagte überhaupt? Nicht nur die Tat, sondern auch seine Identität ist im Gerichtssaal umstritten. "Der Angeklagte hat heute über einen seiner Verteidiger sich dahingehend eingelassen, er sei der 50-jährige S. aus Russland. Die Generalbundesanwaltschaft geht davon aus, dass es sich um den 55-jährigen russischen Staatsangehörigen K. handelt."
Nebenklägerinnen (vorne, l) sitzen in einem Gerichtssaal des Kriminalgerichts Moabit zu Beginn des Prozesses
Beginn des Prozesses um den Mord im Kleinen Tiergarten in Berlin (dpa/Odd Andersen/AFP POOL)
Vadim Krasikov soll am Tag vor dem Mord aus Warschau nach Berlin gereist sein, allerdings unter falschem Namen und mit einem Pass, der ihn als Vadim Sokolov ausweist – so die Darstellung der Bundesanwaltschaft. Der Angeklagte dagegen lässt über einen seiner drei Anwälte mitteilen, ein 55-jähriger Vadim Krasikov, geboren in Kasachstan, sei ihm nicht bekannt. Er sei der 50-jährige Bauingenieur Vadim Sokolov, nicht verheiratet, geboren in Irkutsk, er wohne im russischen Brjansk.

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Der Vorsitzende Richter des Kammergerichts, Olaf Arnoldi, spricht den Angeklagten zunächst mal mit „Sokolov“, und mal mit „Krasikov“ an und kündigt dann an, er werde ihn künftig nur „Herr Angeklagter“ nennen. Entscheidende Hinweise zur Identität des Tatverdächtigen bringen Journalisten, die vor Gericht als Zeugen aussagen. Bereits vor Beginn des Prozesses hatte das Investigativ-Portal „Bellingcat“ gemeinsam mit dem russischen Portal „The Insider“ und dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ Erkenntnisse zur Identität des Mannes veröffentlicht und wenig später auch seinen Namen recherchiert: Vadim Krasikov soll bereits 2013 einen russischen Geschäftsmann erschossen haben und wurde danach in Russland zur Fahndung ausgeschrieben.

Das Verhalten des russischen Staats

Nach einem Jahr zog Russland die Fahndung aber wieder zurück, um bald darauf Dokumente auf den Namen Sokolov auszustellen – so die Journalisten. Das Recherchenetzwerk Bellingcat kam zu dem Schluss: „Die Feststellung, dass der russische Staat die nationalen und internationalen Fahndungsbefehle für Vadim Krasikov aufgehoben und dann die Ausstellung einer neuen, falschen Identität für dieselbe Person ermöglicht hat, liefert weitere überzeugende Beweise dafür, dass der russische Staat an der Planung und Durchführung des Mordes an einem ausländischen Staatsbürger auf deutschem Hoheitsgebiet beteiligt war, wenn nicht sogar den Auftrag dazu erteilt hat.“
Das Opfer ist Zelimkhan Khangoshvili, ein Georgier mit tschetschenischen Wurzeln. Er war auf dem Weg zum Freitagsgebet in der Moschee, als er im Kleinen Tiergarten im Stadtteil Moabit erschossen wurde. Es war ein heißer Sommertag, der Park war voller Menschen, die gerade Mittagspause machten.
Der 41-jährige Zeuge W. war an diesem Tag als Schöffe tätig und kam gerade aus dem Gericht – aus demselben Gebäude, in dem der Prozess um den Mord an Khangoshvili stattfindet; „Wir sind so gegen kurz nach zwölf vom Gericht aus durch den kleinen Tiergarten gelaufen. Und plötzlich knallt es hinter uns. Dann haben wir uns umgedreht, und da hat dann das Opfer gelegen, und der Täter genau daneben. Habe ich gesehen, dass er dann neben dem Opfer stand und hat noch mal abgedrückt, geschossen.“
Justizpalast in Neo-Barock: das Kriminalgericht Moabit
Das Kriminalgericht Moabit (Deutschlandradio Kultur / Frederik Rother)

Erdrückende Beweislast

Mehrere Zeugen schildern ähnliche Beobachtungen: Die Beweislast ist erdrückend, die seit dem Prozessauftakt am 7. Oktober 2020 über Monate zusammengetragen wird. Ein 57-jähriger Berliner Landesbeamter sagt aus, er habe um 11 Uhr 45 im Restaurant „Alverdes“ im Kleinen Tiergarten gesessen, etwa 80 Meter vom Tatort entfernt. Er habe einen Knall gehört, sei zum Tatort geeilt und habe gesehen, wie der Täter eine 30 Zentimeter große Schusswaffe „in Seelenruhe“ in eine Tasche gesteckt habe.
Dann habe sich dieser auf ein Fahrrad gesetzt und sei „gemütlich weitergefahren“. Gerichtssprecherin Lisa Jani: „Sollte der Angeklagte tatsächlich wegen Mordes verurteilt werden, so würde ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe drohen. Das ist nicht automatisch gleichbedeutend damit, dass er nach 15 Jahren dann auf Bewährung freikommen würde.“
Der Angeklagte verfolgt reglos bis desinteressiert die Zeugenaussagen. Er schweigt. Dann berichten zwei junge Männer, dass sie ein paar hundert Meter vom Tatort entfernt, am Holsteiner Ufer, einen Mann beobachtet haben. Für eine der Prozessbeobachterinnen, die Journalistin Valeria Dobralskaya vom russischsprachigen Berliner Fernsehsender Ost-West-TV, war diese Aussage entscheidend.
„Ich glaube, der Schlüsselmoment, ohne den es diesen Prozess gar nicht gäbe, sind die Zeugenaussagen der Zeugen S. und D., zwei junge Männer, die in der Nachbarschaft wohnen und an der Lessingbrücke beobachtet haben, wie der vermeintliche Täter Gegenstände ins Wasser wirft und die Polizei alarmiert haben. Wären diese Zeugen nicht da, und das haben zahlreiche andere Zeugen so bestätigt, hätte sich der Täter einfach umgezogen und wäre mit dem Elektroroller abgehuscht.“

Ein Mitarbeiter des russischen Geheimdienstes?

Er habe sich umgezogen und dann ein Fahrrad und weitere Gegenstände in die Spree geworfen. Wenig später traf die Polizei ein, fand den Mann in einem Gebüsch. Die Polizisten bargen das Fahrrad und eine Pistole mit Schalldämpfer. Nach Recherchen des Journalisten-Netzwerks Bellingcat ist der Angeklagte ein Mitarbeiter des russischen Geheimdienstes FSB. Vier Verhandlungstage lang sagte - schwer bewacht - ein Bellingcat-Journalist aus, der zu dem Fall geforscht hat. Vor dem Kammergericht in Berlin versuchte die Verteidigung, die Seriosität der Journalisten in Frage zu stellen. Manana Tsatijewa ist die geschiedene Ehefrau des Opfers.
Im Prozess trat sie als Zeugin der Nebenklägerin auf. Sie sei beeindruckt von den Aussagen der Journalisten, sagt sie. „Im Prinzip haben die Journalisten die ganzen Ermittlungsarbeiten gemacht. Und wir hatten einfach Glück, dass wir solche Unterstützer haben. Anderenfalls hätte sich für uns einfache Menschen in einem fremden Land niemand eingesetzt. Ich bin den Journalisten sehr dankbar. Sie kämpfen für die Wahrheit, und sie sind sehr mutig.
Die deutschen Behörden hatten die Asylanträge der beiden zunächst abgelehnt. Dabei war der Mord im Kleinen Tiergarten offenbar nicht der erste Versuch, Zelimkhan Khangoshvili umzubringen. 2015 hatten Unbekannte in Georgiens Hauptstadt Tiflis einen Anschlag auf Khangoshvili verübt. Er überlebte knapp. „Acht Kugeln wurden abgefeuert. Die georgischen Behörden haben diesen Fall auf stümperhafte Weise vertuscht und all unsere Anträge auf Ermittlungen und Schutz ignoriert.“
Stefan Meister ist Russland-Experte bei der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik. Bis vor kurzem arbeitete er für die Grünen-nahe Heinrich-Böll-Stiftung in der georgischen Hauptstadt Tiflis. Er meint, der georgische Staat habe Khangoshvili deshalb nicht geschützt und nach dem Mordanschlag nicht ordentlich ermittelt, weil er der politischen Opposition in Georgien nahestand. „Das ist typisch für Georgien, dass man einfach mit Personen nicht kooperiert, die mit dem alten System zusammengearbeitet haben. Aber es hat sicher auch was damit zu tun, dass diese Regierung mit Russland eben enger kooperieren wollte beziehungsweise Russland auch nicht verärgern zu wollen. Also das ist schon wirklich problematisch, wie der georgische Staat mit ihm hier umgegangen ist.“
In Deutschland hatte Manana Tsatijewa zunächst das Gefühl, ebenso übergangen zu werden wie in Georgien. Dabei hatte sie bei der Anhörung im Asylverfahren ausführlich von Drohungen berichtet, die sie sogar noch auf der Flucht, in Polen, erhalten habe. „Hier lief es zunächst genauso wie in Georgien. Wir haben Artikel und Fotos gezeigt, die belegten, dass Zelimkhan verfolgt wurde. Aber unsere Aussagen in der Anhörung wurden ignoriert.“
Erst nach Beginn des Mordprozesses erhielt Tsatijewa politisches Asyl in Deutschland. Vor Gericht wiederholte sie ihre Aussagen, las die Nachrichten mit den Drohungen vor, die sie auf dem Mobiltelefon erhalten hatte. „Ich erwarte jetzt ein kompetentes Urteil.“ Diese Hoffnung teilen viele Tschetschenen in Deutschland, in der Europäischen Union – aber auch im Pankisi-Tal, der Heimat des Opfers.

Die Vorgeschichte

Das Pankisi-Tal liegt abgeschieden im Nordosten Georgiens, zu Füßen des Großen Kaukasus. Hier leben Tschetschenen. Ihre Vorfahren haben sich vor rund 200 Jahren angesiedelt. Jenseits der Berggipfel beginnt Tschetschenien. Die Republik hat in den frühen 1990er-Jahren versucht, sich von Russland loszusagen. Daraufhin intervenierte die russische Armee. Sie ging mit äußerster Brutalität bis in die 2000er-Jahre auch gegen Zivilisten vor. Zelimkhan Khangoshvili, das Berliner Mordopfer, zog damals aus dem Pankisi-Tal in den Krieg, um den tschetschenischen Unabhängigkeitskampf zu unterstützen. Sein Neffe Ali steht an seinem Grab auf dem Friedhof der Ortschaft Duisi. „Wir sind mit dem Vorgehen der deutschen Behörden und der Staatsanwaltschaft zufrieden. Wir hatten das nicht erwartet.“
Im Pankisi-Tal sind sie überzeugt: Zelimkhan Khangoshvili musste sterben, weil er im Tschetschenienkrieg gegen die russische Staatsmacht kämpfte. Er war Feldkommandeur, und in den vergangenen Jahren wurden mehrere tschetschenische Kommandeure im Exil umgebracht. Darauf verweist auch der Dorfälteste im Pankisi-Tal, Khaso Khangoshvili: „Sie töten alle. Sie sind überall. Sie haben überall ihre miesen Verbindungen. Das ist Rache, natürlich. Sie vernichten alle herausragenden Kämpfer, die nicht die Seite gewechselt haben. Die bis heute für die Befreiung Tschetscheniens sind. Der Befreiungskampf hat ja nicht erst gestern angefangen, er dauert schon mehr als 300 Jahre und er ist nicht zu Ende.“
Ramzan Kadyrov spricht mit dem russischen Präsidenten Vladimir Putin, 2019.
Ramsan Kadyrow (AFP / Sputnik / Alexey Nikolsky)
Derzeit allerdings steht Tschetschenien unter der Kontrolle Moskaus. Republik-Chef Ramsan Kadyrow regiert wie ein Diktator und hat Russlands Präsidenten Wladimir Putin Treue geschworen. Der Gedanke an eine Unabhängigkeit Tschetscheniens ist da ebenso unrealistisch wie die Idee, seinen Onkel zu rächen, räumt Neffe Ali am Grab ein. „Für uns ist die Hauptsache, dass der Prozess in Berlin läuft, und dass er gerecht verläuft. Je mehr Schräubchen im Umgang mit Russland angezogen werden, desto besser ist das für uns. Wir werden uns darüber freuen. Rächen können wir uns nicht an Russland.“

Dementi Moskaus und Putins Aussage über das Opfer

Moskau hat eine Beteiligung an dem Verbrechen von Anfang an zurückgewiesen. Doch zugleich bezeichnete Russlands Präsident Putin das Opfer als, so wörtlich, „blutigen Mörder“. Seiner Ansicht nach ist Zelimkhan Khangoshvili ein „Terrorist“. In Russland gibt es seit 2006 ein Gesetz, das dem Präsidenten erlaubt, Terroristen auch im Ausland von Soldaten oder Geheimdienst-Agenten bekämpfen zu lassen.
Russlands Präsident Wladimir Putin
Russlands Präsident Wladimir Putin (AFP/ Sputnik/ Mikhail Metzel)
„Und aus dem Gesetz ergibt sich auch, dass solche Operationen im Ausland direkt vom Präsidenten anzuordnen sind.“ So Johanna Künne, Anwältin der Familie des Opfers. Ende Oktober dieses Jahres trat ein entscheidender Zeuge auf, dessen Aussagen zwiespältig waren und doch für das Urteil den Ausschlag geben könnten. Zwei Tage lang vernahmen Richter, Bundesanwaltschaft und Rechtsanwälte den Zeugen V., einen Schwager des Angeklagten. V. erkannte den Mann auf der Anklagebank als Vadim Krasikov und bestätigte auch seine Zugehörigkeit zum russischen Geheimdienst FSB.
Eine der Anwältinnnen von Khangoshvilis Hinterbliebenen, Barbara Petersen, sagt über den Zeugen: „Er ist eine absolute Schaltstelle, finde ich, für die Identifizierung dieses Mannes, und damit gleichzeitig auch, weil es ja eine andere Identität sich dadurch ergibt als die, die er vorgibt zu sein – und damit ist es dann gleichzeitig der Schlüssel dazu, dass die Person, die hier sitzt, von den russischen Behörden legendiert wird.“
Allerdings hatte der Ukrainer V. noch im Juli erklärt, er erkenne den Angeklagten nicht als seinen Schwager Krasikov. Drei Monate später erklärt der Mann dann das Gegenteil. Robert Unger, der Anwalt des Angeklagten, hält V. für unglaubwürdig. „Ich persönlich bin überzeugt davon, dass dieser Mann ganz massiv unter Druck gesetzt worden ist. Und wir haben die Vermerke des BKA, wonach selbst die ukrainischen Sicherheitsbehörden ausdrücklich mitgeteilt haben, dass sie mit dem Mann mehrere Tage vorher sprechen mussten, mehrmals, um ihn dazu zu bringen, herzukommen und auszusagen.“
Der Zeuge V. widerspricht. Er stehe nicht unter dem Druck ukrainischer Behörden. Vielmehr habe er im Juli anders ausgesagt – aus Angst vor russischen Sicherheitsdiensten. Dagegen ist für Robert Unger, den Verteidiger des Angeklagten, völlig klar: Der Zeuge V. belastet den Angeklagten im Auftrag des ukrainischen Staates. „Es wird ja in diesem Verfahren schon sehr klar, dass die Ukraine offensichtlich ein großes Interesse daran hat, dass hier festgestellt wird, dass Russland hinter dieser Tat steht.“
Ähnlich äußerte sich schon nach Prozessbeginn Maria Sacharowa, die Sprecherin des russischen Außenministeriums. Sie sprach von einem politischen Prozess, es gebe keine Beweise für eine Verantwortung russischer staatlicher Stellen. Es entsteht der Eindruck, dass in Berlin eine politische Entscheidung bezüglich des Urteils gefallen ist. Es ist naiv, bei dem Fall auf die Unabhängigkeit und Objektivität der deutschen Justiz zu hoffen. Alle Rollen in diesem Schauspiel sind im Voraus verteilt. Und es besteht kein Zweifel, dass man die Schuld für den tödlichen Überfall auf Khangoschwili, einen Menschen, der sich im Laufe seiner kriminellen Karriere viele Feinde gemacht hat, dem russischen Staat zuschreiben wird.“

Ausweisung von Diplomaten

Die Bundesregierung hatte nach dem Mord und den ersten Ermittlungsergebnissen Konsequenzen gegenüber Russland gezogen und zwei russische Diplomaten ausgewiesen – auch, weil Moskau nicht kooperierte. Stefan Meister von der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik: "Das war das Mindeste, was sie tun mussten. Also sie mussten irgendwas machen, und dann weist man halt Diplomaten aus. Das ist dann sozusagen das vielleicht mildeste Element, was man machen kann.“

Sollte das Gericht den Forderungen des Generalbundesanwalts folgen und den russischen Staat als Auftraggeber ausmachen, müsste sich die neue Bundesregierung dazu verhalten, meint Stefan Meister von der DGAP. Sanktionen allerdings steht er skeptisch gegenüber.

„Es passiert ja so viel, dass man gar nicht mehr weiß, wo man alles noch sanktionieren sollte. Klar, man könnte eben noch mal Diplomaten ausweisen, ja, aber ob man das politisch in dieser aufgeheizten Situation jetzt auch um die Ukraine und Belarus aktuell wirklich machen sollte und machen will, das ist noch mal eine andere Frage.“

Aus der Sicht der Bundesanwaltschaft ergibt sich 14 Monate nach Prozessbeginn ein „konsistentes Gesamtbild“ – so formulierte es der Staatsanwalt Nikolaus Forschner für den Generalbundesanwalt. Der Angeklagte habe einem „staatlichen Tötungsauftrag“ Folge geleistet. Damit habe sich bestätigt, was Bundesanwalt Ronald Georg zu Beginn des Prozesses vor der Presse erklärt hatte: „Aus Sicht der russischen Regierung war das Tatopfer ein Staatsfeind. Insbesondere deshalb, weil der Getötete im Tschetschenienkrieg gegen Russland gekämpft hatte.“

In ihrem Plädoyer ließ die Bundesanwaltschaft Lücken in der Beweislage nicht unerwähnt und kam doch zu einem eindeutigen Ergebnis. Forschner beantragte, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Das schließt eine Haftentlassung nach 15 Jahren fast gänzlich aus. Die aus Russland stammende Journalistin Valeria Dobralskaya sah den wichtigsten Aspekt des Plädoyers in einer sehr grundsätzlichen Aussage: „Für mich die wichtigsten Worte in diesem Plädoyer waren: Wenn ein Staat auf deutschem Boden eine Art Hinrichtung durchführt, dann ist das ein Angriff auf die Souveränität dieses Staates, und die Wirkung dieser Hinrichtung geht über den Mord hinaus.“