Flatternde, Brotreste pickende Tauben gehören zum Bild vieler Städte. In riesigen Schwärmen bevölkern sie Plätze und Gebäude. Das ist manchen ein Dorn im Auge. Auch dem Falkner und Jäger Berthold Geis aus Mittelhessen. Für ihn sind die Tiere Schädlinge, die Krankheiten übertragen und Innenstädte mit ihrem Kot zerstören. Seine Lösung: die Tauben fangen und töten. Das ist aber umstritten. Er bekam es zu spüren, als er im Werk des Autobauers Opel in Rüsselsheim eine Taubenplage beseitigen wollte:
"Dort ist die eine Behörde, nämlich das Gesundheitsamt, auf den Plan getreten und hat gesagt: Jawoll, wir sehen hier eine Gefährdung gegeben. Die Tauben sollen weg. Und das Veterinäramt im gleichen Haus sagt 'Nein' und hat mich sogar einfach schon einmal auf Verdacht angezeigt, weil ja zu vermuten ist, dass ich die Tauben trotzdem töte. Und genau hier so sehe ich halt eben die Probleme. Und wenn ich jedes Mal ne Einzelfallentscheidung machen muss, das heißt für mich, ich muss jeden einzelnen Fall im Zweifelsfall durchklagen."
Die Tiere dürfen nicht getötet werden. Das verbietet das Tierschutzgesetz. Berthold Geis darf sie nur fangen und wieder aussetzen, was kaum Sinn macht, weil Tauben in der Regel immer wieder zu ihren Stammplätzen zurückfliegen. Er will sie aber beseitigen und dafür wollte er eine generelle Genehmigung erhalten. Damit er seine potenziellen Kunden – große Unternehmen, aber auch Städte wie Frankfurt am Main – reibungslos bedienen kann. Das bedeutete aber, die Tiere müssen als Schädlinge klassifiziert werden. Dafür kämpfte er mit seinem Anwalt Hans Peter-Jahnke:
"Das Gesetz sagt, dass Sie eine Erlaubnis brauchen, um Tiere zu töten und dann noch einen vernünftigen Grund. Und es ist allgemein schon anerkannt, dass Schädlingsbekämpfung allgemein ein vernünftiger Grund ist."
Zwischen acht und zehn Kilo Kot hinterlässt eine Taube im Jahr. Dennoch sahen die Veterinäre des Lahn-Dill-Kreises die verwilderten Stadttauben nicht als Schädlinge an und verweigerten dem Falkner die Genehmigung zum Töten der Vögel. Also landete sein Fall schließlich vorm Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Mit einem Erfolg für den Taubenjäger. Die Richter erteilten ihm zwar nicht die Lizenz zum Taubentöten. Aber sie entschieden, dass Tauben Schädlinge sind, – und das ist wichtig - wenn sie in Schwärmen auftreten. Damit sieht sich der Falkner in seiner Meinung bestätigt:
"Um das noch einmal zu betonen, ich will nicht jede einzelne Taube ausrotten. Aber wenn so ne Taube halt eben als Gefahr oder im großen Schwarm auftritt und wirklich einmal Gesundheitsgefahren gegeben sind beziehungsweise auch Gebäudeschäden gegeben sind, dann sollte man meiner Ansicht nach das erlauben, dass man diesen Schwarm dann halt eben entfernt."
Dafür hat er eine Methode entwickelt. Mit einem Taubenfangkasten kann er viele Tiere einfangen. Getötet werden sie dann mit Elektroschocks. Die Richter ließen jedoch offen, wie viele Tauben ein Schwarm sind. Das muss jetzt der zuständige Landkreis Limburg-Weilburg in Hessen klären. Sie müssen auch den Antrag des Falkners erneut überprüfen. Dass Tauben potenzielle Krankheitsüberträger sind, bestätigen Wissenschaftler. Sie können mehr als 80 Erreger in sich tragen und in seltenen Fällen auch auf Menschen übertragen, so Michael Liertz von der Uniklinik in Gießen:
"Allen voran da zu nennen ist die Chlamydiose oder früher auch als Papageienkrankheit bezeichnet. Und die löst so grippeähnliche Symptome, Lungensymptomatik, Husten bei Menschen – kann die auslösen in seltenen Fällen."
Mit dem Urteil des höchsten Verwaltungsgerichts geht es nun also nicht allen Tauben in Hessen an den Kragen. Aber Städte mit einem Taubenproblem könnten dadurch animiert werden, ähnliche juristische Wege einzuschlagen. Taubenkot verursacht in deutschen Kommunen jährlich Millionenschäden, da die ätzende Masse Steine regelrecht zerfrisst. Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern haben dieses Problem schon länger im Griff: In den beiden Bundesländern gelten Stadttauben bereits als Schädlinge. Das teilte der Richter am Verwaltungsgerichtshof in Kassel zu Beginn des Prozesses mit.
"Dort ist die eine Behörde, nämlich das Gesundheitsamt, auf den Plan getreten und hat gesagt: Jawoll, wir sehen hier eine Gefährdung gegeben. Die Tauben sollen weg. Und das Veterinäramt im gleichen Haus sagt 'Nein' und hat mich sogar einfach schon einmal auf Verdacht angezeigt, weil ja zu vermuten ist, dass ich die Tauben trotzdem töte. Und genau hier so sehe ich halt eben die Probleme. Und wenn ich jedes Mal ne Einzelfallentscheidung machen muss, das heißt für mich, ich muss jeden einzelnen Fall im Zweifelsfall durchklagen."
Die Tiere dürfen nicht getötet werden. Das verbietet das Tierschutzgesetz. Berthold Geis darf sie nur fangen und wieder aussetzen, was kaum Sinn macht, weil Tauben in der Regel immer wieder zu ihren Stammplätzen zurückfliegen. Er will sie aber beseitigen und dafür wollte er eine generelle Genehmigung erhalten. Damit er seine potenziellen Kunden – große Unternehmen, aber auch Städte wie Frankfurt am Main – reibungslos bedienen kann. Das bedeutete aber, die Tiere müssen als Schädlinge klassifiziert werden. Dafür kämpfte er mit seinem Anwalt Hans Peter-Jahnke:
"Das Gesetz sagt, dass Sie eine Erlaubnis brauchen, um Tiere zu töten und dann noch einen vernünftigen Grund. Und es ist allgemein schon anerkannt, dass Schädlingsbekämpfung allgemein ein vernünftiger Grund ist."
Zwischen acht und zehn Kilo Kot hinterlässt eine Taube im Jahr. Dennoch sahen die Veterinäre des Lahn-Dill-Kreises die verwilderten Stadttauben nicht als Schädlinge an und verweigerten dem Falkner die Genehmigung zum Töten der Vögel. Also landete sein Fall schließlich vorm Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Mit einem Erfolg für den Taubenjäger. Die Richter erteilten ihm zwar nicht die Lizenz zum Taubentöten. Aber sie entschieden, dass Tauben Schädlinge sind, – und das ist wichtig - wenn sie in Schwärmen auftreten. Damit sieht sich der Falkner in seiner Meinung bestätigt:
"Um das noch einmal zu betonen, ich will nicht jede einzelne Taube ausrotten. Aber wenn so ne Taube halt eben als Gefahr oder im großen Schwarm auftritt und wirklich einmal Gesundheitsgefahren gegeben sind beziehungsweise auch Gebäudeschäden gegeben sind, dann sollte man meiner Ansicht nach das erlauben, dass man diesen Schwarm dann halt eben entfernt."
Dafür hat er eine Methode entwickelt. Mit einem Taubenfangkasten kann er viele Tiere einfangen. Getötet werden sie dann mit Elektroschocks. Die Richter ließen jedoch offen, wie viele Tauben ein Schwarm sind. Das muss jetzt der zuständige Landkreis Limburg-Weilburg in Hessen klären. Sie müssen auch den Antrag des Falkners erneut überprüfen. Dass Tauben potenzielle Krankheitsüberträger sind, bestätigen Wissenschaftler. Sie können mehr als 80 Erreger in sich tragen und in seltenen Fällen auch auf Menschen übertragen, so Michael Liertz von der Uniklinik in Gießen:
"Allen voran da zu nennen ist die Chlamydiose oder früher auch als Papageienkrankheit bezeichnet. Und die löst so grippeähnliche Symptome, Lungensymptomatik, Husten bei Menschen – kann die auslösen in seltenen Fällen."
Mit dem Urteil des höchsten Verwaltungsgerichts geht es nun also nicht allen Tauben in Hessen an den Kragen. Aber Städte mit einem Taubenproblem könnten dadurch animiert werden, ähnliche juristische Wege einzuschlagen. Taubenkot verursacht in deutschen Kommunen jährlich Millionenschäden, da die ätzende Masse Steine regelrecht zerfrisst. Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern haben dieses Problem schon länger im Griff: In den beiden Bundesländern gelten Stadttauben bereits als Schädlinge. Das teilte der Richter am Verwaltungsgerichtshof in Kassel zu Beginn des Prozesses mit.