Das Schwermetall Blei ist ein Nerven- und Blutgift, das sich im Körper anreichern und zu schweren Schäden führen kann. Deshalb wird der bisher zulässige Blei-Höchstwert für Trinkwasser noch einmal auf weniger als die Hälfte gesenkt: auf 10 Mikrogramm je Liter, also ein hunderttausendstel Gramm. Der neue Wert folgt der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation. Er gilt in der gesamten Europäischen Union ab dem 1. Dezember. Viele Wasserversorger haben ihre Leitungsnetze entsprechend saniert. Für die Hausinstallation ist dagegen der Hauseigentümer verantwortlich, sagt Andreas Braun vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima.
"Wenn Bleirohre vorhanden sind in der Hausinstallation, führt kein Weg an dem Austausch der Bleileitungen vorbei, weil mit Bleirohren in der Trinkwasserinstallation die aktuellen Grenzwerte auf keinen Fall mehr eingehalten werden können."
Liegen die Leitungen auf Putz, lässt sich Blei leicht identifizieren: nicht nur an seiner blaugrauen Farbe, sondern auch am typischen Klang und am Rohrverlauf.
"Man erkennt es an dem dumpfen Klopfgeräusch. Hier einmal das Bleirohr mit seinem dumpfen Klang. Und hier als Vergleich ein Stahlrohr, das einen wesentlich helleren Klang hat. Und in der Regel sind Bleirohre dann um Kurven und Ecken und Winkel gebogen und haben dort keine Formstücke."
In Häusern, die in Süddeutschland stehen, wird man fast nie Bleileitungen finden, weil sie dort schon seit über hundert Jahren verboten sind. Auch in Gebäuden, die nach 1973 errichtet wurden, kommen Bleirohre so gut wie gar nicht vor, weil sich damals technische Richtlinien änderten.
"Aber sicherheitshalber empfiehlt es sich natürlich auch hier, nochmal mit einem prüfenden Auge durchzugehen und im Zweifelsfall den Fachmann hinzuzuziehen."
Dies auch deshalb, weil in seltenen Fällen von anderen Bauteilen - wie Armaturen aus bestimmten Kupferlegierungen - ebenfalls Blei freigesetzt werden kann. Solche Produkte erkennt nur der Profi.
Sollten noch Trinkwasserrohre oder Rohrabschnitte aus Blei installiert sein, hat der Besitzer mehrere Pflichten, erläutert Volker Meyer vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches.
"Wer Eigentümer eines Gebäudes ist und Mieter im Hause hat, muss jetzt zwei Dinge tun: Erstens, er muss die Mieter darüber informieren, dass Bleileitungen vorhanden sind. Und zweitens, er muss so schnell wie möglich das Gesundheitsamt darüber informieren, damit das Gesundheitsamt Maßnahmen ergreifen kann. Jedoch muss er mittelfristig auf jeden Fall eine Sanierung der Trinkwasserinstallation in Auftrag geben."
In einigen Regionen, zum Beispiel in Niedersachsen, wird der Austausch von Bleirohren unter bestimmten Bedingungen finanziell gefördert. Doch auch sonst kann nicht jeder x-beliebige Handwerker diese Arbeiten durchführen.
"Sie dürfen jetzt nicht einfach in den nächsten Baumarkt gehen und dort Rohrleitungsmaterial kaufen. Denn es dürfen nur in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgers eingetragene Fachbetriebe in Deutschland Rohrleitungen für Trinkwasser verlegen."
Die Kosten können nicht auf Mieter abgewälzt werden, da eine Instandsetzung vorliegt. Was aber sollten Mieter tun, deren Vermieter unklare oder gar keine Auskünfte zu etwaigen Bleirohren erteilt? Erster Ansprechpartner ist das Gesundheitsamt. Unter Umständen kommt eine Mietminderung in Betracht, wenn im Leitungswasser dauerhaft der Grenzwert überschritten wird. Manche Wasserversorger und Gesundheitsämter bieten eine kostenlose Probenuntersuchung an.
"Wenn der Verdacht besteht, dass Bleirohre verbaut sind, dann sollte auf jeden Fall dieses Trinkwasser nicht verwandt werden zur Nahrungsmittelzubereitung für Babys, Kleinkinder und für Schwangere."
Grundsätzlich sollte Trinkwasser auch ohne Bleirohre immer erst ablaufen, bis es gleichbleibend kühl und frisch aus dem Hahn fließt.