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Überwachung und Informantenschutz
"Wenn man einen Staatstrojaner hat, dann ist alles verloren"

Mit einem "Staatstrojaner" können heimlich Inhalte aus Mobiltelefonen oder Computern ausgelesen werden. Damit sei allerdings letztlich "keine Kommunikation von Journalisten mehr sicher vor Zugriffen durch den Staat", sagte der Journalist Daniel Moßbrucker im Dlf.

Daniel Moßbrucker im Gespräch mit Stefan Koldehoff |
    Portrait Daniel Moßbrucker, auf der Internetkonferenz re:publica
    Daniel Moßbrucker (picture alliance / Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa)
    Stefan Koldehoff: Umgekehrt wüssten das viele Regierungen auch gern von ihrem Volk. Oder wenigstens von einzelnen Mitgliedern des Volkes, denen man böse Absichten unterstellt. Deshalb gibt es auch in Deutschland längst Programme, mit denen sich unbemerkt Inhalte aus Mobiltelefonen oder Computern auslesen lassen, ohne dass der Benutzer das merkt. "Staatstrojaner" heißt solch ein Projekt, das in Deutschland beschlossene Sache ist, erst angeblich nicht so richtig funktioniert hat – und dann aber doch, wie jetzt bekannt wurde, offenbar schon seit Längerem eingesetzt wird. Journalistinnen und Journalisten sind von so etwas besonders betroffen. Ihnen steht nach Paragraf 53 Absatz 1 Nummer 5 der Strafprozessordnung ein besonderes "Zeugnisverweigerungsrecht" zu. Sie müssen also unter bestimmten Voraussetzungen nicht sagen, wer ihnen die eine oder andere Information gegeben hat.
    Daniel Moßbrucker arbeitet in Berlin als freier Journalist und Security-Trainer für verschiedenste Redaktionen und ist Referent für Informationsfreiheit im Internet bei der Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen. Ihn habe ich heute Mittag gefragt, was der offenbar schon stattfindende Einsatz des "Staatstrojaners" konkret für Journalistinnen und Journalisten bedeutet.
    Daniel Moßbrucker: Ganz konkret und auf den Punkt gebracht heißt das, dass keine Kommunikation von Journalisten mehr sicher ist vor Zugriffen durch den Staat. Bisher, im Zeitalter der doch ausufernden Überwachung auch in Deutschland, konnten sich Journalisten noch ganz praktisch schützen vor solchen Zugriffen, indem sie Verschlüsselung benutzen, indem sie zum Beispiel ihre E-Mails verschlüsseln, indem sie nicht auf Skype telefonieren, sondern auf speziellen Diensten, die die Internettelefonie verschlüsseln. Und genau dagegen soll ja der Staatstrojaner sein, also dass er diese Verschlüsselung nicht knackt, aber eben umgeht, und dass damit letztlich das Zeugnisverweigerungsrecht, das Sie genannt hatten, fällt.
    Koldehoff: Das heißt, all diese speziellen Programme, die unter anderem Edward Snowden auch immer wieder empfiehlt, bringen in der Hinsicht nichts mehr, kann man lassen.
    Formaljuristisch sind Whistleblower Straftäter
    Moßbrucker: Nein, also der Staatstrojaner hat gerade das Ziel, sich auf das Smartphone sozusagen zu pflanzen. Ermittler nennen das auch nicht Staatstrojaner, die sprechen von der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung, und das sagt doch sehr viel eigentlich darüber aus, wie das funktioniert – das Programm sitzt quasi direkt an der Quelle. Traditionelle Kommunikationsüberwachung funktioniert ja so, dass der Staat sich, überspitzt gesagt, mal in die Leitung hängt und quasi bei der Übertragung das abhört. Und diese Übertragung ist aber mittlerweile heutzutage zunehmend verschlüsselt, also geht der Staat direkt an die Quelle und ist quasi auf dem Smartphone live dabei, wenn die Sachen ins Mikrofon gesprochen werden. Problematisch ist eben dabei, dass damit eben, in Anführungsstrichen, nicht nur mitgehört wird, was eigentlich gesprochen wird, sondern dieses Programm kann letztlich auch das ganze Telefon durchsuchen.
    Koldehoff: Wenn wir vom Technischen noch mal kurz aufs Juristische kommen, wer ist denn überhaupt interessant dafür, und darf ohne Anlass so was stattfinden?
    Moßbrucker: Nein, wir müssen natürlich auch bei aller Kritik, die wir auch als Medienvertreter üben, natürlich sagen, dass die Sicherheitsbehörden tatsächlich durch diesen technologischen Wandel in einem gewissen Dilemma stecken, denn sie haben ja das Recht, bei Kriminalität, bei schwerer Kriminalität Menschen zu überwachen, und das ist ja letztlich auch gut so. Sie müssen ja Straftaten aufklären, und das gilt aber leider – und da setzt dann die Kritik an – eben zunehmend auch für Journalisten. Also interessant ist erst mal nur der Straftäter, aber weil wir immer noch keinen Whistleblower-Schutz in Deutschland haben, haben wir Journalisten eben auch, ich sag das immer sehr ungern, aber formaljuristisch haben wir eben mit Straftätern zu tun. Auch Edward Snowden ist in dem Sinne ja ein Straftäter gewesen, weil er Dinge an Journalisten gegeben hat, was er eigentlich rechtlich nicht durfte, und damit werden dann Journalisten auch interessant. Also es geht der Erfahrung nach nicht so sehr darum, die Journalisten wirklich abzuhören, aber es geht darum, über die Journalisten an diese Kriminellen zu kommen, sozusagen als Steigbügelhalter für die Ermittler zu fungieren. Und da muss man sagen, das ist erstens nicht der Job von Journalisten, dass sie dem Staat dabei helfen, irgendwelche Ermittlungserfolge zu erzielen, im Gegenteil, es ist die Aufgabe von Journalisten, den Staat zu kontrollieren. Viel schlimmer ist allerdings das Signal, was ausgesendet wird, was auch ausgesendet werden soll. Es gibt kein Gerät mehr, was sicher ist, und das schreckt Quellen ab. Und damit haben wir ein Klima sozusagen geschaffen, wo Journalismus, gerade investigativer Journalismus, im Kern bedroht ist, weil sich Menschen, die sich an uns Medien wenden wollen, nicht mehr sicher sein können, dass das vertraulich bleibt.
    Zunehmende Digitalisierung macht alles überwachbar
    Koldehoff: Es sei denn, man geht zurück zu Watergate, stellt den roten Blumentopf ins Fenster, und dann weiß der andere, in einer halben Stunde würde ich dich gerne unten am Fluss im Park treffen?
    Moßbrucker: Na ja, das Interessante an dieser Entwicklung, wie wir sie erleben in den letzten fünf bis zehn Jahren, ist ja, dass durch die Digitalisierung, die letztlich auch so klassisch analoge Bereiche wie die Bewegung auf der Straße, also wie ich mich im öffentlichen Raum bewege, dass alles zunehmend digitalisiert wird beziehungsweise auch überwachbar wird dadurch - dadurch, dass ich ein Smartphone in der Tasche habe, dadurch, dass überall Videokameras hängen, die uns überwachen und diese Daten dann in Gesetzen, die weit weniger in der öffentlichen Diskussion sind, was aber ständig passiert, dass diese Daten dann alle zusammengeführt werden. Dann werden eben diese Bewegungsprofile, diese Persönlichkeitsprofile, von denen immer so gesprochen wird, die werden dann sehr, sehr konkret, sodass auch der Tipp, den Journalisten, gerade investigative Journalisten, heute ja auch zunehmend befolgen müssen, wenn es wirklich ist, triff dich im Park, telefoniere nicht, sondern fahre zu den Leuten hin. Es wird ja zunehmend schwieriger, auch im normalen Leben, in Anführungsstrichen, ohne Überwachung sich bewegen zu können. Und damit sind diese Freiheitsräume, die Journalismus letztlich braucht, um Vertrauen zu haben von den Quellen, die werden immer geringer.
    Informanten auf mögliche Überwachung hinweisen
    Koldehoff: Was im Umkehrschluss bedeutet, dass man eigentlich jeden sensiblen Informanten vor jedem Gespräch drauf hinweisen muss, es kann sein, dass es dann eben doch nicht unter uns bleibt – Sie haben auf die Gefahren für den investigativen Journalismus gerade schon hingewiesen. Kann man sich denn irgendwie schützen?
    Moßbrucker: Ich sage das auch meinen Teilnehmern immer, es gehört zur Berufsethik eines Journalisten im Digitalen, den Quellen das zu sagen. Ihr müsst, wenn die anfangen wollen, Sachen zu liefern, müsst ihr denen sagen, hör mal zu, ich habe diese und diese Rechte, die sind schwächer als im Analogen, ich werde alles tun, dich zu schützen, aber ich kann nicht garantieren, dass mir das gelingt. Und das gehört, glaube ich, zur neuen Ehrlichkeit dazu, und dann kann es im Zweifel sein, dass eine Quelle abgeschreckt wird, aber ich glaube, das müssen wir tun als Journalisten. Und na ja, können wir uns trotzdem schützen? Man muss ganz klar sagen, wenn man einen Staatstrojaner auf dem Gerät hat, dann ist ehrlich gesagt alles verloren, also sämtliche Schutzmechanismen, die wir heute haben, greifen dann nicht, dann kann wirklich der Staat quasi bei allem, was man tut, dabei sein.
    Koldehoff: Kann ich es denn wenigstens herausfinden, ob ich so ein Ding auf dem Handy habe?
    Moßbrucker: Na ja, wenn die Ermittler ihren Job gut machen aus ihrer Sicht, dann natürlich nicht, denn Überwachung funktioniert vom Prinzip her im Geheimen. Rein rechtlich hat man einen Anspruch darauf, wenn die Überwachungsmaßnahme beendet wurde, dass man davon erfährt, dass man dann auch Rechtsschutzmöglichkeiten einlegen kann. Ich will nicht sagen, dass das nie passiert, und doch gibt es sehr, sehr viele Ausnahmen, wann so eine Überwachung nicht gemeldet werden muss an den Betroffenen, sodass man doch, glaube ich, von einer hohen Dunkelziffer ausgehen muss, auch bei uns in Deutschland, dass diese Sachen nicht gemeldet werden.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.