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Umstrittene Regel des Leichtathletik-Weltverbandes
Caster Semenya klagt erneut gegen Testosteron-Grenzwert

Die Mittelstrecken-Läuferin Caster Semenya hat aus Sicht des Leichtathletik-Weltverbandes einen zu hohen Testosteron-Wert – und müsste diesen für die Teilnahme an Wettkämpfen mit Medikamenten drücken. Die 30-Jährige hat dagegen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht.

Von Christina Höwelhans |
30. Juni 2019: Läuferin Caster Semenya startet bei einem Diamond League Athletics Prefontaine Classic an der Stanford University in Kalifornien.
Mittelstrecken-Läuferin Caster Semenya will ihren Testosteron-Wert nicht für Wettbewerbe künstlich verändern. (imago images / ZUMA Press)
Bei dem jahrelangen Rechtsstreit zwischen Doppel-Olympiasiegerin Caster Semenya und dem Leichtathletik-Weltverband geht es um eine umstrittene Regel des Verbandes: Für Mittelstrecken-Läuferinnen mit intersexuellen Anlagen gilt inzwischen ein Testosteron-Grenzwert. Der natürliche Wert von Caster Semenya liegt darüber. Für den Weltverband gehört die 800-Meter-Läuferin damit zu den so wörtlich "biologisch männlichen Athleten mit weiblichen Geschlechtsidentitäten". Semenya müsste ihren Testosteron-Wert mit Medikamenten senken, um an Wettbewerben teilnehmen zu können.
Mit ihren Klagen dagegen ist die Südafrikanerin bereits vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS und vor dem Schweizer Bundesgericht gescheitert. Mit ihrem Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte will sie sich für Würde, Gleichberechtigung und Menschenrechte von Frauen im Sport einsetzen, teilte Semenya mit. Sie hoffe, dass das Gericht die Menschenrechtsverletzungen durch den Leichtathletik-Weltverband beende. In ihrer Erklärung hieß es wörtlich außerdem: "Alles, was wir möchten, ist die Erlaubnis frei zu laufen, als die starken und furchtlosen Frauen, die wir sind und immer waren."