Die Stiftung Warentest hatte in ihrem Schokoladentest Ritter Sport eine irreführende Kennzeichnung eines Vanillearomas vorgeworfen - das darf sie nun nicht mehr. Vor dem Oberlandesgericht München scheiterten die Tester am Dienstag mit dem Versuch, ein früheres Urteil gegen sie aufheben zu lassen.
Gericht mahnt nur die Testmethode an
In dem Test von Vollmilch-Nuss-Schokoladen hatte die Tafel von Ritter Sport die Note "Mangelhaft" erhalten, weil die Schokolade das Aroma Piperonal enthalte, das künstlich hergestellt worden sein soll - was Ritter Sport allerdings bestreitet. Das Unternehmen hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Behauptung erreicht. Seitdem ist die Passage über Ritter Sport im Testbericht geschwärzt - so muss es nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts nun auch bleiben.
Ob das Aroma tatsächlich natürlich ist oder chemisch hergestellt sei, konnte das Gericht allerdings nicht klären. Entscheidend für den Prozess sei vielmehr die Frage gewesen, wie die Stiftung Warentest die Verbraucher über ihre Testmethode informiert habe. "Wir haben den chemischen Aromastoff Piperonal nachgewiesen", stand in dem Bericht. Die Stiftung Warentest hat nur Piperonal nachgewiesen, nicht aber, dass es chemisch produziert wurde.
Die Vorsitzende Richterin Eva Spangler warf der Stiftung Warentest daher unwahre Behauptungen vor: Denn der Testbericht erwecke bei vielen Lesern den Eindruck, dass die Warentester das künstliche Vanillearoma Piperonal in der Schokolade von Ritter Sport chemisch nachgewiesen hätten. Diese Behauptung sei aber nicht richtig, da es sich nur um eine Schlussfolgerung der Warentester gehandelt habe. Eine Revision gegen die Entscheidung ist nicht möglich.
Weiterhin Uneinigkeit: Ist das Aroma natürlich oder nicht?
Für die Stiftung Warentest ist die endgültige Niederlage in dem Rechtsstreit ein schwerer Schlag, juristische Niederlagen gab es bislang äußerst selten. Gerade wegen der immensen Bedeutung ihrer Testberichte müsse die Stiftung Warentest ihre Worte aber besonders sorgsam wählen, mahnte die Richterin. "Wenn Sie schreiben, Sie haben das nachgewiesen, dann müssen Sie sich daran festhalten lassen."
Die Stiftung Warentest argumentierte hingegen, das Piperonal in der Schokolade von Ritter Sport müsse künstlich hergestellt worden sein, da kein natürliches Verfahren zur Gewinnung des Aromas bekannt sei. "Dieser Fall stinkt zum Himmel", kritisierte ein Anwalt der Stiftung vor Gericht. Das Urteil sei enttäuschend und müsse nun gründlich geprüft werden.
Ritter Sport hatte von Anfang versichert, dass es sich bei dem Aromastoff Piperonal um ein natürliches Aroma handelt und beruft sich dabei auf eine Garantieerklärung des Aromenherstellers Symrise. Die Firma aus dem niedersächsischen Holzminden hatte vor Gericht eine eidesstattliche Versicherung abgelegt, dass das Aroma natürlichen Ursprungs sei. Unter anderem komme es in Pfeffer oder Dill vor. Ritter Sport setzt Piperonal in allen Schokoladen ein.
(nch/ach)