
Der FDP-Politiker und Mitkläger Toncar sagte im Deutschlandfunk, die Entscheidung sei ein Warnurteil. Das Gericht habe verdeutlicht, dass der Gesetzgeber Sonderabgaben wie den Soli nicht einfach laufen lassen dürfe. Es gebe eine Begründungspflicht. Toncar erklärte, wenn die Haushaltsbelastungen durch den Aufbau im Osten nicht mehr begründbar seien, könnte es wieder zu einem Verfahren in Karlsruhe kommen. Auch Wirtschaftsverbände fordern trotz des Urteils weiter die Abschaffung des Solidaritätszuschlags, um die Unternehmen spürbar zu entlasten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte gestern entschieden, der Solidaritätszuschlag könne in seiner derzeitigen Form bestehen bleiben. Die Abgabe sei durch die weiter bestehenden Kosten der deutschen Einheit noch gerechtfertigt.
Diese Nachricht wurde am 27.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.