Altmaier sagte der "Berliner Zeitung", es gebe "keinen Grund für einen Plan B." Das Abkommen, mit dem vor allem Flüchtlinge aus Syrien an der Weiterreise in die EU gehindert werden, werde von den Nachwirkungen des gescheiterten Militärputsches in der Türkei derzeit nicht berührt. "Wir haben keinen Anhaltspunkt, dass die Menschen, die von der Türkei aufgenommen worden sind oder dorthin zurückgeschickt werden, schlecht behandelt werden", sagte Altmaier.
Im Gegensatz zu Altmaier hatte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler (SPD), erklärt, das Abkommen müsse überprüft werden, weil rechtsstaatliche Prinzipien in der Türkei nicht mehr eingehalten würden. Problematisch sei etwa die Asylantragstellung in der Türkei, da die Bearbeitung der Asylanträge von Afghanen, Irakern und Iranern in der Türkei nicht nach rechtsstaatlichen Regeln erfolge. Darüber könne die EU nicht einfach hinwegsehen.
Juncker plädiert für Fortsetzung der EU-Beitrittsverhandlungen
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte sich am Abend im ARD-Fernsehen für die Fortsetzung der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei ausgesprochen. Es wäre nicht "von Hilfe", wenn die EU nun einseitig der Türkei bedeuten würde, dass die Verhandlungen zu Ende seien. Österreichs Bundeskanzler Christian Kern hatte zuvor dafür plädiert, die Verhandlungen mit der Türkei als Reaktion auf das Vorgehen Ankaras nach dem Putschversuch zu beenden.
Allerdings stellte Juncker klar: "Die Türkei, in dem Zustand in dem sie jetzt ist, kann nicht Mitglied der Europäischen Union werden - vor allem nicht wenn sie das täte, was einige anmahnen, nämlich die Todesstrafe wieder einzuführen." Die Einführung der Todesstrafe hätte den sofortigen Abbruch der Verhandlungen zur Folge.
Nach dem Putsch: Forderungen nach Wiedereinführung des Todesstrafe
Nach dem gescheiterten Militärputsch in der Türkei Mitte Juli hatten mehrere Parlamentsabgeordnete die Wiedereinführung der Todesstrafe gefordert. Präsident Recep Tayyip Erdogan sprach sich dafür aus, darüber Gespräche zu führen. Die Türkei hat seit 1984 keine Todesurteile mehr vollstreckt. 2004 wurde die Todesstrafe aus dem Gesetz gestrichen.
Mehr Asylanträge von Türken in Deutschland
Offenbar beantragen auch immer mehr Türken Asyl in Deutschland. Im ersten Halbjahr sei die Zahl fast schon so hoch wie im gesamten Jahr 2015, berichtete der "Tagesspiegel" unter Berufung auf Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Demnach registrierte die Behörde von Januar bis Juni 1719 Anträge von Türken, fast so viele wie im gesamten Jahr 2015.
Die meisten Asylbewerber kommen dem Bericht zufolge aus den Kurdengebieten der Türkei. Dort gibt es regelmäßig Gefechte zwischen der Armee und Rebellen der kurdischen Arbeiterpartei PKK. Ihre Chancen auf Asyl in Deutschland seien jedoch gering, die Anerkennungsquote sei gesunken, hieß es weiter.
(vic/adi)