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Umgang mit Terroristen
Künftige Dschihadisten sollen deutschen Pass verlieren

Doppelstaatler, die künftig für Dschihadistenmilizen an Kämpfen teilnehmen, sollen die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Darauf haben sich Innenminister Horst Seehofer und Justizministerin Katharina Barley geeinigt. In der Opposition ist das Gesetzesvorhaben umstritten.

Von Gudula Geuther |
Ein Fahrzeugkonvoi mit Mitgliedern der Terrormiliz Islamischer Staat
Zukünftig müssen Terrorkämpfer mit dem Entzug ihrer deutschen Staatsangehörigkeit rechnen - das ist auch als präventive Maßnahme gedacht (Militant website/AP)
Jetzt soll es ganz schnell gehen. "Ich bin mir mit meinem Kollegen Horst Seehofer einig, dass wir dieses konkrete Vorhaben zeitnah umsetzen werden."
So zitiert eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums Katarina Barley. Dschihadisten, die neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, sollen die deutsche verlieren. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, auf den sich Innen- und Justizministerium jetzt geeinigt haben und den Regierungssprecher Steffen Seibert mit den Worten unterstützt:
"Wir dürfen nicht vergessen, worum es geht: Es geht um die konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen für ein Terrormiliz im Ausland."
Schon der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sieht eine solche Regelung vor. Ein früherer Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium hatte allerdings sehr viel mehr als diese Frage regeln wollen, teilweise tiefgehende Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht auch bei Kindern oder Flüchtlingen. Das wollte die SPD-Politikerin Barley nicht mittragen. Zumindest für den Moment verzichtet Horst Seehofer nun auf diese weiteren Verschärfungen. Seine Sprecherin Eleonore Petermann nennt die Voraussetzungen, unter denen derjenige, der für eine Terrormiliz kämpft, die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren soll:
"Derjenige oder diejenige muss zwei Staatsangehörigkeiten haben, über 18 Jahre alt sein. Und: Die Regelung kann aus rechtsstaatlichen, aus verfassungsrechtlichen Gründen nur für die Zukunft gelten."
Gesetzesentwurf ist in der Opposition umstritten
Das bedeutet: Es geht um Doppelstaatler, die künftig für eine Terrormiliz kämpfen. All diejenigen, die derzeit in kurdischen Gefängnissen sitzen, sind nicht betroffen. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion Bernd Baumann wirft der Bundesregierung deshalb vor, sicherheitspolitisch zu versagen.
Der FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae spricht von reiner Schaufensterpolitik. Die Bundesregierung solle stattdessen endlich Position beziehen, wie sie mit den gefangenen IS-Kämpfern umgehen wolle. Ministeriumssprecherin Petermann dagegen verteidigte die Pläne:
"Im Übrigen ist es schon ein Signal, dass nun über Strafbarkeitsregelungen hinaus auch der Verlust der Staatsangehörigkeit droht, wenn man sich einer Terrormiliz anschließt. Also, das soll schon präventive Wirkung entfalten."
Auch die Grünen zeigen sich offen. Ihre Vorsitzende Annalena Baerbock warnte die Bundesregierung zwar davor, sich vor der Strafverfolgung derjenigen zu drücken, die jetzt Deutsche seien und Kriegsverbrechen begangen hätten. Der Verlust der Staatsbürgerschaft dürfe außerdem nur in absoluten Einzelfällen stattfinden. Dann aber lobte sie:
"Dass die Bundesregierung jetzt auf dem Weg ist, sich Einzelfälle anzuschauen, das analog zu der geltenden Rechtslage zu tun, das ist der richtige Weg: Eingrenzung, weil auch klar ist, man kann Menschen nicht in die Staatenlosigkeit bringen, auch nicht Schwerverbrecher. Sondern dafür hat der Rechtsstaat andere Mittel und Wege."
Nachweis von Kampfhandlungen - bloß wie?
Ganz anders die Linkspartei. Es gehe nun einmal um deutsche Staatsbürger, kritisiert etwa Gökay Akbulut. Innenminister Seehofer könne nicht auf der einen Seite bei Abschiebungen von anderen Staaten verlangen, ihre Bürger zurückzunehmen und sich auf der anderen Seite der Verantwortung für Deutsche entziehen.
"Das ist eine Doppelmoral. Und das ist keine vernünftige Lösung dieser Problemlage."
Zumal Voraussetzung für den Verlust der Staatsangehörigkeit der konkrete Nachweis von Kampfhandlungen sei. Wie soll das gehen, fragt sie, wenn derjenige nicht von einem deutschen Gericht verurteilt werde?