Bei dem jahrelangen Rechtsstreit zwischen Doppel-Olympiasiegerin Caster Semenya und dem Leichtathletik-Weltverband geht es um eine umstrittene Regel des Verbandes: Für Mittelstrecken-Läuferinnen mit intersexuellen Anlagen gilt inzwischen ein Testosteron-Grenzwert. Der natürliche Wert von Caster Semenya liegt darüber. Für den Weltverband gehört die 800-Meter-Läuferin damit zu den so wörtlich "biologisch männlichen Athleten mit weiblichen Geschlechtsidentitäten". Semenya müsste ihren Testosteron-Wert mit Medikamenten senken, um an Wettbewerben teilnehmen zu können.
Mit ihren Klagen dagegen ist die Südafrikanerin bereits vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS und vor dem Schweizer Bundesgericht gescheitert. Mit ihrem Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte will sie sich für Würde, Gleichberechtigung und Menschenrechte von Frauen im Sport einsetzen, teilte Semenya mit. Sie hoffe, dass das Gericht die Menschenrechtsverletzungen durch den Leichtathletik-Weltverband beende. In ihrer Erklärung hieß es wörtlich außerdem: "Alles, was wir möchten, ist die Erlaubnis frei zu laufen, als die starken und furchtlosen Frauen, die wir sind und immer waren."