![Auf einem Handydisplay ist der Schriftzug Bytedance zu sehen und dahinter ein TikTok-Logo auf einem Computerbildschrim. Auf einem Handydisplay ist der Schriftzug Bytedance zu sehen und dahinter ein TikTok-Logo auf einem Computerbildschrim.](https://bilder.deutschlandfunk.de/c8/af/8c/5b/c8af8c5b-9a13-4dd7-8dd2-9a93011b3c2c/bytedance-tiktok-symbolbild-100-1920x1080.jpg)
Die Entscheidung bedeutet, dass sich Bytedance an das Gesetz für digitale Märkte und damit an schärfere Regeln als bisher zugunsten der Nutzer halten muss.
Die EU-Kommission hatte Bytedance im September auf die Liste gesetzt, auf der auch andere große Unternehmen stehen. Bytedance klagte dagegen.
Diese Nachricht wurde am 18.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.