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Umwelthilfe bemängelt Entwurf des Endlagergesetzes

Per Gesetz will Umweltminister Peter Altmaier die Suche nach einem Atommüll-Endlager regeln. Die Vorlage enthalte aber viele Lücken, moniert die Deutsche Umwelthilfe. Sie befürchtet deshalb, dass das Verfahren nicht ergebnisoffen sein wird.

Von Anja Nehls |
    Alles auf Anfang – nach einem Endlager für deutschen Atommüll wird vorurteilsfrei neu gesucht – so sollte es der am Mittwoch verabschiedete Gesetzentwurf ja vorsehen. Aber genau das bezweifelt die Deutsche Umwelthilfe. Der Neustart wird begrüßt – aber es gäbe Lücken im Gesetzentwurf und deshalb Zweifel in Hinblick auf die Ergebnisoffenheit. Der Atommüllexport in Ausland wird nämlich entgegen den Ankündigungen dort nicht ausdrücklich ausgeschlossen, kritisiert Cornelia Ziehm von der Deutschen Umwelthilfe. Ein Export der radioaktiven Abfälle zum Beispiel nach Sibirien wäre so möglich:

    "Zum einen setzen wir uns für ein Atommüllexportverbot ein, weil wir der Auffassung sind, dass wir hier in Deutschland für unseren Müll selbst verantwortlich sind. Das andere ist, dass Sicherheitsstandards in anderen Ländern möglicherweise doch nicht die sind, die notwendig sind und jetzt ganz konkret für die nächsten Jahre bedeutet natürlich eine Hintertür des Exports, dass die maßgeblichen Akteure sich nicht mit erforderlichen Bereitschaft auf die Suche nach einem Endlager in Deutschland machen würden."

    2015 stehen eigentlich neue Rücktransporte von Castorbehältern mit radioaktivem Abfall aus den Wiederaufarbeitungsanlagen Sellafield und La Hague nach Gorleben an. Der Gesetzentwurf sieht vor, diese Transporte zunächst zu stoppen. Stattdessen sollen sie in andere standortnahe Zwischenlager transportiert werden. Das wird aber gar nicht so einfach möglich sein, befürchtet Cornelia Ziehm:

    "In der öffentlichen Wahrnehmung wird mehr oder weniger nur kommuniziert, dass andere Bundesländer außer Niedersachsen zur Aufnahme dieser Behälter bereit wären. Das ist politisch zu begrüßen, aber rechtlich ist entscheidend, dass die Atomkonzerne die Betreiber dieser Zwischenlager sind und die müssten verpflichtet werden entsprechende Anträge zu stellen und dann ihre Lager auch entsprechend technisch umzurüsten, um diese speziellen Transporte aufzunehmen."

    Aber das braucht Genehmigungen und würde den Betreiber viel Geld kosten. 150 Castoren sollen nach Ahaus in NRW. Im Gespräch als Zwischenlager für spezielle Behälter sind auch Philippsburg und Brunsbüttel. Die verfügen für diese bestimmte Art von Castorbehältern aber nicht über die entsprechende Genehmigung. Ein Genehmigungsverfahren dauert Jahre und ist bis 2015 nicht zu schaffen, fürchtet die Deutsche Umwelthilfe. Aber dann sollen diese speziellen Behälter kommen: 21 hoch radioaktive aus dem englischen Sellafield kommen und 5 mittel radioaktiven aus dem französischen La Hague.

    Gorleben ist zurzeit das einzige Lager, das für derartige Behälter eine Genehmigung hat, also wird es wohl doch wieder ab nach Gorleben gehen, befürchtet die Deutsche Umwelthilfe. Die Kosten für die Offenhaltung von Gorleben seien im Gesetzentwurf auf einmal viel höher angesetzt als vorher und das findet Cornelia Ziehm zumindest merkwürdig:

    "Man muss sich fragen, was ist mit dieser Summe in Gorleben tatsächlich beabsichtigt, wenn es in Wirklichkeit nur um eine reine Offenhaltung gehen soll."

    Die Deutsche Umwelthilfe fordert nun, tatsächlich ergebnisoffen, über ein Atommüllendlager in Deutschland nachzudenken:

    "Jetzt haben wir eine weiße Landkarte und jetzt gucken wir, welche Kriterien haben wir, welche Gesteinsformationen wollen wir und wo in Deutschland liegen die vor."

    Möglich wäre aus wissenschaftlicher Sicht Salz, das gibt es hauptsächlich in Norddeutschland. Die Schweden lagern ihren Atommüll in Granit – das gibt es bei uns hauptsächlich in Süddeutschland und eine bestimmte Tonart, die in Baden-Württemberg vorkommt.

    Der in den Augen der Deutschen Umwelthilfe überarbeitungsbedürftige Gesetzentwurf für den Neustart für die Suche nach einem Atommüll-Endlager soll am 5. Juli von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.