Es geht um eine Frage, die gerade für einen großen Wasserversorger von großer Wichtigkeit ist: Wie viele Unkrautvernichtungsmittel bringen Landwirte auf Wiesen, Äckern und Feldern aus, vor allem aus solchen Flüchen, die in Wasserschutzgebieten liegen? Denn in solchen Abschnitten entnimmt der kommunale Zweckverband Landeswasserversorgung sein Rohwasser, um damit etwa drei Millionen Einwohner in 100 Städten und Gemeinden Baden-Württembergs mit Trinkwasser zu versorgen. Nur: Die zuständigen Behörden verweigern die Herausgabe der Daten. Die allerdings wären für den Zweckverband überaus wichtig, um das Rohwasser so aufzubereiten, dass keine Rückstände enthalten sind, betont Bernhard Röhrle, Sprecher der Landeswasserversorgung mit Sitz in Stuttgart:
"Für ein Trinkwasser-Versorgungsunternehmen wäre ist es wichtig, zu wissen, welche Stoffe in welchen Mengen auf den Flächen auf den Wasserschutzgebieten ausgebracht werden, um sich darauf einstellen zu können, was an Belastungen ins Grundwasser gelangen kann, beziehungsweise, was zu tun ist, wenn diese Stoffe in einer Aufbereitungsanlage dem Grundwasser entnommen werden."
Streit um die rechtliche Grundlage
Das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium betont dagegen, für die Herausgabe solcher Werte gebe es keinerlei rechtliche Grundlage. Zwar dokumentierten die Landwirte in der Regel, was sie so alles auf den Feldern spritzen. Allerdings erfolge die Weiterleitung dieser Daten an die Behörden nicht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung, sondern auf freiwilliger Basis. Insofern sei eine Herausgabe der Daten darüber, welcher Landwirt in welchem Schutzgebiet Spritzmittel ausbringe, überhaut gar nicht möglich, so eine Sprecherin des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums auf Anfrage des Deutschlandfunks. Bernhard Röhrle vom Zweckverband Landeswasserversorgung will sich damit aber nicht abfinden und verweist auf EU-Recht, das die Übermittlung der ausgebrachten Pestizdwerte an die Wasserversorger ausdrücklich vorschreibe::
"Wir finden das sehr bedauerlich, zumal eine gültige EU-Rechtsverordnung genau dieses vorsieht, also das EU-Recht ganz klare Vorgaben macht, was zu tun ist, und sich das Land noch dagegen wehrt. Deswegen haben wir bei den Verwaltungsgerichten in Sigmaringen und in Stuttgart Klage eingereicht."
… gegen die Behörden des Landes Baden-Württemberg, um die Herausgabe der Pestizid-Daten auf dem Rechtsweg zu erzwingen. Wann darüber verhandelt wird, ist allerdings noch nicht bekannt.