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TV-Rechtevergabe
Monopolkommission übt Kritik an der DFL

Freitagsspiele in der Bundesliga bei DAZN, Samstags nur auf Sky - damit müssen sich Fußball-Fans ab 2021 abfinden. Doch an der TV-Rechtevergabe gibt es Kritik. Die Monopolkommission der Bundesregierung bemängelt fehlenden Wettbewerb der Sender. Adressat der Kritik ist auch das Kartellamt.

Von Panajotis Gavrilis |
Bayer 04 Leverkusen - SC Paderborn 17.08.2019. Der Torschütze zum 1:1 für Paderborn Sven Michel jubelt in die Fernsehkamera.
TV-Rechte: Die Vereine können für die Spielzeiten 2021/2022 bis 2024/25 mit Gesamteinnahmen in Höhe von insgesamt 4,4 Milliarden Euro rechnen (imago / Horstmüller)
Die Monopolkommission der Bundesregierung kritisiert die jüngste Vergabe der TV-Rechte für die 1. und 2. Bundesliga durch die Deutsche Fußball Liga. Achim Wambach, Vorsitzender der Monopolkommission bemängelt: Verbraucherinnen und Verbraucher können nur zwischen zwei Anbietern auswählen: Sky und DAZN.
"Das Problem ist allerdings, ist das gut für den Verbraucher? Hier ist das Problem, dass wir keine saubere Antwort wissen. Profitiert er jetzt davon, dass er die Wahl hat zwischen beiden oder ist es nicht so, dass er bei beiden kaufen muss, wenn er einem Verein folgen will."
Monopolkommission kritisiert fehlenden Wettbewerb
Ab 2021 gibt es Freitags- und Sonntagsspiele nur auf DAZN, den Samstag nur auf Sky. Die Monopolkommission stellt in ihrem Gutachten fest, dass Verbrauchervorteile verloren gingen, Wettbewerb ausgeschlossen werde und es kumuliert zu höheren Preisen komme", heißt es.
Denkbar wäre gewesen oder auch für die Zukunft, zwei Anbieter für dieselben Spiele zu haben.
Ein Sky-Kameramann filmt ein Bundesliga-Spiel. 
Sky und DAZN sichern sich DFL-Rechte – Sportschau bleibt
Die DFL hat die Vergabe der TV-Medienrechte für die Fußball-Bundesliga bekannt gegeben. Auch ab 2021 sind weiterhin die meisten Spiele beim Pay-TV-Sender Sky zu sehen. Doch die Auktion bringt einige Überraschungen.
Für die Organisation und Vermarktung der Spiele ist die Deutsche Fußball Liga zuständig. Achim Wambach – Chef der Monopolkommission verweist dabei auf die Macht der DFL.
"Die Vergabe der Rechte ist ja die Ausnutzung einer Monopolstellung. Die Rechte hat die Liga. Was an sich nicht verboten ist, aber die Ausnutzung. Deswegen ist das Kartellamt auch immer mit dabei, wenn es um die Ausschreibung dieser Rechte geht."
So musste die DFL sich mit dem Bundeskartellamt abstimmen und versichern, dass nicht ein Bieter allein alle Live-Rechte exklusiv erwerben kann.
Erst kürzlich hat sich die DFL mit Anbietern geeinigt. Die Vereine können für die Spielzeiten 2021/2022 bis 2024/25 mit Gesamteinnahmen in Höhe von insgesamt 4,4 Milliarden Euro rechnen.
Markt und Verbraucherinteresse besser in den Blick nehmen
Alle zwei Jahre erstellt die Kommission ein Hauptgutachten. Heute wurde es dem zuständigen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier übergeben. Darin empfiehlt sie hauptsächlich, wie der Wettbewerb in Deutschland und Europa während der Corona-Krise gestärkt werden kann. Empfehlungen und Kritik richten sich für den Bereich Fußball-TV-Rechte aber auch an das Bundeskartellamt.
"Kann das Kartellamt noch stärker vorgehen. Ob das nun notwendig ist, dafür muss man den Markt genauer analysieren. Und deswegen ist auch unser Appell: Schaut euch den Markt genauer an, was sind die Verbraucherinteressen."
Produkt Bundesliga muss wettbewerbsfähig bleiben
Die Bundesliga steht als Produkt in Konkurrenz mit anderen Ligen, wie der englischen Premier League oder der spanischen La Liga und muss wettbewerbsfähig bleiben.
Das weiß auch Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Er hätte sich auch mehrere Anbieter für dieselben Spiele gewünscht. Sagt aber zugleich: Die kartellrechtlichen Eingriffsbefugnisse gingen nicht so weit, dass man einen bestimmten Ausgang der Rechtevergabe designen könnte. Man könne nur die Rahmenbedingungen vorgeben, die dann von der DFL und den Marktakteuren ausgefüllt würden.