Juristen der Universität Erlangen-Nürnberg haben eine Analyse zur geplanten Verfassungsreform in der Türkei vorgelegt. Sie kommen zu dem Schluss, dass die Reform bei einer Umsetzung die Kompetenzen des türkischen Parlaments gegenüber der Regierung schwächen würde. Nach Ansicht der Rechtswissenschaftler bekäme der Präsident dagegen äußerst starke Kompetenzen und die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Legislative und die Judikative. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz von der Regierung würden eingeschränkt.
In der Analyse werden in türkischer und deutscher Sprache alle Änderungen in der Verfassung aufgelistet. Neu wäre bei einer Umsetzung der Reform zum Beispiel, dass der Präsident einen Teil der höchsten Richter und Staatsanwälte ernennen dürfte. Bis jetzt ist das dem Ministerpräsidenten als Kopf der Exekutive nicht erlaubt. Da der Präsident zukünftig auch einer Partei angehören dürfte, warnen die Rechtswissenschaftler davor, dass die Unparteilichkeit der Justiz leiden könnte.
Auch Chef einer Fraktion, möglicherweise der stärksten
Durch seine Parteizugehörigkeit bekäme der Präsident des Weiteren eine stärkere Stellung im Parlament, da er als Parteivorsitzender auch der Chef einer Fraktion wäre, möglicherweise der stärksten Fraktion im Parlament. Dessen Rechte werden im Reformvorhaben beschnitten, zum Beispiel sollen Kontrollrechte wie Anfragen an die Regierung wegfallen.
In der Türkei stimmen die Bürger am 16. April über die umstrittene Verfassungsreform ab. In Deutschland lebende Türken können seit Anfang der Woche wählen.