Ein Sprecher des Bundesernährungsministeriums erklärte in Berlin, die türkischen Vorgaben entsprächen nicht den Standards der deutschen Gastronomie. So sei Döner, wie er hierzulande hergestellt und verkauft werde, nicht nur eine sehr beliebte Speise, sondern für viele Menschen auch eine einträgliche Einnahmequelle. Bei der EU können auch Drittstaaten einen Antrag auf Schutz und Eintragung von Produktbezeichnungen stellen. So will die Türkei für den Döner etwa die Verwendung von Kalb- und Jungrindfleisch sowie Putenfleisch ausschließen lassen, was in Deutschland jedoch erlaubt ist.
Dazu hieß es aus Berlin weiter, bei einem derartigen Eingriff in den deutschen Markt sei mit erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen zu rechnen.
Diese Nachricht wurde am 25.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.