Klimaschutzgesetz
Umwelthilfe legt Verfassungsbeschwerde ein

Die Deutsche Umwelthilfe legt Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung des Klimaschutzgesetzes ein.

    Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), steht vor einer Wand.
    Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) (picture alliance / dpa / Bernd von Jutrczenka)
    Das neue Gesetz sei ein Freifahrtschein gegen den Klimaschutz, erklärte der Bundesgeschäftsführer der Organisation, Resch, in Berlin. Man nehme diesen klaren Verfassungsbruch nicht hin und ziehe erneut vor das Bundesverfassungsgericht. Auch weitere Organisationen haben bereits Klagen angekündigt.
    Mit der von der Regierungskoalition durchgesetzten Neuregelung werden einklagbare Sektorziele für die Senkung der Treibhausgasemissionen abgeschafft. Damit entfällt die Pflicht zur Vorlage von Sofortprogrammen für einzelne Sektoren, etwa den Verkehrsbereich, bei einem Überschreiten der Emissionsziele. Die Zielvorgaben selbst werden aber nicht angetastet. Die Umwelthilfe weist jedoch darauf hin, dass auf Grundlage des neuen Gesetzes die Regierung bis 2030 überhaupt keine zusätzlichen relevanten Klimaschutzmaßnahmen mehr beschließen müsse.
    Diese Nachricht wurde am 16.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.