Der Kurznachrichtendienst Twitter und US-Präsident Donald Trump liefern sich seit dieser Woche harte Auseinandersetzungen. Nachdem der Online-Dienst zwei Tweets von Trump zu möglichen Briefwahlen in den USA als irreführend gekennzeichnet und mit einem Faktencheck versehen hatte, kündigte Trump am Donnerstag an, soziale Medien stärker reglementieren zu wollen. In einer weiteren Äußerung Trumps zu den Ausschreitungen gegen Polizeigewalt in Minneapolis, teilte das Unternehmen in einem Thread auf Twitter mit, dass dieser die Richtlinien zur Gewaltverherrlichung verletzen würde. Man reagiere mit diesem Hinweis, weil man verhindern wolle, dass andere Menschen dazu verleitet werden, Gewalt auszuüben, teilte Twitter mit. Der Tweet sei aber nicht gelöscht worden, weil er von öffentlichem Interesse sei.
Till Eckert vom Faktencheck-Team beim Correctiv, sagte dazu im Dlf, der Fall zeige, dass Twitter ein Unternehmen ist, das selber entscheiden kann, was auf der eigenen Plattform passiere. Es verdeutliche, dass Plattformen wie Facebook und Twitter auch nicht neutral sind oder sein müssen.
Stephanie Rohde: Herr Eckert, wenn ich nach ihrer Einschätzung als Journalist frage, hat Trump mit diesem Dekret die Meinungsfreiheit angegriffen?
Till Eckert: Ja, ich glaube, was Trump vor allem angreift, ist die Praxis des Unternehmens Twitter, das sich entschieden hat, diesen Tweet mit einem Faktencheck zu versehen, also quasi da einen zusätzlichen Kontext anzubieten.
Rohde: Und hat nicht jeder, auch Trump, das Recht, Unsinn und Lügen zu verbreiten und nicht faktengecheckt zu werden dafür?
Eckert: Es mag juristisch vielleicht stimmen, aber ich glaube, das ist eine Frage, die wir gesamtgesellschaftlich aushandeln müssen. Ich glaube, es gibt einen Unterschied zwischen Meinungen und Tatsachenbehauptungen. Wenn ich da jetzt mal bildlich spreche, ist es ein Unterschied, wenn ich sage, das Wasser ist schön oder das Wasser ist zwei Meter tief. Das eine ist eine Meinungsäußerung, da kann man durchaus noch anderer Meinung sein, aber das andere ist eine Tatsachenbehauptung, die ich nachmessen kann.
Von dem her denke ich, dass es eine Frage ist, die wir uns alle stellen müssen: Darf der das, ist das okay? Ich glaube, das eine größere Frage, die wir uns alle stellen müssen.
"Die Plattformen müssen an für sich auch nicht neutral sein"
Rohde: Und wie sehen Sie das? Ich meine, Trump ist ein Politiker im Wahlkampf, ist es da nicht auf eine gewisse Art eine unlautere Einmischung von Twitter, jetzt zu sagen, wir machen da einen Faktencheck?
Eckert: Ich denke, Twitter hat in dem Fall wie gesagt Kontext dazu geliefert, ich denke schon, auch als eine Art Stand zu verstehen, dass Twitter da jetzt dieses Exempel statuiert anhand Trump, anhand des US-Präsidenten, ich glaube aber nicht, dass ich da jetzt eine Bewertung vornehmen kann, ob das ein Eingriff in die Meinungsfreiheit ist, wenn man da zusätzlichen Kontext anbietet.
Ich glaube, man darf auch nicht vergessen, dass uns der Fall gerade halt auch einfach nur ein bisschen zeigt, dass die Plattformen an sich auch nicht neutral sind oder neutral sein müssen. Es ist ja einfach ein Unternehmen, das ja auch entscheiden kann, was auf der Plattform passiert.
Rohde: Genau, und Facebook, die Plattform, für die Sie eben auch Faktenchecks machen, hat sich gemeldet in diesem Streit. Mark Zuckerberg hat gesagt, wir wollen nicht Schiedsrichter über die Wahrheit sein, gleichzeitig aber lässt man ja Correctiv zum Beispiel Faktenchecks machen auf Facebook. Wie passt das zusammen?
Eckert: Über die Aussage von Mark Zuckerberg war ich persönlich tatsächlich auch ein bisschen verwundert in der Angelegenheit. Wir haben andere Erfahrungen gemacht mit den Teilen von Facebook, mit denen wir eng zusammenarbeiten, nämlich mit Verantwortlichen für das Third-Party Fact-Checking Program, die zumindest uns gegenüber ein ernsthaftes Interesse signalisieren, Desinformationen auf ihrer Plattform einzuschränken. Also ich war verwundert über die Aussage.
Rohde: Das müssen Sie noch mal kurz erklären mit dem Third-Party Fact-Checking.
Eckert: Das ist eigentlich ganz simpel. Wir bekommen von Facebook ein Tool zur Verfügung gestellt, das ist eine Art Liste, mit der wir Facebook monitoren können oder schnell durchsuchen können nach viralen potenziellen Falschbehauptungen und Gerüchten. Das ist so eine Mischung aus, Leser*innen und Nutzer*innen können melden, und ein Algorithmus – uns entgeht da eigentlich fast gar nichts, was wirklich viral geht, und können dann da quasi Themen rausziehen, die wir dann für einen Faktencheck in Betracht ziehen.
Sofern wir dann einen Faktencheck schreiben und veröffentlichen, sind wir in der Lage, da eine Verknüpfung zu erstellen mit der Meldung direkt auf Facebook, und da wird dann zusätzlich unser Artikel angezeigt – also auch so ein bisschen wie das, was jetzt bei Twitter passiert ist bei diesem Tweet bei Trump, nur dass es bei uns eben tatsächlich eine richtige Kooperation gibt, und Twitter hat da ja eigentlich nur von "Washington Post" und CNN was dazu verlinkt gehabt.
"Facebook hat die Vorgabe, dass Politiker-Statements nicht geratet werden"
Rohde: Aber das heißt, ihr hättet theoretisch auch so eine Behauptung von Trump zu angeblichen Wahlfälschungen, wie er die ja auf Twitter getätigt hat, auch einem Faktencheck unterzogen und nicht gesagt, das ist einfach nur eine Meinung von einem Politiker.
Eckert: Ich denke mal, dass wir den Faktencheck bestimmt gemacht hätten oder geschrieben hätten, wenn das sich jetzt zum Beispiel hier in Deutschland zugetragen hätte. Mit einem führenden Politiker oder einer führenden Politikerin hätten wir sicherlich den Faktencheck zu einer problematischen oder zu einer Aussage gemacht, in der eine Tatsachenbehauptung getätigt wurde, auf Facebook allerdings hätten wir das dann nicht verknüpfen können.
Rohde: Warum nicht?
Eckert: Facebook hat da die Vorgabe, die ich unter anderem, aber auch viele andere Kolleg*innen im Faktencheck-Bereich, also auch im internationalen Fact-Checking Network IFCN, dem wir auch angeschlossen sind, kritisieren. Facebook hat die Vorgabe, dass eben Politiker*innen-Statements nicht geratet werden dürfen mit solchen Verknüpfungen auf Facebook.
Rohde: Das Problem ist ja, es handelt sich um Unternehmen, die diese Faktenchecks machen, und es gibt Kritiker, die sagen, das sind demokratisch nicht legitimierte Instanzen, die da über den Wahrheitsgehalt von Aussagen entscheiden. Wie sehen Sie das als Correctiv, die Sie ja für Facebook Fakten checken?
Eckert: Ich glaube, auch hier haben wir es wieder mit einer Frage zu tun, die gesamtgesellschaftlich behandelt werden muss, also was ist öffentlicher Raum, ist das Netz öffentlicher Raum, sind solche sozialen Netzwerke öffentlicher Raum. Das sind alles sehr große Fragen, die wir jetzt als Faktencheck-Team, die einfach nur Fakten recherchieren und Artikel dazu publizieren, die dann eben im Rahmen dieser Kooperationen bei Facebook verknüpfen, wo dann zu Falschbehauptungen Kontext geliefert wird, die Frage können wir ja gar nicht beantworten.
Rohde: Das heißt, Sie sind Journalisten, die Kontext liefern, und Sie sind nicht komplett eingebunden in das Facebook-Netzwerk.
Eckert: Richtig.
Rohde: Eine Frage noch, und zwar, Ihr Recherchenetzwerk hat in einem konkreten Fall in dieser Woche vor Gericht verloren. Es ging dabei um einen Artikel aus "Tichys Einblick", und der trug den Titel "500 Wissenschaftler erklären, es gibt keinen Klimanotfall". Correctiv hatte eben angemerkt, dass nicht alle Menschen, die das unterzeichnet haben, Wissenschaftler gewesen seien, und es hieß in dem Faktencheck, "nein, es sind nicht 500 Wissenschaftler, Behauptung teilweise falsch".
Das Gericht hat jetzt entschieden, dieser Prüfeintrag sei für den durchschnittlichen Facebook-Nutzer missverständlich gewesen, weil eben der Eindruck entstehen könnte, die Berichterstattung von "Tichys Einblick" sei fehlerhaft, aber es ging ja um die tatsächliche inhaltliche Frage, also die Verfasser des Briefes und ob die Wissenschaftler sind oder nicht. Der Anwalt von Roland Tichy hat jetzt gesagt, das, was Correctiv auf Facebook betreibt, das ist ein, Zitat, "als Faktencheck getarnter Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit". Was entgegnen Sie?
Eckert: Wir greifen auf gar keinen Fall in die Fakten- und Informations- oder Meinungsfreiheit ein, ganz im Gegenteil, wir versuchen, mit unseren Fakten einen gesellschaftlichen Diskurs herzustellen, der auf Fakten und Evidenzen basiert, um Kontext zu liefern. Das war das eine. Das Nächste, es wurde da lediglich eine aus Sicht des Gerichts missverständliche Formulierung in einer unserer Facebook-Verknüpfungen untersagt. Der Faktencheck an sich und die generelle Praxis des Faktenchecks auf Facebook, das wurde gar nicht verhandelt.
Rohde: Und wirkt sich dieses Urteil jetzt aus auf zukünftige Faktenchecks von Correctiv?
Eckert: Nein, das wirkt sich nicht aus. Wir arbeiten wie gehabt weiter und warten erst mal auch die genaue Bestimmung des Gerichts ab.
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