Noch geht Christopher Froome offenbar davon aus, dass er beim diesjährigen Saisonhöhepunkt der Tour de France an den Start gehen wird. Pünktlich 100 Tage vor dem geplanten Grand Depart teilte er auf Twitter eine dementsprechende Ankündigung des Veranstalters mit den Worten: Summer is coming. Der Sommer kommt.
An Froomes eitlem Sonnenschein dürfte auch eine Meldung der französischen Tageszeitung Le Monde nichts ändern. Demnach ist sein Salbutamol-Verfahren nun eine Mini-Instanz weitergerückt. Inzwischen befasse sich das Anti-Doping-Tribunal des Radsport-Weltverbands UCI mit dem Fall Chris Froome. Das würde bedeuten, dass die von Froomes Verteidigung vorgebrachten Argumente für ein Aufheben des Verfahrens von der UCI für nichtig erklärt wurden.
Froome bleibt startberechtigt
Beunruhigen muss das den viermaligen Tourgewinner Froome derzeit dennoch nicht. Denn weiterhin gehen alle Beteiligten davon aus, dass es in diesem schwierigen Fall nicht vor Beginn der Tour zu einer Entscheidung kommen wird. Bis dahin bleibt Froome trotz laufendem Verfahren startberechtigt. So sagen es die Regeln des Weltverbandes.
Froomes Rennstall Sky, ein selbsternannter Vorreiter in Sachen Anti-Doping-Kampf, weigert sich bislang, seinen Star bis zur Klärung des Falls freiwillig zu suspendieren. Stattdessen soll der Starfahrer des britischen Teams im Mai erstmals den Giro d'Italia gewinnen.
Froome selbst gibt sich aufklärungsbereit. Mehrmals teilte er mit, so schnell wie möglich wissen zu wollen, warum seine Urinprobe bei der Vuelta 2017 die Grenzwerte des Asthmamittels Salbutamol so drastisch überschritten hatte. Doch an der Glaubwürdigkeit seines Ansinnens gibt es Zweifel. Denn je länger das Verfahren andauert desto länger bleibt eine Sperre aus und desto mehr Rennen kann er bestreiten.
Froomes Ziel sei es, das Verfahren bis nach der Tour de France zu verschieben, zitiert Le Monde eine Quelle. In der Tat: Zwar haben die Tour-Organisatoren angekündigt, Froome nicht starten zu lassen, solange der Salbutamol-Streit nicht aufgeklärt ist. Doch ob sie das wirklich durchsetzen können, solange kein juristisches Urteil gesprochen wurde, bleibt fraglich.