Das melden unter anderem das Portal t-online und die Deutsche Presse-Agentur. AfD-Landeschef Protschka bestätigte das Verfahren gegenüber dem "Münchner Merkur". Halemba selbst widersprach der Darstellung, dass es bereits einen offiziellen Beschluss gebe und erklärte, ein solcher sei ihm nicht zugegangen.
Wie t-online berichtet, wird das Ausschlussverfahren nicht wegen der Ermittlungen gegen Halemba wegen Volksverhetzung eingeleitet. Grund seien vielmehr mutmaßliche Verstöße gegen die Satzung der AfD. Vorgeworfen werden Halemba demnach Meldebetrug, die Einholung falscher eidesstattlicher Versicherungen sowie Kontakte zur rechtsextremen Partei "III. Weg", die auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD steht. Die AfD steht in Bayern unter Beobachtung des Landesverfassungsschutzes.
Diese Nachricht wurde am 30.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.